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Riester-Rente

Riester-Rente: Staatliche Zuschüsse sichern und Steuern bei Ihrer Rente sparen

Die gesetzliche Rente allein wird im Alter nicht mehr ausreichen. Schließen Sie entstehende Versorgungslücken mit einer zusätzlichen Rente frühzeitig. Mit der staatlich geförderten Riester-Rente erhalten Sie im Ruhestand eine garantierte lebenslange Zusatzrente.

Das Wichtigste zur Riester-Rente in Kürze:

  • Die Riester-Rente hilft Arbeitnehmern und Beamten, aber auch deren Ehepartnern, eine private Altersvorsorge in Form einer zusätzlichen Rente aufzubauen. Es stehen verschiedene Produktvarianten der Riester-Rente für die Altersvorsorge zur Wahl: die Riester-Rentenversicherung (als klassische Rentenversicherung mit Überschussbeteiligung oder als fondsgebundene Lösung), Riester-Fondssparpläne und Wohn-Riester.
  • Der Staat unterstützt Sie mit Zulagen von 175 Euro als Grundzulage für Erwachsene und mit bis zu 300 Euro pro Kind für die Riester-Rente als Altersvorsorge. Für Berufseinsteiger bis 25 Jahren gibt es einen zusätzlichen Zulagebonus von 200 Euro zur Rente.
  • Dazu dürfen Sie die Beiträge zur Rente bis zu einer Höhe von 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer absetzen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie die spätere Zahlung der Rente versteuern müssen.

Ihre Vorteile der Riester-Rente als Ihre Altersvorsorge

  • Attraktive staatliche Zulagen und Steuervorteile für die eigene Altersvorsorge
  • Anrechnungsfrei beim Bezug von Bürgergeld
  • Bis zu 30 Prozent Einmalauszahlung der Rente zu Rentenbeginn möglich
  • Auch als Wohn-Riester

Was ist die Riester-Rente?

Im Jahr 2002 hat die Bundesregierung das Niveau der gesetzlichen Rente gesenkt, um die Beiträge stabil zu halten. Gleichzeitig erhielt die private Altersvorsorge einen höheren Stellenwert. Damit mehr Menschen zusätzlich für das Alter sparen, wurde die Riester-Rente beschlossen. Die finanzielle Altersvorsorge sorgt mit staatlichen Zulagen zu den Beiträgen und mit Steuervorteilen dafür, dass es sich noch mehr lohnt, selbst aktiv zu werden.

Sie haben die Wahl zwischen einer klassischen Rentenversicherung, einem Fondssparplan und dem sogenannten Wohn-Riester. Bei Letzterem nutzen Sie die staatliche Unterstützung dazu, eine selbst bewohnte Immobilie zu finanzieren. Denn wer im Alter mietfrei wohnt, senkt seine monatlichen Belastungen.

Riester-Rente: So funktioniert die zusätzliche Rente und diese Förderung gibt es

Grundsätzlich funktioniert das „Riestern“ wie jede andere Rentenversicherung: Sie zahlen monatlich Beiträge in eine Versicherung oder einen Sparplan ein, um im Alter eine Zusatzrente zu beziehen. Der Clou an Riester sind die staatlichen Zuschüsse (Förderung). Sie ermöglichen es, bereits mit kleinen Beiträgen eine relativ hohe finanzielle Vorsorge aufzubauen.

Kinderzulage, Grundzulage, Bonus: Diese Zuschüsse gibt der Staat

Welche Zuschüsse gibt der Staat für Ihre Rente?

Riester-Sparer profitieren von verschiedenen Zulagen:

  • Grundzulage: 175 Euro pro Jahr gibt es für jeden Sparer.
  • Kinderzulage: Die Kinderzulage gibt es nur für einen Elternteil, Sie müssen entscheiden, wer die Zulage erhalten soll.
  • Berufseinsteigerbonus: Wer seinen Riester-Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, erhält einmalig 200 Euro extra als Zulage.

Riester-Förderung: Staatliche Förderung der Riester-Rente im Detail

Das bekommen Sie jährlich:

Eigene Zulagen 175 Euro
Mögliche Zulage des Ehepartners 175 Euro
Zulage für bis 2008 geborene Kinder 185 Euro
Zulage für nach 2008 geborene Kinder 300 Euro
Beispiel: Zulage für eine Familie
mit 3 Kindern (zwei vor, eines nach 2008 geboren)
1.020 Euro

Gut zu wissen: Eine interessante Alternative für Gutverdiener ohne Kinder ist die Rürup-Rente.

Wie hoch ist der Mindesteigenbeitrag zur Riester-Rente?

Die vollen Zulagen zur Riester-Rente (Altersvorsorge) erhalten Sie nur, wenn Sie selbst für die Rente mitsparen. Daher verlangt der Gesetzgeber, dass Sie mindestens 4 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Einkommens pro Jahr in den Vertrag einzahlen. Allerdings stockt der Staat die Beiträge auf. Es genügt, wenn der Eigenanteil plus die Zulagen den erforderlichen Mindesteigenbetrag ausmachen. Sparen Sie weniger an, erhalten Sie auch die Zulagen nur anteilig.

Der Riester-Mindestbeitrag ist entsprechend wie folgt zu berechnen: 4 Prozent des Bruttoeinkommens minus Zulagen ergibt den zu leistenden Mindesteigenbetrag. Je nachdem, wie viele Kinder Sie haben, ergeben sich daraus beispielsweise folgende Beträge:

Rentenversicherungspflichtiges Bruttoeinkommen Mindestbeitrag
4 Prozent
Anzahl kindergeldberechtigter Kinder (2008 oder später geboren) Zulagen Zu leistender Mindesteigenbetrag
36.000 Euro 1.440 Euro 0 175 Euro 1.265 Euro
36.000 Euro 1.440 Euro 1 475 Euro 965 Euro
36.000 Euro 1.440 Euro 2 775 Euro 665 Euro
36.000 Euro 1.440 Euro 3 1.075 Euro 365 Euro

Für wen lohnt sich die Riester-Rente als Altersvorsorge?

Diese Form der Vorsorge für die Rente lohnt sich nur, wenn Sie förderberechtigt sind. Das sind im Wesentlichen folgende Gruppen:

  • angestellte Arbeitnehmer und Auszubildende
  • gesetzlich rentenversicherungspflichtige Selbstständige
  • Versicherte in der Künstlersozialkasse
  • Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst
  • Studierende mit rentenversicherungspflichtigem Minijob
  • Beamte, Soldaten und Richter
  • Empfänger von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld sowie Krankengeldempfänger
  • erwerbsgeminderte, erwerbsunfähige und dienstunfähige Personen

Über den Ehepartner „riestern“

Neben den direkt förderberechtigten Personen haben deren Ehepartner Zugang zur Riester-Rente. Selbstverständlich gilt diese Regelung auch für gleichgeschlechtliche Paare in eingetragenen Lebenspartnerschaften oder in der Ehe für alle. Der nicht zulagenberechtigte Partner muss einen Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro jährlich in die Rente einzahlen, um die Zulagen zu erhalten.

Riester-Rente: Wer profitiert am meisten von dieser Form der Altersvorsorge?

Dank der hohen Zulagen für Kinder ist das „Riestern“ besonders empfehlenswert für Familien und Alleinerziehende. Sie erhalten die Möglichkeit, mit kleinen Beiträgen eine ordentliche Summe für die Rente anzusparen. Auch alleinstehende Gutverdiener profitieren von der Riester-Rente als Altersvorsorge. Sie haben die Option, den Maximalbeitrag in Höhe von 2.100 Euro steuermindernd geltend zu machen.

Die Riester-Rente in der Steuererklärung angeben

Beim Finanzamt machen Sie die Beiträge zur Riester-Rente als Sonderausgaben geltend. Der Eintrag gehört in die Anlage AV. Den rechnerischen Steuervorteil für die Rente erhalten Sie allerdings nicht in voller Höhe angerechnet, denn die Finanzbehörden kürzen die Ersparnis um die bereits erhaltenen Zulagen.

Riester-Rente: So funktioniert die Auszahlung der Altersvorsorge

Beim Besparen der Riester-Rente profitieren Sie von Zulagen und Steuervorteilen. Wird die Rente später ausgezahlt, muss sie in voller Höhe versteuert werden – dann allerdings nur mit dem im Rentenbezug gültigen Gesamtsteuersatz.


Sie möchten mehr über die Riester-Rente oder allgemein zur Altersvorsorge erfahren?

Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin. Ein erfahrener MLP-Berater nimmt sich Zeit für Sie und ermittelt mit Ihnen gemeinsam, ob die Riester-Rente oder eine private Rentenversicherung, die Basisrente oder eine betriebliche Altersversorgung für Sie und Ihre Familie empfehlenswert ist.

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