Ob sich die betriebliche Altersvorsorge lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten – aber gut eingrenzen. Für viele Beschäftigte ist die betriebliche Altersvorsorge sinnvoll, weil gleich mehrere Effekte zusammenkommen: die Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Ansparphase, der Arbeitgeberzuschuss und der Zinseszinseffekt über die Jahre.
Wie stark das wirkt, zeigt schon ein einfaches Beispiel: Wandeln Sie 180 € Ihres Bruttogehalts monatlich in eine bAV um, verringert sich Ihr Nettogehalt um rund 100 €. In Ihre Altersvorsorge fließen mit dem gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss von 15 % allerdings rund 207 €.
Auch vermögenswirksame Leistungen lassen sich auf diesem Weg nutzen:
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Monatlich
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VL-Sparen
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Betriebliche Altersvorsorge statt VL
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Bruttogehalt
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3.000 €
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3.000 €
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Vermögenswirksame Leistungen
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+ 40 €
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+ 40 €
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Umwandlung in bAV
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0 €
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- 40 €
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Zusätzlicher Umwandlungsbetrag durch Steuer- und SV-Ersparnis
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0 €
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- 33 €
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Nettoauszahlung
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2.008 €
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2.008 €
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In die Vorsorge fließen
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40 €
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73 € (84 € inklusive 15 % Arbeitgeberzuschuss)
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Annahmen der Beispielrechnung: Steuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, gesetzlich krankenversichert mit dem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 2,9 % (Grenzbelastung rund 45 %). Bei gleicher Nettoauszahlung fließt also fast das Doppelte in Ihre Altersvorsorge.
Das ist die eine Seite. Ob sich die bAV im Einzelfall lohnt, hängt aber von Ihrer Situation ab:
Für wen die bAV besonders sinnvoll sein kann:
- Beschäftigte, deren Arbeitgeber über den Pflichtzuschuss hinaus zuzahlt oder die Beiträge ganz übernimmt
- Wer die volle Steuer- und Sozialabgabenersparnis in der Ansparphase nutzen kann und noch viele Jahre bis zur Rente hat
- Beschäftigte kurz vor dem Ruhestand, deren spätere Betriebsrente unter dem Freibetrag von 197,75 € im Monat (2026) bleibt und damit beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung ist
- Geringverdienende, für die der Arbeitgeber den geförderten Beitrag nach § 100 EStG einzahlt
Wann Sie genauer hinschauen sollten:
- Hoher Verdienst: Liegt Ihr Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung, sparen Sie über die bAV keine Sozialabgaben mehr ein. Dafür ist Ihr Steuersatz höher, sodass die Steuerersparnis den Wegfall in der Regel weitgehend ausgleicht – netto kostet Sie der Beitrag also ähnlich wenig. Hinzu kommt, falls vereinbart, der Arbeitgeberzuschuss. Der Vergleich mit einer privaten Rentenversicherung kann sich trotzdem lohnen, weil Sie dort später nur den Ertragsanteil versteuern.
- Kurze Restlaufzeit: Wer nur noch wenige Jahre bis zur Rente hat, sollte prüfen, ob der Steuervorteil die späteren Steuer- und eventuellen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in der Auszahlung aufwiegt.
- Geringere gesetzliche Rente: Die Entgeltumwandlung mindert das sozialversicherungspflichtige Einkommen und kann so die spätere gesetzliche Rente etwas verringern. Dem steht die Betriebsrente gegenüber, die Sie im Gegenzug aufbauen. Da die gesetzliche Rente nur einen Teil Ihres früheren Einkommens ersetzt, spricht dieser Effekt in der Regel nicht gegen die Entgeltumwandlung.
Ob sich die betriebliche Altersvorsorge für Sie rechnet, hängt an mehreren Stellschrauben: dem Zuschuss Ihres Arbeitgebers, Ihrem Steuersatz heute und in der Rente sowie der Zeit bis zum Ruhestand. MLP Beraterinnen und MLP Berater berücksichtigen diese Faktoren für Ihre Situation und zeigen Ihnen, ob sich die Entgeltumwandlung lohnt oder eine andere Vorsorgeform besser passt – damit Sie eine fundierte Entscheidungsgrundlage haben.
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