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Vorsorgeformen

Vorsorgeformen: Basisrente, Riester-Rente & Co. für Ihre Altersvorsorge

Die Möglichkeiten in Deutschland privat fürs Alter vorzusorgen sind vielfältig. Aber nicht jede Vorsorgeform ist für Jeden gleichermaßen geeignet. Lernen Sie die Altersvorsorge-Welt in Deutschland kennen. Und entscheiden Sie, welche Rentenversicherung für Sie am besten geeignet ist.

Das Wichtigste zur Altersvorsorge im Überblick:

  • Die private Altersvorsorge-Welt in Deutschland besteht aus drei sogenannten Schichten
  • Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) als Vorsorge gehört zusammen mit der gesetzlichen Rente in die erste Schicht (Basisvorsorge) der Altersvorsorge
  • Riester-Rente und Betriebsrente bilden Schicht zwei (Zusatzversorgung) der Altersvorsorge
  • Die private Rente gehört zur dritten Schicht (Privatvorsorge)
  • Die Formen der Vorsorge innerhalb einer Schicht ähneln sich bei der staatlichen Förderung und der Besteuerung der späteren Zahlung der Rente

Das „Drei-Schichten-Modell“ der Altersvorsorge gibt es in Deutschland seit 2005. Kernpunkt ist die steuerliche Begünstigung von Beiträgen der Vorsorge bei gleichzeitig nachgelagerter Besteuerung der Leistungen. Ganz einfach heißt das, dass Sie einen Teil der Beiträge für die Vorsorge, die Sie z. B. in eine Riester-Rente einzahlen, bei der Steuererklärung im kommenden Jahr zurückbekommen. Dafür müssen Sie aber die spätere Rente zu 100 Prozent versteuern.

Zusammenspiel aus Förderung von Beitrag und Besteuerung der Rente

Drei-Schichten-Modell
(MLP)

Die erste Schicht der Altersvorsorge: Basisvorsorge

Dazu zählen

  • die gesetzliche Rentenversicherung
  • berufsständische Versorgungswerke
  • Basisrente (Rürup-Rente)

Beiträge zu diesen Vorsorgeformen zählen zu den Sonderausgaben, die sich von der Steuer absetzen lassen. Ledige können hier im Jahr 2024 bis zu 27.566 Euro für die Altersvorsorge geltend machen, Verheiratete 55.130 Euro.

Die Beiträge zur Basisrente sind 2024 zu 100 Prozent absetzbar. Sie tragen in Ihre Steuererklärung einfach Ihre Beiträge ein. Um den Rest kümmert sich das Finanzamt.

Weitere Details dazu finden Sie in unserem Informationsblatt zur Basisrente

Die Renten, die Sie später aus der Basisvorsorge beziehen, werden nachgelagert mit Ihrem individuellen Einkommenssteuersatz versteuert. Weil der Steuersatz im Alter aber häufig niedriger ist, lohnt sich eine Basisrente insgesamt für viele Altersvorsorge-Sparer.


Die zweite Schicht der Altersvorsorge: Zusatzversorgung

Dazu zählen

  • Riester-Rente
  • Betriebliche Altersvorsorge

Riester-Rente

Auch die Beiträge zu einer Riester-Rente sind steuerlich begünstigt. Sie holen sich also einen Teil der Beiträge zur Ihrer Altersvorsorge über Ihre Steuererklärung zurück. Das Finanzamt berücksichtigt maximal 2.100 Euro pro Jahr. Das ist zwar weniger als bei der Basisvorsorge, allerdings zahlt der Staat bei der Riester-Rente zusätzlich attraktive Zulagen.

Jeder Riester-Sparer erhält eine Zulage in Höhe von 175 Euro pro Jahr für die Altersvorsorge. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es nochmals 185 Euro hinzu. Kam der Nachwuchs 2008 oder später zur Welt, sind es sogar 300 Euro. Berufseinsteiger, die im Jahr des Abschlusses noch keine 25 Jahre alt sind, erhalten außerdem einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro.

Alternativ sind Beiträge zur Riester-Rente bis zu maximal 2.100 Euro jährlich von der Steuer absetzbar. Davon profitieren in der Regel höhere Einkommen. Das Finanzamt prüft im Rahmen der so genannten Günstigerprüfung automatisch, ob die Steuervorteile höher sind, als die möglichen Zulagen.

Weitere Details dazu finden Sie in unserem Informationsblatt zur Riester-Rente

Betriebliche Altersvorsorge

Bei der betrieblichen Altersvorsorge funktioniert die staatliche Förderung etwas anders. Arbeitnehmer müssen 2024 bis zu einem Höchstbetrag von 604 Euro auf Ihre Beiträge keine Steuern zahlen. Bis zu einem Höchstbetrag von 302 Euro sind die Beiträge sozialabgabenfrei. Der Arbeitgeber wählt den sogenannten Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge. Die Direktversicherung ist ein gängiges Modell dafür.

Das Besondere bei der betrieblichen Altersvorsorge: Sie müssen die Förderung nicht extra beantragen oder über die Steuererklärung geltend machen. Das passiert automatisch mit der monatlichen Gehaltsabrechnung und erspart Ihnen damit Aufwand.

Weiterer Vorteil der betrieblichen Altersvorsorge: In der Regel gibt der Arbeitgeber noch etwas zur betrieblichen Altersvorsorge seiner Mitarbeiter dazu. Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber also an. Es lohnt sich, da es um ihre Altersvorsorge geht!

Auch bei einer Rente aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge gilt: Staatliche Förderung beim Sparen, volle Besteuerung der Rente mit dem individuellen Steuersatz im Alter. Bei Betriebsrenten kommen im Alter gegebenenfalls noch die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung dazu.


Die dritte Schicht der Altersvorsorge: Privatvorsorge

Lebens- und Rentenversicherungen

Lebens- und Rentenversicherungen als Form der Vorsorge erhalten keine besondere Förderung. Dafür wird eine spätere Rente nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert. Dieser Ertragsanteil ist im Einkommenssteuergesetz geregelt und abhängig vom Alter bei Beginn der Rente. Wenn Sie beispielsweise mit 65 Jahren eine lebenslange private Rente erhalten, müssen Sie nur 18 Prozent dieser Rente mit dem individuellen Steuersatz versteuern. Das ist im Vergleich zu den Vorsorgeformen in Schicht eins und zwei wenig. Dafür erhalten Sie aber auch keine Förderung beim Sparen für die private Rente.

Statt einer monatlichen Rente können Sie sich das angesparte Kapital einer privaten Rente beispielsweise zu Beginn der Rente auch auf einmal auszahlen lassen. In diesem Fall gilt für die Differenz zwischen dem, was Ihnen die Versicherung auszahlt und dem, was Sie vorher in Ihre Vorsorge eingezahlt haben, der volle Einkommenssteuersatz. Haben Sie das 62. Lebensjahr vollendet (bei Verträgen vor dem 01.01.2012 gilt das 60. Lebensjahr) und die Versicherungsleistung wird frühestens 12 Jahre nach Vertragsabschluss ausgezahlt, zahlen Sie nur auf die Hälfte des Ertrags Einkommensteuer.

Die Vorsorgeformen im Vergleich
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Welche Form der Vorsorge passt zu Ihnen und Ihrer Lebenssituation?

Die Entscheidung über die richtige Form der Altersvorsorge ist individuell und hängt von vielen Faktoren ab. So dürfen nicht alle Berufsgruppen jede Form der Vorsorge abschließen. Hier hilft Ihnen Ihr MLP Berater gerne in einem persönlichen Gespräch weiter. Als Ihr Gesprächspartner in allen Finanzfragen zeigt er Ihnen, welche Vorsorgeformen in Betracht kommen. Und welche in Ihrer ganz persönlichen Situation sinnvoll sind. Sie entscheiden, was er für Sie umsetzen soll.

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