Taxonomiekonforme Investitionen beziehen sich auf Wirtschaftstätigkeiten, die nach den Kriterien der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig gelten. Sie können festlegen, welchen Mindestanteil solcher Investitionen die für Sie berücksichtigten Finanzprodukte aufweisen sollen. Dazu können beispielsweise Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten aus den Bereichen erneuerbare Energien oder Kreislaufwirtschaft zählen, sofern diese die maßgeblichen Anforderungen der EU-Taxonomie erfüllen. So können Sie bei der Auswahl Ihrer Investments Nachhaltigkeitsaspekte berücksichtigen.
Produkte, die die Anforderungen dieser Kategorie erfüllen, weisen einen Mindestanteil nachhaltiger Investitionen gemäß der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) auf. Nach dieser Offenlegungsverordnung gilt eine Investition als nachhaltig, wenn sie zur Verwirklichung eines Umwelt- oder Sozialziels beiträgt, beispielsweise durch die Reduktion von CO₂-Emissionen oder die Förderung sozialer Gleichstellung. Gleichzeitig dürfen andere Umwelt- oder Sozialziele nicht erheblich beeinträchtigen und es müssen Anforderungen an eine gute Unternehmensführung erfüllt werden. Sie können bestimmen, welchen Mindestanteil solcher Investitionen die für Sie berücksichtigten Finanzprodukte aufweisen sollen.
Diese Option richtet sich an Anleger, die sicherstellen möchten, dass ihre Investitionen möglichst wenig negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben. Finanzprodukte, die den Principal Adverse Impacts (PAI) Ansatz verfolgen, berücksichtigen Indikatoren zu möglichen nachteiligen Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft, beispielsweise in Bezug auf Umweltverschmutzung, Ressourcennutzung oder Menschenrechte. Wenn Ihnen ein verantwortungsbewusster Umgang mit solchen Themen wichtig ist, können Sie mit dieser Kategorie bewusst in Produkte investieren, bei denen diese Aspekte im Rahmen des Anlageprozesses berücksichtigt werden.