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Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte

Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte: Sichern Sie sich gegen hohe Schadensersatzforderungen ab

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ärzte tragen eine große Verantwortung und müssen für Fehler haften.
  • Eine fehlerhafte Aufklärung oder Behandlung eines Patienten kann Schadensersatzforderungen in Millionenhöhe verursachen.
  • Die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte schützt Sie vor unberechtigten Forderungen und leistet bei berechtigten Ansprüchen Schadensersatz.
  • Dazu muss der Umfang der Berufshaftpflichtversicherung immer dem Risiko der beruflichen Tätigkeit angepasst werden – vom Studium bis zur niedergelassenen Tätigkeit in der eigenen Praxis.

Was ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Mediziner tragen im beruflichen Alltag große Verantwortung. Die Patienten vertrauen Ihnen ihre Gesundheit sowie ihr Wohlbefinden an und verlassen sich auf Ihr Urteil. Als Arzt sind Sie während der beruflichen Tätigkeit regelmäßig gezwungen, unter Zeitdruck existenzielle Entscheidungen zu treffen und dabei bloß nichts zu übersehen. Von Ihnen wird verlangt, alle Symptome richtig zu deuten, keine wichtige Frage zu vergessen und die korrekte Diagnose zu stellen, um eine adäquate Behandlung einzuleiten. Bereits kleine Fehler können lebensbedrohliche oder dauerhaft gesundheitliche Einschränkungen zur Folge haben.

Die Berufshaftpflichtversicherung schützt Sie vor Schadensersatzansprüchen durch Behandlungsfehler oder Fehlern bei der Beratung und Aufklärung eines Patienten. Dabei wird der Druck auf angestellte und niedergelassene Ärzte immer höher, denn Gerichte legen Haftungsfragen zunehmend enger aus und stellen vermehrt das Patientenwohl in den Mittelpunkt. Gleichzeitig steigt die Klagebereitschaft seitens der Patienten, sodass sogar ohne eigenes Verschulden Haftpflichtansprüche entstehen können.

Was sichert die berufliche Haftpflichtversicherung für Ärzte ab?

Im Berufsleben ergeben sich bei Ärzten viele Situationen, in denen sie für Fehler haftbar gemacht werden können. Die Berufshaftpflichtversicherung (BHV) für Ärzte leistet beispielsweise in folgenden Fällen:

  • Sie kommt für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden auf, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstehen. Die Berufshaftpflicht prüft hierbei die Rechtslage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab (passive Rechtsschutzfunktion) und leistet bei berechtigten Ansprüchen.
  • Zu den außerdienstlichen Risiken gehören beispielsweise Erste-Hilfe-Leistungen im Notfall, Beratungen und Behandlungen im Freundes- und Bekanntenkreis, gelegentliche kassenärztliche Bereitschaftsdienste, Gutachtertätigkeiten sowie Praxisvertretungen.
  • Freiberufliche Tätigkeiten, etwa des im Krankenhaus angestellten Anästhesisten, der nebenberuflich ambulante Operationen begleitet.
  • Fehler, die Praxismitarbeiter eines niedergelassenen Arztes verursachen, sind abgedeckt.

Wer zahlt die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Angestellte Ärzte sind nicht immer automatisch über den Praxisinhaber versichert. In der Regel müssen angestellte Ärzte aktiv in den BHV-Schutz des Arbeitgebers eingeschlossen werden. Das ist erfahrungsgemäß jedoch nicht immer der Fall, sodass viele angestellte Ärzte ihr dienstliches Risiko über einen eigenen BHV-Vertrag absichern müssen.

Weiterhin sollten sich angestellte Ärzte für den außerdienstlichen Bereich versichern, da gelegentlich außerdienstliche und freiberufliche Tätigkeiten, üblicherweise nicht über die Versicherung des Arbeitgebers versichert sind.

Niedergelassene Ärzte und Mediziner mit freiberuflicher Tätigkeit (etwa Honorarärzte) benötigen zwingend eine eigene Haftpflichtversicherung für die berufliche Tätigkeit. Das Regelwerk der Ärztekammer sieht den Abschluss einer solchen Versicherung in der Regel als Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit an. Außerdem schreibt die Approbationsordnung für Ärzte vor, dass sich Ärzte ausreichend gegen Haftpflichtansprüche versichern müssen

Selbst Medizinstudenten und Assistenzärzte sollten sich im Rahmen ihrer ärztlichen Aus- und Weiterbildung über eine Berufshaftpflicht versichern, da nicht immer vollumfänglich Versicherungsschutz über die ausbildende Klinik besteht.

Was kostet eine Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Die Beiträge einer Berufshaftpflicht bemessen sich anhand vieler Kriterien wie beispielsweise:

  • Gewünschte Deckungssumme
  • Fachrichtung
  • Status (angestellt/ niedergelassen/ freiberuflich)
  • Tätigkeitsumfang (ambulant ohne bzw. mit OP/ ambulant und stationär)

Üblich ist eine Deckungssumme von 5 Millionen Euro, bei leistungsstarken Konzepten ist sogar eine Erhöhung auf 10 Millionen Euro möglich. Die Versicherer möchten für das Angebot genau wissen, welche Tätigkeiten ein Arzt ausübt. So ist es wichtig, anzugeben, ob beispielsweise ambulante Operationen oder spezielle Behandlungsformen geleistet werden.

Unsere Berater beraten Sie gern zu Ihrer risikogerechten Absicherung und zeigen Ihnen, welche Bausteine dazugehören. So kann die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte im Idealfall mit einer privaten Haftpflichtversicherung, einer Rechtsschutzversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung kombiniert werden.

Haben Sie Fragen zur Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte?

Dann vereinbaren Sie gleich einen Gesprächstermin mit einem MLP Berater.

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