Ab dem neuen Jahr profitieren Häuslebauer von noch mehr Transparenz und Sicherheiten – und es stehen wieder gesetzlich bedingte Änderungen für den Gesundheitsschutz an.
Das Wesentliche:
Krankenversicherung: Beitragsbemessungs- und PKV-Versicherungspflichtgrenze steigen
Der maximale Bruttolohnbeitrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird, steigt im Rahmen der jährlichen Anpassung von 52.200 Euro auf 53.100 Euro. Bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) gilt ab 2018 für Angestellte eine Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro Jahresbrutto. Nach Überschreiten dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen.
Unter Druck: Beitragssatz für gesetzlich Versicherte
Sofern die nächste Regierung keine weiteren Reformen im Gesundheitssystem angeht, ist für 2018 zwar absehbar: Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse von 14,6 Prozent (anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt) wird stabil bleiben. Die Zusatzbeiträge, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind und nur vom Arbeitnehmer gezahlt werden, sinken nach Regierungsangaben ab 2018 von bislang durchschnittlich 1,1 auf einen Prozent. Allerdings: Experten gehen davon aus, dass die absehbaren Kostensteigerungen im Gesundheitssystem mittelfristig auch zur weiteren Erhöhung der Kassen- und entsprechenden Zusatzbeiträge führen.
Umfassender Schutz in der Privaten
Wer Wert auf einen individuell kalkulierten Beitragssatz und einen persönlich zugeschnittenen Gesundheitsschutz legt, sollte über einen Wechsel in die private Vollversicherung nachdenken, wenn er die Wechselbedingungen erfüllt (siehe oben). Für ihren umfassenderen Schutz zahlen Privatpatienten anders als im gesetzlichen System einen Beitragssatz, den sie selbst mitsteuern können. Entscheidend sind die gewünschten Leistungen und der Gesundheitszustand. Generell gilt: Je jünger der Versicherte beim Abschluss, desto günstiger wird der Schutz.
Wechsler in die PKV profitieren von einer deutlich leistungsstärkeren Absicherung – etwa bei Zahnbehandlungen. Gesetzlich Versicherte müssen zum Beispiel bei Zahnersatz (wie Krone, Implantat, Brücke) regelmäßig mehr als die Hälfte der Arztkosten selbst aufwenden, während private Anbieter dies in der Regel übernehmen. Auch im stationären Bereich sichert der private Vollschutz den Versicherten mit Chefarztbehandlung und beispielsweise 2-Bett-Zimmer-Aufenthalt direkt einen besseren Service.
Die Reform des Bauvertragsrechts zum 1. Januar 2018 erhöht die Planungssicherheit für private Bauherren:
Teil 1 unseres Ausblicks : Was ändert sich 2018 in Sachen Versicherungen, Altersvorsorge und Geldanlage ändert.