Das Wichtigste in Kürze:
- Ärzte unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Sozialgesetzbuch V – dieses gilt als Maßstab für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
- Ärzte können mit Regressansprüchen konfrontiert sein, wenn sie zu viele Leistungen abrechnen.
- Eine Regressversicherung schützt Sie vor hohen Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.