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Datum
22.11.2017

Änderungen zum Jahreswechsel: Immobilien und Gesundheitsschutz

Teil 2 unseres Überblicks: Was Bauherren und Krankenversicherte jetzt wissen sollten.

Änderungen 2018
(iStock / Barcin)

Ab dem neuen Jahr profitieren Häuslebauer von noch mehr Transparenz und Sicherheiten – und es stehen wieder gesetzlich bedingte Änderungen für den Gesundheitsschutz an.

Das Wesentliche:

Krankenversicherung und Zusatzschutz

Krankenversicherung: Beitragsbemessungs- und PKV-Versicherungspflichtgrenze steigen

Der maximale Bruttolohnbeitrag, der bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung berücksichtigt wird, steigt im Rahmen der jährlichen Anpassung von 52.200 Euro auf 53.100 Euro. Bei einem Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in die private Krankenversicherung (PKV) gilt ab 2018 für Angestellte eine Versicherungspflichtgrenze von 59.400 Euro Jahresbrutto. Nach Überschreiten dieser Grenze besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Systemen.

Unter Druck: Beitragssatz für gesetzlich Versicherte

Sofern die nächste Regierung keine weiteren Reformen im Gesundheitssystem angeht, ist für 2018 zwar absehbar: Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenkasse von 14,6 Prozent (anteilig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt) wird stabil bleiben. Die Zusatzbeiträge, die von Kasse zu Kasse unterschiedlich sind und nur vom Arbeitnehmer gezahlt werden, sinken nach Regierungsangaben ab 2018 von bislang durchschnittlich 1,1 auf einen Prozent. Allerdings: Experten gehen davon aus, dass die absehbaren Kostensteigerungen im Gesundheitssystem mittelfristig auch zur weiteren Erhöhung der Kassen- und entsprechenden Zusatzbeiträge führen.

Umfassender Schutz in der Privaten

Wer Wert auf einen individuell kalkulierten Beitragssatz und einen persönlich zugeschnittenen Gesundheitsschutz legt, sollte über einen Wechsel in die private Vollversicherung nachdenken, wenn er die Wechselbedingungen erfüllt (siehe oben). Für ihren umfassenderen Schutz zahlen Privatpatienten anders als im gesetzlichen System einen Beitragssatz, den sie selbst mitsteuern können. Entscheidend sind die gewünschten Leistungen und der Gesundheitszustand. Generell gilt: Je jünger der Versicherte beim Abschluss, desto günstiger wird der Schutz.

Wechsler in die PKV profitieren von einer deutlich leistungsstärkeren Absicherung – etwa bei Zahnbehandlungen. Gesetzlich Versicherte müssen zum Beispiel bei Zahnersatz (wie Krone, Implantat, Brücke) regelmäßig mehr als die Hälfte der Arztkosten selbst aufwenden, während private Anbieter dies in der Regel übernehmen. Auch im stationären Bereich sichert der private Vollschutz den Versicherten mit Chefarztbehandlung und beispielsweise 2-Bett-Zimmer-Aufenthalt direkt einen besseren Service.

Immobilien: Mehr Rechte für Bauherren

Die Reform des Bauvertragsrechts zum 1. Januar 2018 erhöht die Planungssicherheit für private Bauherren:

  • Bauverträge müssen künftig verbindliche Angaben dazu enthalten, wann der Bau fertiggestellt wird – die verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit berücksichtigt auch beteiligte Subunternehmer.
  • Bauunternehmen müssen vor Vertragsschluss eine detaillierte Baubeschreibung mit einem genauen Überblick zu angebotenen Leistungen und Materialien anfertigen. Verbraucher sollen so die Angebote verschiedener Unternehmen besser vergleichen können.
  • Private Bauherren erhalten die Möglichkeit, einen geschlossenen Bauvertrag noch einmal zu überdenken. Die Reform sieht ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor, sofern der Vertrag nicht über einen Notar geschlossen wurde.

Weitere Informationen

Teil 1 unseres Ausblicks : Was ändert sich 2018 in Sachen Versicherungen, Altersvorsorge und Geldanlage ändert.

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