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Datum
22.01.2024

Energieeffizienzklassen im Überblick: Diese Gebäudestandards gelten

Die Kosten für Strom und Gas steigen und auch die größtenteils noch unvorhersehbaren Folgen des Klimawandels werden spürbarer. Kein Wunder, dass das Thema Energieeinsparung immer präsenter ist. Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), dessen Verordnungen Anfang 2020 in Kraft trat, gelten energische Grenzwerte für Neubauten und Altbausanierungen, sogenannte Gebäudestandards für Immobilien. Erfahren Sie nachfolgend, welche Energieeffizienzklassen es gibt.

Energieeffizienzklassen
(GettyImages/Ridofranz)

Das Wichtigste in Kürze

  • Am 1. Januar 2024 sind Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten, besser bekannt als „Heizungsgesetz“, welches das Energiesparrecht für Gebäude regelt.
  • Für Neubauten und Altbausanierungen gelten laut Gesetzgeber energetische Grenzwerte, die den Energiebedarf eines Gebäudes zusammenfassen.
  • Die Energieeffizienzklassen A+ bis H für Gebäude sind farblich im Energieausweis dargestellt. Je höher die Klasse, desto geringer der Energieverbrauch.
  • Passivhaus, Nullenergiehaus, Energie-Plus-Haus oder Energieautarkes Haus sind unter anderem Gebäudestandards entsprechend der Verordnung des GEG.

Warum gibt es Energieeffizienzklassen für Immobilien?

Energieeffizienzklassen sorgen für mehr Transparenz beim Kauf einer Immobilie in Bezug auf den Energiebedarf des Gebäudes und sind ein wichtiges Kriterium bei der Wertschätzung einer Immobilie. Die Energieeffizienzklasse einer Immobilie fasst den kompletten Energiebedarf eines Gebäudes unter Berücksichtigung folgender Eigenschaften zusammen:

  • Wärmedämmung
  • Energieträger
  • Heizungsanlagentechnik
  • Gebäudedichtheit

Wenn Sie heutzutage ein Haus kaufen oder sich eine Eigentumswohnung zulegen möchten, sollten Sie bei Ihrer Auswahl nicht nur Baujahr, Größe und Lage der Immobilie berücksichtigen. Auch ein Blick auf die Energieeffizienzklasse des Gebäudes lohnt sich, damit Sie die energetischen Grenzwerte der Immobilie kennen und mögliche Folgekosten für Umbauten und Sanierungen vermeiden.

Gleiches gilt, wenn Sie einen Neubau anstreben: Laut Gesetzgeber sind für Neubauten und Altbausanierungen bestimmte energetische Grenzwerte einzuhalten, die im Gebäudeenergiegesetz (GEG), vielen auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, festgeschrieben sind. Am 1. Januar 2024 ist das neue GEG in Kraft getreten, sodass fortan bestimmte Gebäudestandards erfüllt werden müssen.

Wo ist die Energieeffizienzklasse eines Gebäudes zu finden?

Wie gut oder schlecht die Energieeffizienz eines Gebäudes ist, ist im Energieausweis vermerkt. Seit 2014 ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Neubau einer Immobilie unverzichtbar. Das Dokument zeigt den Energiebedarf des Gebäudes in verschiedenen Energieklassen.

Bereits beim Besichtigungstermin einer Immobilie müssen Verkäufer, Vermieter oder Makler den Ausweis unaufgefordert vorlegen. Nur so erhalten Interessenten ausreichend Kenntnis über die Energieeffizienzklasse des Gebäudes.

Es gelten die Energieeffizienzklassen von A+ bis H für Gebäude, wovon der höchste alphabetische Wert „A+“ für sehr energiesparend und der niedrigste Wert „H“ für nicht energiesparend stehen. Dank einer Farbskala von Grün bis Rot ist die Energieeffizienzklasse des Gebäudes leicht zu erkennen:

  • Die Klassen A+, A und B sind grün gekennzeichnet und entsprechen, abhängig vom Gebäudetyp, dem heute möglichen Neubaustandard.
  • Die Klassen C, D und E (gelb), F und G (orange) und die Klasse H (rot) stehen für einen schlechteren Energiebedarf, meist bei älteren und unsanierten Gebäuden.

Zudem zeigt die Energieeffizienzklasse die etwaigen Energiekosten pro Quadratmeter Wohnfläche. Die Schätzung der Kosten von 10 kWh basieren auf den ungefähren Wert eines Kubikmeters Gas oder einem Liter Heizöl. Die Berechnung der Energiekosten betragen acht Cent/Kilowattstunde Brennstoff, rund 80 Cent/Liter Heizöl.

Übrigens: Der Energieausweis unterscheidet sich in den Bedarfs- und Verbraucherausweis. Der Bedarfsausweis berücksichtigt bauliche Kriterien (z. B. Fensterqualität, Heizungsanlage und Fassadenbeschaffenheit) und basiert auf einem technischen Gutachten. Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch der kompletten Immobilie.

Welche Gebäudestandards gibt es?

Ob eine Immobilie einen niedrigen oder hohen Energiebedarf hat, zeigt die Einteilung der Immobilien in sogenannte Gebäudestandards:

Ein Passivhaus nutzt größtenteils passive Energiequellen für den Wärmebedarf, wie beispielsweise Sonnenstrahlen oder interne Wärmequellen (Haushaltsgeräte, Menschen). Passivhäuser verbrauchen rund 75 Prozent weniger Energie als klassische Neubauten und rund 90 Prozent weniger Energie als bestehende Gebäude. Die Modernisierung in ein Passivhaus gilt als aufwendig, jedoch sind staatliche Förderungen für den energieeffizienten Bau oder die Sanierung eines Passivhauses möglich.

Nullenergiehäuser haben eine ausgeglichene Energiebilanz, sprich: Das Gebäude produziert den Energiebedarf größtenteils selbst. Fehlende Energie wird von außen zugezogen. Hierfür sind verschiedene Bauteile, wie zum Beispiel eine hochdämmende Gebäudehülle, große Fensterflächen mit Mehrfachverglasung, Lüftungs- und Photovoltaikanlagen sowie ein zur Südseite ausgerichtetes Dach nötig. Die Kosten für ein Nullenergiehaus sind in Bezug auf den baulichen Anforderungen höher, dafür ist das Gebäude besonders umweltfreundlich.

Bei energieautarken Häusern handelt es sich um „unabhängige“ Gebäude, die ihre Energie zum Großteil selbst herstellen. Als Energiequellen kommen unter anderem saisonbedingte Wärme- und Stromspeicher mit Anschlüssen nach draußen, große Gebäudespeicher und energieeffiziente Haushaltsgeräte zum Einsatz. Ein energieautarkes Haus kann sich je nach baulichen Gegebenheiten selbst mit Strom, Wärme oder Wasser versorgen – entsprechend der Ausstattung können die Kosten für energieautarke Häuser hoch sein.

Niedrigenergiehäuser verwenden hochwertige Isolierungen, Belüftungs- oder Solaranlagen zur Einsparung von Energie. Die Gebäude müssen einen bestimmten jährlichen Primärenergiebedarf vorweisen, der regional unterschiedlich ausfallen kann. Doch Augen auf beim Immobilienkauf: Der Begriff Niedrigenergiehaus ist nicht geschützt. Häuser, die gemäß der Energieeinsparverordnung agieren, sowie KfW-Effizienzhäuser fallen beispielsweise auch unter die Bezeichnung Niedrigenergiehaus.

Die auch als 3-Liter-Häuser bekannten Immobilien verbrauchen nur knapp drei Liter Heizöl pro Quadratmeter und Jahr, was einem Energiebedarf von gerade einmal 30 kWh/m² im Jahr entspricht. Voraussetzungen für die Energieeinsparung sind unter anderem mehrfach verglaste Fenster mit Wärmeschutz, hochwertige Dämmung der Außenwand sowie energieeffiziente Heizanlagen und Wärmepumpen. Zudem sollten keine Wärmebrücken, also Orte, an denen die Wärme schnelle nach Außen geleitet wird, vorhanden sein.

Sogenannte Energie-Plus-Häuser produzieren pro Jahr einen höheren Energieanteil als Verbrauch. Neben dem Wärmebedarf für Heizung und Wasser können die Gebäude auch den benötigten Strom erzeugen. Hierfür kommen eine hochwertige Anlagentechnik sowie Gebäudehüllen zum Einsatz, deren Anschaffung Mehrkosten verursachen. Da sich mit einem Energie-Plus-Haus die Energiekosten langfristig um ein Vielfaches senken lassen, entscheiden sich immer mehr Eigentümer, Käufer und Bauherren für diesen Gebäudestandard.

Schon gewusst: Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen Neubauten und Altbausanierungen einen auf den jeweiligen Gebäudetyp zutreffenden Primärenergiebedarf und mittleren U-Wert für Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung und Lüftung vorweisen. Die Berechnung ist mithilfe eines Referenzgebäudes oder GEG-Gebäudes möglich.

Fazit: Energieeffizienzklasse eines Gebäudes ist wichtiges Kriterium bei Kauf oder Bau einer Immobilie

Die Energieeffizienzklassen von Gebäuden liefern Ihnen einen direkten und genauen Vergleich des Energiebedarfs von Objekten. Egal ob Sie ein Haus oder eine Wohnung kaufen, mieten oder bauen wollen – ein Blick auf die Energieeffizienzklasse im Energieausweis der Immobilie ist sinnvoll, damit sich hohe Kosten für eventuelle Bauvorhaben oder Sanierungen bereits im Vorfeld vermeiden lassen. Denn die energetischen Grenzwerte für Neubauten und Altbausanierungen laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gelten seit 1. Januar 2024.

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