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Datum
04.06.2014

Unfall: Hoffentlich versichert!

Die gesetzliche Unfallversicherung deckt bestimmte Arbeitssituationen nicht ab. Worauf bei ergänzendem privaten Schutz zu achten ist.

Unfall hoffentlich versichert
(tiero / fotolia)

Montagmorgen, 8:15 Uhr, auf dem Weg ins Büro: Gedanklich schon im ersten Meeting findet das nasse Laub auf dem Gehweg keine Beachtung. Schnell ist es passiert: ein Sturz und sofort starke Schmerzen im Rücken. Zurück bleibt ein Wirbelschaden, der dauerhaft behandelt werden muss. Wenn man dann nicht den üblichen Weg zur Arbeit genommen hat, sondern einen kleinen Umweg gehen musste, greift die gesetzliche Versicherung nicht. Auch die finanziellen Folgen können dann schwerwiegend sein.

Der Hintergrund: Deutsche Gerichte haben mehrfach einvernehmlich entschieden, dass „eigenwirtschaftliche“ Situationen bei der Arbeit nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung abgedeckt sind, zum Beispiel private Telefonate oder Raucherpausen. Weitere Ausnahmen bestehen auf dem Weg zur Arbeitsstätte. So greift die gesetzliche Unfallversicherung nicht bei Umwegen oder Unterbrechungen auf dem Weg nach Hause, etwa zum Einkaufen. Ereignet sich dann ein Unfall, muss der Mitarbeiter die Kosten für Folgeschäden selbst tragen. Dies kann teuer werden, beispielsweise bei einem barrierefreien Umbau der Wohnung oder bei kosmetischen Operationen.

Keine Unterschiede

„Umfassenden Schutz für all diese Ausnahmen bietet eine ergänzende private Absicherung“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. „Sie ist für die meisten wichtig und sinnvoll, aber nicht zwingend notwendig. Hier sollte sich jeder an seinem persönlichen Sicherheitsbedürfnis orientieren.“ Bei der privaten Unfallversicherung ist es egal, ob der Unfall in der Freizeit oder während der Arbeit geschieht. Der Versicherer leistet, wenn der Unfall unfreiwillig und durch ein plötzlich von außen einwirkendes Ereignis passiert. Ein Beispiel: Ein Passant stolpert über einen auf der Straße liegenden Gegenstand und bricht sich dabei das Bein. Fällt man dagegen ohne ersichtlichen Grund, ist dies kein Unfall und deshalb von den meisten Versicherern nicht abgedeckt. „Nur sehr hochwertige Tarife schließen auch solche Fälle ein“, so Michael Schwarz.

Deshalb empfiehlt es sich, bei der Auswahl einer privaten Unfallversicherung auf bestimmte Leistungsmerkmale zu achten. So sollte die Eigenbewegung, wie im Beispiel oben beschrieben, im Tarif nicht ausgeschlossen werden. Eine verbesserte Gliedertaxe führt zudem dazu, dass der Prozentsatz des Invaliditätsgrades höher ist als bei den allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen. Somit erhält der Versicherte im Ernstfall eine höhere Auszahlungssumme je nach beeinträchtigtem Körperteil.

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