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Datum
23.01.2018

Stürmische Zeiten – verlässlicher Schutz

Extreme Wetterphänomene treten immer häufiger auf – mit starken Unwettern wie jüngst „Friederike“ gerade zur Übergangszeit von Winter zu Frühjahr. Welche Versicherung zahlt, wenn ein Sturm das Dach abdeckt oder ein Baum auf Nachbars Grundstück stürzt?

Herbststurm
(oxie99 / fotolia)

Wenn die Tiefdruckgebiete wieder über das Land hinwegfegen, sorgen sich viele Bürger um Haus und Hof – und fragen sich, ob ihr Versicherungsschutz passend ist. Eine „Pauschalversicherung“ gegen Sturmschäden gibt es zwar nicht, in der Regel greifen aber – je nach Schaden – Gebäude-, Hausrat- sowie Kasko- und Privathaftpflichtversicherung .

Die Gebäudeversicherung kommt für Schäden durch Sturm, aber auch durch Hagel, Feuer und Leitungswasser auf. Versichert ist immer das Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände wie Einbauküche, Sanitärinstallationen, Zentralheizung sowie fest verklebte Teppiche und Parkettböden. Auch für Folgeschäden sowie Aufräumarbeiten kommt der Versicherer auf. Tipp: In den Vertragsbedingungen Art und Umfang der abgesicherten Aufräumarbeiten, z. B. das Beseitigen von umgeknickten Bäumen, und die Kostenerstattung für die Wiederherstellung der Gartenanlage prüfen.

Wenn durch ein beschädigtes Dach Regen eindringt und beispielsweise die Möbel in Mitleidenschaft zieht, springt die Hausratversicherung ein. Im Gegensatz zur Gebäudeversicherung schützt die Hausratversicherung nicht das Haus an sich, sondern die Gegenstände im Haus vor Einbruchdiebstahl oder Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer und Leitungswasser. Jedoch sollten Versicherte bei Sturm grundsätzliche Sicherungsmaßnahmen vornehmen, z. B. die Markise einfahren, Gartenstühle ins Haus räumen und auch die Fenster schließen. Ansonsten könnte der Versicherer auf eine sogenannte Obliegenheitsverletzung verweisen und die Leistungen kürzen.

Was viele nicht wissen: Sogenannte Elementargefahren wie Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind nicht automatisch durch die Gebäude- oder Hausratversicherung abgedeckt. Schutz bietet nur eine Elementarschadenversicherung, die sich in die bestehende Wohngebäude- oder Hausratversicherung einschließen lässt. Dabei beeinflusst die Lage der Immobilie den Versicherungsbeitrag. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat die Bundesrepublik nach der ZÜRS-Zonierung (Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen) in Gefährdungszonen eingeteilt. Die Absicherung in hochwassergefährdeten Gebieten ist demnach teurer als in anderen Regionen.

Bei der Auswahl einer Elementarschadenversicherung sollten Hausbesitzer auch auf die Details achten und sich gut beraten lassen. Manche Anbieter bestehen beispielsweise auf den Einbau von Rückstauklappen, die bei starken Regenfällen vor Wasserrückstau aus der Kanalisation schützen. Unterschiede gibt es auch bei der Höhe der Selbstbeteiligung. Diese kann für Elementarschäden bis zu 5.000 Euro je Schadensfall betragen. Je nachdem, ob der Schutz vor Elementarschäden in die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung aufgenommen wird, ist im Versicherungsfall entsprechend das Gebäude oder das Hab und Gut im Haus abgesichert.

Weht der Sturm die Blumentöpfe vom Balkon und verletzt so Passanten, können die Kosten schnell die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen. Die Haftpflicht kommt in solchen Fällen für alle berechtigten Forderungen auf und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

Fällt ein Baum vom eigenen aufs Nachbargrundstück und beschädigt dort das Hab und Gut, stellt sich die Frage nach der Sicherungspflicht. Kann nachgewiesen werden, dass nicht allen Pflichten zur Prüfung der Bäume nachgekommen wurde, springt die Haftpflichtversicherung ein. Hat der Nachbar jedoch ordnungsgemäß seine Pflichten erfüllt, ist er nicht für den Schaden durch den umgestürzten Baum haftbar. In diesem Fall greift die Gebäudeversicherung des Geschädigten.

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