Für Miete, Einkäufe und Urlaube bietet es sich an, ein Gemeinschaftskonto einzurichten. Hierfür empfehlen sich zwei Möglichkeiten: Ein „Oder-“ beziehungsweise ein „Und-Konto“. Der Unterschied: Auf ersteres können beide Ehepartner ohne die Zustimmung des anderen zugreifen. Beim „Und-Konto“ hingegen sind Transaktionen nur möglich, wenn beide Inhaber einverstanden sind.