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Datum
20.10.2021

Privatverkauf auf eBay und Co.: Darauf sollten Sie achten

Die Versuchung ist groß, ungeliebte gewordene Gegenstände und Kleider bequem im Internet zu verkaufen. Aber wie gelingt ein lukrativer Verkauf ohne Schwierigkeiten? Lesen Sie, was in puncto Angebotserstellung, Preisgestaltung und Haftungsfragen zu beachten ist. Außerdem erfahren Sie, warum eine Hochstufung zum gewerblichen Verkäufer schneller drohen kann als gedacht – und welche Änderungen dies mit sich bringen würde.

Privatverkauf
(GettyImages/filadendron)

Das Wichtigste in Kürze

  • Angebote im Internet sollten mit den richtigen Schlagwörtern und aussagekräftigen Fotos punkten
  • Der richtige Zeitpunkt, die passende Preisgestaltung und ein freundlicher Kontakt sind entscheidende Merkmale für einen erfolgreichen Verkauf
  • Grundsätzlich besteht Haftung von Privatverkäufern bei gebrauchten Artikeln
  • Haftung kann mit speziellen Zusätzen im Angebot ausgeschlossen werden
  • Ab einer bestimmten Anzahl von Privatverkäufen kann eine Hochstufung zum gewerblichen Verkäufer erfolgen
  • Vorsicht: Gewerbliche Verkäufer benötigen ein Impressum und müssen Steuern bezahlen

Als Basis: Das ansprechende Angebot

Am Anfang des Privatverkaufs im Internet steht das Angebot. Damit Ihre potenziellen Käufer dieses finden, müssen die passenden Schlagworte in die Beschreibung. Je nach verfügbarem Platz können Zusätze wie die Farbe und Marke, abhängig vom Produkt auch die Größe dazu beitragen, dass das Inserat schnell aufgerufen wird.

Aussagekräftige Fotos sind der nächste Schritt. Die verwendeten Bilder sollten scharf sein und alle Details zeigen, die für das Angebot relevant sind. Dazu gehören auch eventuelle Mängel. Wer im Angebot fair bleibt und alle Mängel auflistet, hat gute Chancen auf einen stressfreien Verkauf. Zur Fairness gehört auch, die anfallenden Versandkosten anzugeben und sich dabei an tatsächlichen Preisen zu orientieren. Kleine Aufschläge für die Verpackungskosten sind okay, sollten jedoch im Rahmen bleiben.

Ein gängiger Fehler ist, in Auktionsportalen auf die falsche Kategorie zu setzen. Überprüfen Sie daher ähnliche Angebote, um sich für die richtige Kategorie zu entscheiden.

Tipps für erfolgreiche Verkäufe

Der wichtigste Tipp für einen breiten Käuferkreis: Wählen Sie den richtigen Zeitpunkt fürs Einstellen der Waren. Allgemein gilt, dass Produkte, die im Winter nicht benötigt werden, auch nicht unbedingt in dieser Jahreszeit angeboten werden sollten. Ein Sommergrill punktet daher im Juni, Juli oder August am meisten. Für Auktionen empfiehlt es sich außerdem, den Endzeitpunkt günstig zu setzen – zum Beispiel auf einen späten Freitag- oder Samstagnachmittag, wenn viele Menschen zu Hause sind. Extrem frühe Uhrzeiten sind ungeeignet, da viele Käuferinnen und Käufer dann arbeiten müssen oder keine Motivation haben, nur für die Auktion früh aufzustehen.

Um nicht auf Betrüger hereinzufallen, sollte die Ware erst nach Geldeingang versendet werden. In Hinblick auf die Preisgestaltung haben sich bei Auktionen niedrige Startpreise bewährt. Festpreisangebote sollten Sie immer etwas höher beziffern, als Ihr tatsächlicher Ertragswunsch ausfällt.

In der Rolle der Verkäuferin oder des Verkäufers gilt außerdem: Immer freundlich bleiben und auch auf vermeintlich seltsame Nachfragen erst einmal zuvorkommend reagieren. Das wirkt sich bei einem erfolgreichen Abschluss auf Ihre Bewertungen und damit Ihren Ruf als Verkäufer aus.

Haftungsfrage für Privatverkäufer

Als Privatverkäufer haften Sie für Mängel an einzelnen Neuwaren oder gebrauchten Gegenständen, sofern Sie dies nicht explizit ausschließen. Eine geeignete Formulierung dafür ist zum Beispiel "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmangelhaftung". Der Zusatz, dass es sich um einen Privatverkauf handelt, wird von vielen Verkäufern gewählt, ist aber rechtlich gesehen nicht zusätzlich nötig.

Gut zu wissen: Ein Recht auf Rücknahme oder Umtausch besteht bei Privatverkäufen generell für die Käuferin oder den Käufer nicht.

Vorsicht bei zu vielen Verkäufen!

Verkaufen Sie häufig gleichwertige oder sehr ähnliche Produkte, die zudem wie neu erscheinen, droht die Gefahr, den Status als Privatverkäufer zu verlieren. Schon ab etwa 15 ähnlichen Verkäufen im Monat kann dies passieren. Dann verkaufen Sie gewerblich. Als gewerblicher Verkäufer müssen Sie ein Impressum haben und Steuern bezahlen – neben der Einkommenssteuer mitunter auch die Gewerbe- oder Umsatzsteuer. Weiterhin haben Ihre Käufer in diesem Fall durchaus ein Widerrufsrecht.

Wenn Sie weiterhin Privatverkäufer bleiben möchten, achten Sie darauf, nicht zu viele Produkte in einem kurzen Zeitraum anzubieten. Auch eine klar erkennbare Professionalität der Angebote kann zum Stolperstein werden: So könnte bereits ein Etikett an den Waren dafür sprechen, dass es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt – auch wenn es eigentlich noch ungetragene Fehlkäufe in Ihrem Kleiderschrank sind.

Fazit: Privatverkäufe können mit der richtigen Taktik lukrativ sein

Wenn Sie Ihre Verkaufsangebote stimmig präsentieren, auf eventuelle Mängel hinweisen und transparent alle erforderlichen Daten listen, schaffen Sie bereits gute Voraussetzungen für einen Verkaufserfolg. Zudem sollten Sie in Kontakt mit Ihren Interessentinnen und Interessenten bleiben. Die Haftungsfrage ist durch spezielle Zusätze im Angebot schnell geklärt. Und auch die Gefahr, gewerblicher Verkäufer zu werden, besteht mit etwas Vorsicht nicht.

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