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Datum
18.12.2017

Wichtige Vollmachten: Vorsorgen, bevor es ernst wird

Eine schwere Krankheit, ein Unfall – plötzlich kann man nicht mehr selbst bestimmen, was mit Finanzen, Haus & Co. geschehen soll: Welche Vollmachten wichtig sind, was sich zur weiteren Ruhestandsplanung empfiehlt.

Vorsorgevollmachten
(iStock/shapecharge)

Vollmachten, Patienten- oder Sorgerechtsverfügung sind Angelegenheiten, die wir gerne vor uns herschieben. Dabei sind diese Dokumente wichtig. Denn wenn jemand zum Beispiel nach einem Unfall oder im Zuge einer Krankheit keine Entscheidungen mehr treffen kann, muss jemand anderes stellvertretend alles organisieren – medizinischen Maßnahmen zustimmen, das Leben und die Finanzen regeln. Dass das automatisch Partner, Eltern oder Kinder übernehmen können, ist ein verbreiteter Irrglauben. Wer vorab keine Regelungen trifft, begibt sich oftmals in die Hände von Richtern, die einen gerichtlichen Betreuer bestellen müssen.

Diese Vollmachten gibt es, um optimal vorzubeugen:

Vorsorgevollmacht

Sie bevollmächtigt eine oder mehrere Vertrauenspersonen, die finanzielle, gesundheitliche und persönliche Angelegenheiten regeln dürfen. Der Bevollmächtigte kann zum Beispiel Rechnungen bezahlen, Verträge schließen oder kündigen, Vermögensfragen klären, Kontakt zu Behörden und Krankenkassen aufnehmen. Diese Person ist auch Bevollmächtigte für Pflegeheime und Krankenhäuser sowie bei medizinischen Behandlungen.

Vorsorgevollmachten sollten schriftlich aufgesetzt sein, damit der Vertreter sich ausweisen kann. Für bestimmte Rechtsgeschäfte – wie die Aufnahme eines Darlehens, um Pflegekosten vorzufinanzieren – ist eine notarielle Beurkundung nötig. Für Immobiliengeschäfte muss die Vollmacht öffentlich beglaubigt sein. Die städtischen Betreuungsämter nehmen dafür in der Regel eine Gebühr von zehn Euro. Die Kosten für eine notarielle Beurkundung hängen von der Höhe des Vermögens ab. Liegt dieses beispielsweise bei 50.000 Euro, werden rund 200 Euro fällig.

Betreuungsverfügung

Mit der Betreuungsverfügung benennen Sie dem Gericht eine Person, die für den Fall, dass eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden muss, als Betreuer eingesetzt werden soll. Sie können zugleich Ihre Wünsche festlegen, die ein zukünftig eingesetzter Betreuer berücksichtigen soll. Im Gegensatz zum Bevollmächtigten wird der Betreuer gerichtlich kontrolliert.

Patientenverfügung

Die Patientenverfügung richtet sich vor allem an die behandelnden Ärzte, aber auch an Betreuer und Bevollmächtigte. Diese Verfügung regelt, wie Sie im Ernstfall behandelt werden möchten – zum Beispiel ob, wie lange und in welchen Fällen Sie künstlich am Leben gehalten werden wollen oder welche Behandlungen sie ablehnen. Wichtig: Entbinden Sie auch die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht, damit sie den Bevollmächtigten aufklären dürfen.

Sorgerechtsverfügung

Sie beeinflusst, wer im Ernstfall das Sorgerecht für die minderjährigen Kinder erhält, wie ihre Erziehung und die Verwaltung ihres Vermögens aussehen soll. Sie ist in der Regel Bestandteil des Testaments. Auch die Sorgerechtserklärung muss persönlich und handschriftlich verfasst sein, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit Datum versehen werden. Es reicht nicht, ein maschinell erstelltes Dokument zu unterschreiben.

Bankvollmacht

In jedem Fall sollten die Vertrauenspersonen – Ehegatte, Lebenspartner, Kinder oder Eltern – eine Bankvollmacht über bestehende Konten und -Depots erhalten. Mit dieser kann der Vertreter unkompliziert und sofort über Ihre Konten und Depots verfügen. Bei Umsetzung und Legitimation unterstützt zum Beispiel ein MLP Berater.

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