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Datum
06.11.2017

Riester-Rente – mit Möglichkeiten fürs Eigenheim

Wer die Riester-Rente nicht unbedingt zur Altersvorsorge benötigt, kann Erspartes auch für eine Immobilie einsetzen: drei Anwendungsbeispiele für Kauf, Kredittilgung und Renovierung.

Riester-Rente
(iStock)

Henning Schmitz riestert seit rund zehn Jahren. Unter anderem nutzt der Ingenieur auch eine betriebliche Altersvorsorge und eine private Rentenpolice. Er ist mit Blick auf seine ergänzende Altersvorsorge bereits gut aufgestellt, um seine gesetzliche Rente im Alter entsprechend seinen Vorstellungen aufzubessern. Daher überlegt der 38-Jährige, ob er den Riester -Vertrag nicht auch für die Finanzierung seines Eigenheims einsetzen kann.

Vor dieser Frage steht der Wiesbadener nicht allein. Der Gesetzgeber hat auch bereits unlängst reagiert. Wer ein Eigenheim kaufen oder bauen möchte, kann je nach Gesamtsituation einen bereits bestehenden Riester-Vertrag für den Immobilienerwerb nutzen. Wichtigste Voraussetzung: Der Riester-Sparer will die Immobilie selbst bewohnen.

3 generelle Praxisbeispiele:

Kapitalentnahmen sind möglich, wenn die Sparer mindestens 3.000 Euro entnehmen. Ob sie das gesamte Kapital oder nur einen Teil verwenden, ist ihnen überlassen. Beispiel: Ein Bauherr entnimmt von seinen bisherigen 20.000 Euro Riester-Kapital etwa 15.000 Euro für die Finanzierung der Fenster im Rohbau. 5.000 Euro verbleiben im Riester-Vertrag. Wichtig zu wissen: Bleiben mindestens 3.000 Euro im Vertrag und wird dieser weiter geführt, erhält der Begünstigte entsprechende Zulagen und Steuervorteile.

Ist die Immobilie bereits gebaut oder gekauft, kann Kapital zum Beispiel als Sondertilgung zur schnelleren Entschuldung des laufenden Kredits genutzt werden. Um den Vertrag zu erhalten, müssen ebenfalls mindestens 3.000 Euro verbleiben (siehe oben).

Interessant kann Riester auch für einen zum Beispiel unfallbedingt behindertengerechten oder altersgerechteren Umbau werden – die Installation einer bodengleichen Dusche etwa oder eines Treppenlifts. Diese Möglichkeit ist allerdings an strengere Voraussetzungen geknüpft: Hat der Eigentümer seine Immobilie vor weniger als drei Jahren angeschafft, muss er mindestens 6.000 Euro von seinem Riester-Konto entnehmen. Liegt der Erwerb länger zurück, sogar mindestens 20.000 Euro. Außerdem muss ein Sachverständiger die Maßnahmen prüfen. Wichtig ist auch: Stammen die Aufwendungen aus einem Riester-Vertrag, kann der Eigentümer sie nicht zusätzlich bei der Steuer angeben oder sie mit KfW-Darlehen kombinieren.

Bei allen Vorteilen und Möglichkeiten, Riester-Kapital für das Eigenheim einzusetzen, muss der Sparer immer bedenken, dass die eigentlich mit dem Vertrag angestrebte Altersvorsorge in dem angenommenen Rahmen nicht mehr realisierbar ist. „Daher ist es sinnvoll, die Pläne situationsbezogen mit einem Finanzberater zu besprechen und durchzurechnen. Er hat den gesamten Vorsorgebedarf seines Kunden im Blick“, betont Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge und Krankenversicherung bei MLP.

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