Der Beitrag, den gesetzlich Versicherte für ihre Krankenversicherung zahlen müssen, richtet sich nach dem Bruttolohn. Dieser wird aber nur bis zu der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Der maximale Bruttolohn, den die gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigen, steigt im Rahmen der jährlichen Anpassung zum 1. Januar 2017 von 50.850 Euro auf 52.200 Euro.