Jeder kann mit seinem Arbeitgeber die Optionen prüfen, ob er mit 67 seine gesetzliche Rente beziehen oder weiter arbeiten möchte. Im zweiten Fall muss der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Bislang erhöhten sich dadurch aber nicht zugleich die Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Jetzt gilt: Für jeden Monat, den ein Versicherter über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitet und keine Rente bezieht, erhält er einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Wer seinen Ruhestand um ein Jahr aufschiebt, erhält also dafür einen Zuschlag von sechs Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die weiteren Beitragszahlungen.