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Datum
08.03.2017

Flexirente: Wirkt sich auch auf ergänzende Altersvorsorge aus

Ob länger arbeiten oder früher in Rente: Das Flexirentengesetz schafft bald mehr Spielräume. Aber die private Vorsorge muss darauf abgestimmt sein – insbesondere bei früher geplantem Ruhestand.

Flexirente
(iStock)

Für immer mehr Deutsche ab 50 Jahren ist das nahende gesetzliche Rentenalter 67 kein Thema. Die einen haben einfach Spaß am Job und einer Arbeit über dieses Alter hinaus, die anderen wollen früher ihre Freizeit genießen. Auch gibt es Menschen, die nicht bis zum Regelrentenalter berufstätig bleiben können – selbst wenn sie es wollten. Das Flexirentengesetz soll einen individuelleren Einstieg in den Ruhestand ermöglichen. Was Sie wissen müssen – je nach Situation:

Jeder kann mit seinem Arbeitgeber die Optionen prüfen, ob er mit 67 seine gesetzliche Rente beziehen oder weiter arbeiten möchte. Im zweiten Fall muss der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Bislang erhöhten sich dadurch aber nicht zugleich die Rentenansprüche des Arbeitnehmers. Jetzt gilt: Für jeden Monat, den ein Versicherter über das reguläre Rentenalter hinaus arbeitet und keine Rente bezieht, erhält er einen Rentenzuschlag in Höhe von 0,5 Prozent. Wer seinen Ruhestand um ein Jahr aufschiebt, erhält also dafür einen Zuschlag von sechs Prozent. Zusätzlich erhöht sich die Rente durch die weiteren Beitragszahlungen.

Wer bereits eine Rente bezieht und nebenher noch ein wenig arbeitet, muss sich das Gehalt unter Umständen auf seine gesetzlichen Auszahlungen anrechnen lassen – es sei denn, er hat bereits sein Regelrentenalter erreicht. Bei früherem Ausstieg sollte generell insbesondere aufgrund einhergehender Rentenabschläge auch die Zusatzvorsorge entsprechend abgestimmt sein. Für Frührentner gilt übrigens in Sachen Hinzuverdienst derzeit noch: Sie dürfen grundsätzlich nur 450 Euro im Monat anrechnungsfrei verdienen und zweimal im Jahr ausnahmsweise den doppelten Betrag. Was darüber hinausgeht, mindert die Rente nach einem relativ komplizierten System abhängig von der Verdiensthöhe. Ab dem 1. Juli wird es einfacher: Wer vor dem Regelrentenalter in den Ruhestand geht, darf 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen; darüber hinaus gehendes Gehalt wird einheitlich zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet.

Ab Juli gilt zudem: Hat der Teilzeitrentner seine Regelaltersrente noch nicht erreicht, werden auf den Hinzuverdienst auch Rentenversicherungsbeiträge fällig. Dadurch können sich die gesetzlichen Bezüge einmal im Jahr erhöhen. Ist er bereits im Rentenalter, werden grundsätzlich keine Beiträge fällig.

Wie sich Arbeitnehmer auch entscheiden – es hat stets Auswirkungen auf die bestehende ergänzende Altersvorsorge .

Drei zentrale Fragen und Antworten:

Lebens- und Rentenversicherungen erlauben es in der Regel, den Fälligkeitstermin für die Auszahlungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums frei zu wählen. Was möglich ist, steht in den jeweiligen Versicherungsbedingungen. MLP Berater können vorab prüfen, welche Flexibilität die jeweilige Police bietet und gemeinsam mit ihren Kunden die richtige Lösung finden.

Je später der Versicherte seine Versicherungsleistung in Anspruch nimmt, desto höher sind in der Regel auch die Kapitalauszahlungen beziehungsweise Monatsrenten. Umgekehrt fallen die Bezüge bei einem früheren Abruf aufgrund der kürzeren Beitragsphase niedriger aus. Anderes kann bei fondsgebundenen Varianten gelten; das hängt auch von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab. So oder so gilt daher: Eine gezielte Beratung zum passenden Vorgehen ist empfehlenswert.

Hat der Versicherte eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlt die Versicherung die monatliche Rente in jedem Fall bis zum Ende dieser Frist, auch wenn der Versicherte in dieser Zeit sterben sollte. Das Geld erhalten dann die zuteilungsberechtigten Angehörigen. Hinweis für Früh-Rentner: Nimmt der Versicherte die Leistungen der Police allerdings schon vor dem vertraglich festgehaltenem Auszahlungszeitpunkt in Anspruch, endet folglich auch die vereinbarte Rentengarantiezeit entsprechend früher.

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