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Datum
11.03.2015

Auch Vorsorgebeiträge steuerlich ansetzen – aber bis wann?

Die Steuererklärung steht wieder an. Teil 1: Was das Verfahren bei Vorsorgebeiträgen vereinfacht – und wie lange generell Zeit zur Abgabe bleibt.

Schon mit der Steuererklärung angefangen? Mit dieser Frage sorgt man mitunter für missmutige Blicke bei Freunden und in der Familie. Doch: Es zahlt sich aus. Im Schnitt gibt es bis zu 900 Euro vom Staat zurück. Dazu tragen oft die Beiträge zu Versicherungen, ergänzender Altersvorsorge & Co. bei. Aber bis wann muss die Steuererklärung 2014 eingereicht sein?

Vorsorgebeiträge steuerlich ansetzen
(bluedesign / fotolia)

Stichtag 31. Mai?

Verpflichtend ist eine jährliche Abgabe der Einkommensteuererklärung für Selbstständige und Freiberufler. Arbeitnehmer müssen ihre Steuern hingegen nur dann erklären, wenn sie beispielsweise bei mehreren Unternehmen beschäftigt sind – oder sie steuerpflichtige Nebeneinkünfte haben, die höher als 410 Euro (im Jahr) sind. Außerdem erwartet das Finanzamt von Ehepaaren eine Steuererklärung, wenn diese gemeinsam veranlagt werden, berufstätig sind und das Ehegattensplitting anwenden. Ausgenommen sind Ehepaare mit der Steuerklassenkombination „IV/IV ohne Faktor“. Zu beachten ist außerdem: Die Abgabefrist verlängert sich vom 31. Mai automatisch bis Jahresende, wenn ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der Pflichtveranlagung unterstützt.

Vereinfachtes Verfahren

Gleichwohl füllt laut einer Befragung des Statistischen Bundesamts die große Mehrheit der Steuerzahler die Formulare ohne fremde Hilfe aus (70 Prozent) oder greift auf mit Steuerthemen vertraute Freunde und Bekannte zurück (12 Prozent). In Bezug auf die Beiträge zur ergänzenden Altersvorsorge profitieren Vorsorge-Sparer seit 2012 vom sogenannten vereinfachten Bescheinigungsverfahren. „Versicherungsunternehmen sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Beiträge für Basis- und Riester-Rentenversicherungen für das zurückliegende Beitragsjahr eigenständig elektronisch an das zuständige Finanzamt des Versicherten zu übermitteln“, sagt Miriam Michelsen, Leiterin Altersvorsorge bei MLP. Das erspart dem Versicherten vor allem, die Beitragsbescheinigung in Papierform bei seinem Anbieter anzufordern. Wichtige Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherte seine Einwilligung hierzu erteilt hat und dem Versicherer die Steueridentifikationsnummer vorliegt. Der Kunde erhält zum Ende des ersten Quartals automatisch eine Bescheinigung der übermittelten Daten.

Vorsorge-Beiträge: genau hinsehen beim Eintragen

Allerdings: Das neue Verfahren ersetzt nicht das korrekte Eintragen der Riester- und Basis-Rentenbeiträge in der Steuererklärung. „Um sich die Förderung zu sichern, müssen Steuerzahler trotz der elektronischen Meldung zusätzlich in ihrer Erklärung korrekte Angaben an der richtigen Stelle machen“, sagt Miriam Michelsen.

Lesen Sie in Teil 2 dieses Beitrags: Was bei Altersvorsorgebeiträgen im Einzelnen gilt – und wie sich weitere Versicherungsbeiträge, etwa für Kranken- oder Pflegeversicherungen, steuerlich auswirken.

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