Das gilt nur für einen geringen Teil der Bevölkerung. Voraussetzung ist, dass der angehende Rentner mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Und selbst, wer das erfüllt, muss 1952 oder früher geboren sein. Ab Jahrgang 1953 steigt die Altersgrenze wieder schrittweise an.