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Datum
21.09.2016

Neues iPhone auf Versicherungskosten?

Kommt ein neues Smartphone auf den Markt, häufen sich plötzlich die Schäden bei den Vorgängergeräten. Bei Versicherungsbetrug sind jedoch Strafen und der Verlust des Versicherungsschutzes möglich.

iPhone Versicherung
(USC / d-signus)

Viele Apple-Fans haben wieder sehnsüchtig gewartet: Das iPhone 7 ist da und vielfach heiß begehrt. Ob Apple, Android & Co.: Immer wieder kommt es vor, dass Smartphone-Nutzer versuchen, ihr altes Gerät auf Versicherungskosten auszutauschen. Irgendwie fällt das bisher genutzte Gerät runter – und ein Versicherungsfall wird gemeldet. „Gerade in der Zeit rund um einen Modellwechsel oder wenn viele Schadensmeldungen eingehen, werden Versicherer hellhörig“, weiß Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. „Sie schauen dann völlig zurecht besonders genau hin und lassen im Zweifel Sachverständige den Fall prüfen.“ Kernfrage: Passen die Schilderung des Schadens und der eigentliche Defekt am Gerät wirklich zweifelsfrei zueinander?

Schaden für die Versichertengemeinschaft

Eine Auswertung in der Versicherungsbranche hat ergeben, dass von rund 2.000 eingereichten Schäden an Smartphones mehr als die Hälfte nicht plausibel waren. „Das ist eine Straftat – und kein Kavaliersdelikt“, betont Michael Schwarz. Hinzu kommt: Die Schäden für die Versichertengemeinschaft – durch steigende Beiträge – gehen schnell in die Milliarden. Und ist ein Betrug nachgewiesen, drohen dem Täter mitunter schmerzhafte Konsequenzen: Die Versicherung kann den Vertrag kündigen, die Kosten des Sachverständigen an den Betrüger weiterreichen und Anzeige erstatten. Bei einer Verurteilung drohen Geldstrafen oder in besonders schweren Fällen sogar Haftstrafen.

Eine Frage des Absicherungsbedarfs

Was gilt generell bei der Absicherung des Smartphones? Schäden, die ein anderer verursacht, sind über die Haftpflichtversicherung abgedeckt. Nicht mutwillig herbeigeführte Schäden hingegen können über eine separate Elektronik-Versicherung abgesichert werden. Ob sich die Beiträge hierfür lohnen, hängt jedoch immer auch vom persönlichen Absicherungsbedarf und der eigenen finanziellen Situation ab. Tipp: Eine klassische Hausratversicherung kommt bereits für Elektronikschäden durch Überspannung wegen Blitzschlag, Schäden durch Überschwemmung oder bei Diebstahl des Smartphones auf.

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