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Pferdehaftpflicht

Pferdehaftpflicht: Verlässlicher Schutz für Schadensfälle aller Art

Das Wichtigste in Kürze über die Pferdehaftpflichtversicherung:

  • Gemäß Gefährdungshaftung (§ 833 BGB) sind Tierhalter für Schäden verantwortlich, die ihr Tier angerichtet hat.
  • Eine Pferdehaftpflicht bewahrt Sie vor den finanziellen Folgen, sollte es beispielsweise zu einem Unfall durch Ihr Pferd oder einem ungewollten Deckakt kommen.
  • Es sind verschiedene Tarife erhältlich, die sich in ihren Leistungen und den Beiträgen der Versicherung unterscheiden.
  • Ohne die Haftpflichtversicherung kommen Sie für durch Ihr Pferd verursachte Schäden, die beispielsweise durch Ihr Pferd entstanden sind, mit Ihrem gesamten Privatvermögen auf.

Sinnvoll: Haftpflichtversicherung für Pferde

Als Pferdehalter haften Sie in voller Höhe mit Ihrem Privatvermögen für Schadensersatzansprüche, selbst wenn Ihnen kein direktes Verschulden vorzuwerfen ist. Hierbei regelt § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Haftung:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Da Pferde zu den Fluchttieren gehören, ist das Unfallrisiko auch bei Ihrem Pferd nicht zu unterschätzen. Bricht Ihr Pferd beispielsweise von der Koppel aus und verletzt Personen oder ist schreckhaft und verursacht einen Verkehrsunfall, summieren sich die finanziellen Forderungen schnell zu hohen Beträgen. Eine Pferdehaftpflichtversicherung bietet Ihnen eine finanzielle Abdeckung bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Ihr Pferd.

Das übernimmt die Pferdhaftpflicht:

Eine Pferdehaftpflicht kommt für folgende Schäden, die durch das Pferd entstanden sind, auf:

  • Personenschäden, wie zum Beispiel Behandlungskosten infolge einer Bissverletzung
  • Sachschäden, wie zum Beispiel ein beschädigtes Fahrzeug
  • Vermögensschäden, wie zum Beispiel der Verdienstunfall einer verletzten Person

Zusätzlich gibt es weitere Leistungen wie Mietsachschäden, Deckacktschäden und Flurschäden, die abhängig vom gewählten Tarif abgedeckt sind:

  • Mietsachschäden an der festen Einrichtung der gemieteten Pferdebox
  • ungewollte Deckaktschäden (für Halter von Hengsten sinnvoll)
  • Schäden am Flur, die an landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzten Flächen entstehen (Flurschäden)

Darauf sollten Sie beim Abschluss einer Pferdehaftpflicht achten:

Achten Sie bei der Wahl einer geeigneten Pferdehaftpflichtversicherung darauf, dass der Tarif zu Ihrem Pferd und Ihrem Versicherungsbedarf passt:

  • Die Versicherungssumme entscheidet darüber, bis zu welcher Höhe die Police für Schäden aufkommt. Je nach Tarif werden Schäden in Höhe von einer Million bis zu 15 Millionen Euro abgedeckt.
  • Fohlen lassen sich nicht durch eine eigene Pferdehaftpflicht versichern. Viele Versicherungen erlauben Ihnen jedoch, das junge Pferd in die Versicherung des Muttertiers aufzunehmen.
  • Ein passiver Rechtsschutz bedeutet, dass die Versicherung ungerechtfertigte Ansprüche gegen Pferdebesitzer abwehrt und falls nötig für entstehende Gerichtskosten aufkommt.
  • Ein weltweiter Versicherungsschutz für Ihr Pferd ist ratsam, wenn Sie Ihr Pferd zu Turnieren ins Ausland transportieren.
  • Prüfen Sie außerdem, ob Reitbeteiligungen, Tierhüter und Fremdreiter in der Pferdehaftpflichtversicherung mit abgesichert sind.

So funktioniert die Selbstbeteiligung bei der Pferdehaftpflicht:

Wenn Sie einen Selbstbehalt bei Ihrer Versicherung vereinbaren, übernehmen Sie die Kosten im Schadensfall bis zu diesem Betrag. Für alle weiteren Kosten kommt die Haftpflichtversicherung für Ihr Pferd auf. Bei Pferdehaftpflichtversicherung haben Sie üblicherweise die Wahl zwischen einer kleinen Selbstbeteiligung von 150 bis 250 Euro im Jahr. Es gibt Policen ohne Selbstbeteiligung, die jedoch meist etwas teurer sind.

Diese Wartezeit gilt bei der Pferdehaftpflicht:

Anders als zum Beispiel bei einer Pferdekrankenversicherung besteht bei der Haftpflicht für Pferde keine Wartezeit. Die Leistungen Ihres Tarifs stehen Ihnen und Ihrem Pferd bereits ab dem ersten Versicherungstag zur Verfügung. Diese Art der Regelung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie nicht über mehrere Monate warten müssen und durch Ihr Pferd finanziellen Risiken ausgesetzt sind. Daher ist es empfehlenswert, eine Pferdehaftpflichtversicherung bereits bei der Anschaffung des Pferdes abzuschließen.

Sie interessieren sich für eine Pferdehaftpflicht?

Es besteht zwar keine gesetzliche Pflicht, Ihr Pferd gegen Schadensersatzansprüche zu versichern. Dennoch gehört die Pferdehaftpflicht neben einer Pferdekrankenversicherung oder OP-Versicherung für Pferden zu den wichtigsten Policen für Pferdehalter. Unsere MLP Berater erklären Ihnen in einem persönlichen Gespräch, welche Leistungen für Ihr Pferd wirklich wichtig sind. Vereinbaren Sie mit uns einen Termin und erhalten Sie kompetente Beratung zu Ihren Finanz- und Versicherungsfragen rund um Ihr Pferd.

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