Was tun, wenn es zum Beispiel zum Streit mit dem Vermieter kommt und die finanziellen Folgen stark belasten können? Ruhe bewahren kann, wer eine Rechtsschutzversicherung hat. Ihren Schutz müssen die Versicherungskunden auch immer häufiger in Anspruch nehmen. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) kommt es jedes Jahr zu mehr als drei Millionen neuen Gerichtsverfahren in Deutschland – mehr als die Hälfte davon sind Zivilprozesse, etwa Auseinandersetzungen unter Nachbarn oder Konflikte zwischen Hauseigentümern und Mietern.
Die Rechtsschutzversicherer übernehmen grundsätzlich die Kosten und Kostenvorschüsse, die bei versicherten Rechtsstreitigkeiten entstehen. Dies umfasst hauptsächlich die Aufwendungen für den eigenen Rechtsanwalt, für den Anwalt des Gegners, für Zeugen, Sachverständige und Übersetzer, Gerichtskosten sowie Reisekosten zu einem ausländischen Gericht. Absichern lassen sich verschiedene Lebensbereiche. Zu den wichtigsten zählen nach Ansicht von Experten der Privat- und Arbeitsrechtsschutz, der vor allem bei arbeits-, sozial- oder steuerrechtlichen Problemen greift, der Rechtsschutz für Mieter und Hauseigentümer und der Verkehrsrechtsschutz (siehe auch Grafik).
Ob Mieter-, Privat- oder Berufsrechtsschutz: Die verschiedenen Versicherungsmöglichkeiten lassen sich kombinieren. Die richtige Auswahl gestaltet sich jedoch nicht immer einfach, da das Spektrum vielfältig ist. Vor diesem Hintergrund bieten die Versicherer als sinnvolle Alternative Kombi-Pakete an, die die gängigsten Leistungsbausteine umfassen. „Sie schützen vor Versicherungslücken und sind häufig preiswerter als eine Einzelabsicherung“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. Oftmals profitieren Versicherte auch von einem flexiblen Schutz. So bieten die Gesellschaften ihren Kunden an, den Bereich Arbeitsrechtsschutz ab Eintritt in den Ruhestand zu streichen. Vorteil: Dadurch sinkt die Prämie. Zu prüfen ist aber, ob der möglicherweise mitversicherte und noch berufstätige Ehepartner weiterhin geschützt bleibt.
Bei der Entscheidung für eine Rechtsschutzversicherung sollten neben den persönlichen Lebensumständen und dem Preis auch die einzelnen Tarifbedingungen und damit die Qualität der Absicherung eine wichtige Rolle spielen. Neukunden müssen beispielsweise bei einigen Leistungsarten eine Wartezeit beachten. Diese beträgt üblicherweise zwischen drei und sechs Monaten. Das heißt, der Versicherungsfall darf frühestens drei Monate nach Versicherungsbeginn eintreten. Ebenfalls wichtig ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. „Soll eine Mietrechtsschutzversicherung auch Kosten aus Streitigkeiten rund um den Mietvertrag abdecken, muss der Versicherungsvertrag vor Abschluss des Mietvertrags in Kraft getreten sein“, erklärt Michael Schwarz. Tipp: Eigentümer mehrerer Immobilien sollten bei Abschluss einer Versicherung darauf achten, dass der Rechtsschutz nicht – wie meist üblich – nur auf eine selbstbewohnte Wohnung begrenzt ist.
Immer mehr Versicherer statten ihre Policen neuerdings mit Zusatzservices aus. Dazu zählt etwa eine erste Orientierung bei rechtlichen Fragen durch eine telefonische oder eine Online-Rechtsberatung. „Diese gilt häufig sogar für nicht versicherte Fälle“, so Michael Schwarz. Vorteilhaft kann auch sein, wenn die Gesellschaften dem Versicherten auf Wunsch einen für den Streitfall spezialisierten Anwalt empfehlen.
Besteht bereits eine Rechtsschutzversicherung und der Versicherte möchte den Anbieter wechseln, sollte er einen nahtlosen Übergang sicherstellen, um eine Versicherungslücke zu vermeiden. Der neue Tarif sollte eine Regelung für Schäden enthalten, die innerhalb des Versicherungszeitraumes beim vorherigen Anbieter verursacht wurden, aber erst in der Laufzeit des neuen Vertrags auftreten. Ebenso wichtig kann es sein, dass der neue Versicherer dem wechselwilligen Kunden eine Leistungsgarantie gewährt. „Dabei sichert der neue Anbieter zu, Schäden selbst dann zu begleichen, wenn diese nach den eigenen Vertragsbedingungen nicht versichert wären, im unmittelbaren Vorvertrag bei einem anderen Versicherer aber eingeschlossen waren“, erklärt Michael Schwarz.