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Datum
15.05.2017

Unfall mit dem Dienstwagen – wer zahlt eigentlich?

Wer einen Dienstwagen fährt, ist nicht automatisch über den Arbeitgeber abgesichert. Was Chef und Mitarbeiter beachten müssen.

Autounfall Dienstwagen
(iStock)

Für den einen ist er Teil der Vergütung, für den anderen das Arbeitsmittel, das ihn zu Kundenterminen zwischen Flensburg und Passau bringt: der Dienstwagen. Allein im vergangenen Jahr wurden rund zwei Millionen PKWs mit gewerblicher Nutzung zugelassen. Doch was gilt eigentlich bei einem Unfall? Wer haftet, welche Versicherung springt ein? Zwar gehört das Auto dem Unternehmen; das entbindet den Fahrer aber nicht von seiner Verantwortung. Das sollten Arbeitnehmer und -geber wissen:

Dienstlich oder privat?

In den meisten Fällen darf der Mitarbeiter seinen Dienstwagen auch privat nutzen. Der Arbeitgeber muss bei einem Unfall aber in der Regel nur dann zahlen, wenn es sich um eine Dienstfahrt handelte. Dies sind alle Fahrten, die „in Ausführung betrieblicher Tätigkeiten“ erfolgt sind – die der Arbeitgeber also sozusagen angeordnet hat.

Fahrlässig oder vorsätzlich?

Hat der Mitarbeiter einen Unfall und dadurch Schäden am Dienstwagen verursacht, kommt es auf den Grad des Verschuldens an, in welchem Umfang der Angestellte beziehungsweise der Arbeitgeber dafür aufkommen müssen. Grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich verursachte Schäden muss der Mitarbeiter komplett aus eigener Tasche zahlen. Beispiele: zu geringer Abstand bei hoher Geschwindigkeit, zu schnell gefahren, Smartphone während der Fahrt genutzt. Bei mittlerer Fahrlässigkeit können Schäden zwischen Firma und Arbeitgeber verteilt werden. Das ist etwa bei geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen der Fall. „Oftmals wird dann der Fahrer bei einem Kaskoschaden nur bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung in die Pflicht genommen", so Michael Schwarz, Leiter Sachversicherung bei MLP. Ereignet sich der Unfall aufgrund kleinerer Unachtsamkeiten, ist der Mitarbeiter in der Regel nicht gefordert.

Tipp: Immer genau beim Arbeitgeber nachfragen, wie der Versicherungsschutz aussieht – und welche Einschränkungen es möglicherweise gibt.

Richtige Nutzung – oder nicht?

Es gibt einige typische Fehler bei der Nutzung des Fahrzeugs, die für Mitarbeiter und Unternehmen teuer werden können. Beispiele: Falsche Betankung oder Wartungsfehler wie abgefahrenes Reifenprofil oder zu wenig Motorenöl. „Während ein Unfallschaden durch den Vollkasko-Schutz abgedeckt ist, sind Betriebsschäden häufig nicht versichert und können hohe Reparaturkosten verursachen", erklärt Schwarz. In diesen Fällen prüft die Versicherung zusätzlich, ob der Fahrer eine sachgemäße Fahrzeugeinweisung erhalten hat,und ob er bei Unsicherheit seinen Arbeitgeber hätte um Rat fragen müssen. Sicherheitshalber sollte der Arbeitnehmer auftretende Mängel daher immer melden – selbst wenn er nur in Ausnahmefällen einen Dienstwagen fährt.

Wer ist gefahren?

Darüber hinaus kann für den Versicherungsschutz entscheidend sein, wer gefahren ist. Nicht selten legen die Dienstwagenregelungen fest, dass nur der Mitarbeiter den Wagen steuern darf – in Einzelfällen sogar nur im Inland. Hält er sich nicht an diese Regeln, kann es zu Problemen mit der Kaskoversicherung kommen.

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