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Mietsachschäden – in der Privathaftpflicht mitversichert

Mietsachschäden

In der Privathaftpflicht mitversichert

Das Wichtigste zum Mietsachschaden in Kürze:

  • Mietsachschäden sind Schäden am gemieteten Wohnobjekt, die der Mieter verursacht hat – und deshalb auch für die Kosten der Schadensregulierung haftet.
  • Eine private Haftpflichtversicherung deckt beim möglichen Mietsachschaden Forderungen Ihres Vermieters ab und bewahrt Sie damit im Schadensfall vor den finanziellen Folgen.
  • Für den Versicherungsnehmer ist es entscheidend, welche Mietsachen versichert sind und welche nicht. Ausschlussklauseln enthalten häufig beispielsweise die Außenflächen und Möbel.

Was sind Mietsachschäden?

Unter Mietsachschäden wird folgendes verstanden: Wenn Sie beispielsweise eine Wohnung oder ein Haus mieten, überlässt Ihnen der Vermieter ein befristetes Nutzungsrecht am festverbauten Inventar. Im Gegenzug dafür zahlen Sie eine monatliche Miete. Zu den Mietsachen gehören zum Beispiel:

  • Sanitäranlagen wie das Waschbecken und die Badewanne
  • Fußböden wie Dielen und Fliesen
  • Einbauküche und Einbauschränke

Ein Mietsachschaden liegt vor, wenn im gemieteten Objekt etwas schuldhaft davon kaputt geht: Sie haben damit die Mietsache schuldhaft beschädigt, die eigentlich gemäß Mietvertrag dem Vermieter gehört.

Wer haftet bei Mietsachschäden?

Mietsachschäden können leicht herbeigeführt werden. Ihnen fällt versehentlich der Zahnputzbecher aus Keramik ins Waschbecken und hinterlässt einen unschönen Sprung – passiert Ihnen in Ihrem Mietobjekt ein Malheur, haben Sie einen Mietsachschaden verursacht. Der Vermieter hat dann das Recht, die Kosten für eine Reparatur oder Ausbesserung von Ihnen zurückzufordern.

Was ist mit Verschleiß und Abnutzung bei Mietsachen?

Nach mehrjähriger Benutzung ist es selbstverständlich, dass die Tapete nicht mehr strahlend weiß erscheint und die Holzdielen sich abnutzen. Solche Gebrauchsspuren durch gewöhnliche Nutzung oder auch übermäßige Beanspruchung sind keine Mietsachschäden. Für Reparaturen aufgrund von Verschleiß und Abnutzung zahlt der Vermieter – rechtlich gesehen hat er die Pflicht, sich um Instandhaltungsmaßnahmen zu kümmern und die Kosten dafür zu tragen. Die Mietzahlungen decken solche Ausgaben ab.

Gut zu wissen: Selbst Bohrlöcher und Dübel (in normalem Umfang) können zu den gewöhnlichen Nutzungserscheinungen zählen. Wenn Sie allerdings als Mieter Fliesen durchbohren möchten, hat der Vermieter ein Mitspracherecht.

Was ist bei einem Mietsachschaden zu tun, wenn ich etwas kaputt gemacht habe?

Als Mieter sind Sie dazu verpflichtet, die entstandenen Schäden Ihrem Vermieter zu melden. Ihre Meldepflicht bezieht sich sowohl auf die Wohnung als auch auf Kellerräume und das Treppenhaus.

Gut zu wissen: Einfach auszuziehen und den Mietsachschaden wie zum Beispiel die kaputte Türklinke oder die beschädigte Küchenarbeitsplatte zu verschweigen, ist keine gute Idee. Der Vermieter hat die Möglichkeit, bis zu sechs Monate nach Beendigung des Mietverhältnisses bei Ihnen Schadensersatzansprüche für entstandene Schäden geltend zu machen.

Wann ist eine Haftpflichtversicherung gegen Mietsachschäden sinnvoll?

Selbst vermeintlich kleine Reparaturen im Haus kosten mitunter viel Geld. Pech haben Sie vor allem dann, wenn Sie für den Mietsachschaden haften und die Kosten zu tragen haben. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung sind Sie als Mieter gegen dieses Risiko abgesichert. Eine Privathaftpflicht kommt für Schadensforderungen Dritter auf – in diesem Fall die Forderungen Ihres Vermieters.

Empfehlenswert ist der Versicherungsschutz insbesondere für Familien mit Kindern, damit es im Schadensfall nicht zur finanziellen Belastung des Haushaltsbudgets kommt.

Was deckt eine Haftpflichtversicherung bei einem Mietsachschaden ab?

Eine Haftpflichtversicherung für den privaten Bereich deckt Schäden ab, die Ihnen am mitgemieteten Inventar entstehen. Nicht in Mietsachschäden inbegriffen sind häufig Außenanlagen wie ein Garten oder eine Garage. Die Versicherungs-Police kommt zudem in der Regel nicht für kaputte Möbel oder Küchengeräte auf. Schauen Sie dazu in den Ausschlussklauseln Ihres Vertrags nach, welche Schäden Ihre Haftpflichtversicherung tatsächlich abdeckt.

Ihre Privathaftpflicht sichert Sie, sofern in der Versicherung enthalten, gegen den Fall ab, dass Sie Ihre Schlüssel verlieren. Diese Leistung lohnt sich, wenn eine Zentralschließanlage vorhanden ist und bei Schlüsselverlust ein Teil der Schließanlage oder im selteneren Fall, ein teurer Austausch der kompletten Schließanlage notwendig wäre.

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