Angesichts der steigenden Preise für Produkte und Dienstleistungen fordern Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Gewerkschaften und Interessensvertretungen Ausgleichszahlungen. Denn für viele Menschen ist es ohne entsprechende Gehaltsanpassung eine Herausforderung, ein finanzielles Polster aufzubauen, Zahlungsverpflichtungen einzuhalten oder Sparverträge aufzustocken.
Einige Arbeitgeber kommen den Forderungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt nach. Auch Gewerkschaften setzen sich für ihre Mitglieder ein und verhandeln mit Arbeitgeberverbänden. Darüber hinaus unterstützt der Staat Ausgleichszahlungen durch Arbeitgeber und bietet diesen bis Ende 2024 die Möglichkeit, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen steuer- und sozialabgabenfreien Bonus von bis zu 3.000 € zu zahlen. Die Inflationsausgleichsprämie kann in einer Summe oder in mehreren Teilbeträgen ausbezahlt werden. Die Zahlung ist freiwillig.
Neben diesen Maßnahmen reagiert der Staat auch auf andere Weise auf die aktuellen Entwicklungen. Um die steigenden Energiekosten zu bewältigen, hat die Bundesregierung die Strom- und Gaspreisbremse eingeführt, für die sie 200 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Der Basisverbrauch (80 % des Vorjahresverbrauchs) an Strom wird hierbei ab März auf 0,40 €/kWh gedeckelt. Die Gaspreisbremse deckelt den Basisverbrauch auf 0,12 €/kWh.
Neben der Einführung des 49 €-Tickets sowie der Strom- und Gaspreisbremse gibt es zusätzliche Entlastungen, die sich spürbar bemerkbar machen.
So profitieren Familien von einem höheren Kindergeld von einheitlich 250 € pro Kind. Zusätzlich gibt es auch Entlastungen in der Steuererklärung für das Jahr 2022. Beispielsweise können Steuerpflichtige statt der bisherigen 1.000 € für dieses Jahr 1.200 € Werbungskosten ohne Nachweis angegeben.
Die Europäische Zentralbank (EZB) wirkt ebenfalls der Inflation entgegen, indem sie den Leitzins anpasst. Der Leitzins bestimmt die Höhe der Zinsen, die man bei Krediten zahlt und bei Einlagen erhält. Durch den Anstieg des Leitzinses werden Kredite teurer und Sparen attraktiver. Im Juli 2022 hat die EZB den Leitzins auf 0,5 % erhöht. Seitdem folgten weitere Zinsschritte, sodass der Leitzins seit März 2023 bei 3,5 % liegt.
Konkret bedeutet dies für Sparer und Anleger die Rückkehr der Zinsen. Dort, wo es Manager von Rentenprodukten früher sehr schwer hatten, einen positiven Ertrag zu erzielen, gibt es heute wieder lohnenswerte Konzepte, die Sie sehr gut im Rahmen einer Gesamtvermögensplanung für die Kapitalreserve einsetzen können – beispielsweise Festgeld oder Tagesgeld. Prüfen Sie mit Ihrer MLP Beraterin oder Ihrem MLP Berater, ob es sich lohnt, wenig verzinste Kontoeinlagen zumindest teilweise umzuschichten.