MLP
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Datum
06.05.2016

Gut gedacht – schlecht gemacht

Ist das Wetter wieder wärmer, wollen viele das eigene Heim verschönern und beauftragen dazu Handwerker. Doch mitunter geht auch mal was schief. Welche Ansprüche Sie als Auftraggeber haben – und was Sie im Streitfall absichert.

Frühjahrs-Check fürs Haus
(Ingo Bartussek / fotolia)

Mal eben das Kinderzimmer neu tapezieren, ist eine Sache. Fenster austauschen, die Fassade streichen oder Fliesen ausbessern eine ganz andere. Da sind die meisten Hauseigentümer dann doch auf die Hilfe von Profis angewiesen. Aber was, wenn mit dem nächsten Regen sofort Feuchtigkeit durch das neue Fenster kommt oder die Außenfarbe schon nach zwei Wochen abblättert? Dann ist wohl was schiefgelaufen. Folgendes sollten Sie wissen bei Mängeln & Co.:

Von Nachbesserung bis Schadensersatz

Treten Mängel auf, muss der Handwerker zunächst die Chance erhalten, nachzubessern. Dazu ist eine angemessene Frist zu setzen. In der Regel darf der Handwerker ein bis zweimal versuchen, die Fehler zu beseitigen. Gelingt das nicht, hat der Kunde verschiedene Möglichkeiten: Vom Vertrag zurücktreten, den Preis mindern oder auf Kosten des Handwerkers eine andere Firma mit der Mängelbeseitigung beauftragen. Außerdem kann der Auftraggeber nach erfolglosen Nachbesserungsversuchen Schadensersatz vom Handwerker verlangen, sofern dieser die Mängel verschuldet hat.

Zügig handeln

Nach Abnahme der Arbeiten hat der Kunde in der Regel zwei Jahre Zeit, seine Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Fünf Jahre sind es sogar, wenn eine Renovierungsmaßnahme fest und unbeweglich mit dem Haus verbunden ist. Dazu zählen ein neuer Fußboden, ein neues Fenster oder der Fassadeanstrich.
Je länger der Auftraggeber aber wartet, desto schwerer wird es, seine Rechte durchzusetzen. Daher ist es immer sinnvoll, Mängel zum Beispiel mit Fotos zu dokumentieren und alle offensichtlichen Fehler direkt bei der Abnahme in einem Protokoll aufzulisten, das beide Parteien unterzeichnen.

Recht erhalten – ohne Kostendruck

Muss der Auftraggeber dennoch einen Anwalt einschalten oder kommt es gar zum Rechtsstreit, federt eine Rechtsschutzpolice die finanzielle Belastung ab. Im Rahmen des Privatrechtsschutzes übernimmt die Versicherung die Anwalts- und Gerichtsgebühren oder Aufwendungen für Sachverständige. „Gute Versicherer bieten zudem eine erste telefonische Rechtsberatung an. Dies gilt übrigens auch für nicht versicherte Fälle“, ergänzt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. Der Versicherte kann dann telefonisch eine erste Einschätzung bei einem Anwalt einholen. Hinweis: Es besteht eine Wartezeit von in der Regel drei Monaten bis der Versicherungsschutz greift. Außerdem sind genehmigungspflichtige bauliche Veränderungen wie ein Anbau auf der Garage nicht von der Rechtsschutzversicherung abgedeckt. Vereinzelt gibt es hierfür spezielle Versicherungskonzepte.

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