Winterreifen – jetzt wird es Zeit
Im Herbst wird es wieder rutschiger auf den Straßen – also schnell den Reifenwechsel auf die To-Do-Liste setzen. Das beugt Bußgeldern vor und bewahrt den Versicherungsschutz.
Im Herbst wird es wieder rutschiger auf den Straßen – also schnell den Reifenwechsel auf die To-Do-Liste setzen. Das beugt Bußgeldern vor und bewahrt den Versicherungsschutz.
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Von O bis O – so lautet die gängige Faustregel: Von Oktober bis Ostern sollten Autos Winter-, Allwetter- oder Ganzjahresreifen tragen. Bei Glatteis, Schneeglätte und -matsch sowie Eis- oder Reifglätte sind diese sogar gesetzlich vorgeschrieben. Erlaubte Reifen tragen das sogenannte „Alpine“-Symbol, ein Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Wer bei Glatteis dagegen mit Sommerreifen erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Sommerreifen im Winter können bei einem Unfall aber auch in Sachen Versicherung zu bösen Überraschungen führen. Zwar besteht auch mit Sommerreifen grundsätzlich Kfz-Haftpflicht - und (Voll-)Kaskoschutz. Der Versicherer kann den Kunden aber an den Kosten für den Ausgleich beteiligen, wenn der Fahrer vor Antritt oder während der Fahrt hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse völlig ungeeignet sind. Die Versicherer können das als grob fahrlässiges Verhalten auslegen. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung kann die Gesellschaft ihren Kunden in solchen Fällen sogar mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. Diese Kostenbeteiligungen lassen sich aber vermeiden, wenn der Versicherte einen Tarif wählt, in dem die Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist.