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Datum
15.04.2025

Steuererklärung 2024: So vermeiden Vorsorge-Sparer typische Fallstricke

Steuerpflichtige sollten sich den 31. Juli 2025 im Kalender markieren. Dann nämlich endet die Frist zum Einreichen der Steuererklärung 2024. Wer professionelle Unterstützung durch Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine in Anspruch nimmt, hat eine verlängerte Abgabefrist bis zum 30. April 2026. Besondere Aufmerksamkeit beim Ausfüllen der Erklärung verdienen die Angaben zu privaten Altersvorsorgethemen und Vorsorgebeiträgen, da Fehler hier zu geringeren Steuererstattungen führen können.

Junger Mann am Laptop mit Rechnungsbelegen | MLP
(GettyImages/Natalia Gdovskaia)

Die jährliche Steuererklärung mag für viele eine lästige Pflicht sein, die gerne aufgeschoben wird. Doch eine gründliche Beschäftigung mit diesem Thema zahlt sich buchstäblich aus. Eine sorgfältig ausgefüllte Erklärung kann zu beachtlichen Steuerrückzahlungen führen, die die investierte Zeit mehr als kompensieren.

Digitalisierte Datenübermittlung und elektronische Steuererklärung

Der Aufwand für Ihre Steuererklärung lässt sich mit einigen Maßnahmen deutlich reduzieren. Ein wichtiger Fortschritt: Versicherungsunternehmen sind seit einigen Jahren gesetzlich verpflichtet, Daten zu Altersvorsorgebeiträgen (beispielsweise für Riester- oder Basisrenten) automatisch an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Wer seine Steuernummer bei seinem Versicherer hinterlegt und der Datenübermittlung zugestimmt hat, profitiert von diesem vereinfachten Verfahren.

Die Digitalisierung bietet weitere Erleichterungen. Moderne Steuersoftware – darunter auch kostenfreie Angebote der deutschen Steuerverwaltungen – übernimmt automatisch Daten aus dem Vorjahr und warnt bei potenziellen Eingabefehlern. So gelingt die Steuererklärung nicht nur schneller, sondern auch präziser.

Steuerliche Behandlung von Riester-Verträgen und Basisrenten

Das vereinfachte Bescheinigungsverfahren ist bei Vorsorge-Sparern beliebt, birgt jedoch Fallstricke. Um die staatliche Förderung für Altersvorsorgebeiträge zu erhalten, sind bestimmte Anlagen unverzichtbar. Das Formblatt „AV" für Riester-Verträge sichert den Sonderausgabenabzug für alle elektronisch gemeldeten Verträge.

Besondere Vorsicht ist bei der Anlage „Vorsorgeaufwand" geboten. Ein häufiger Fehler betrifft das Eintragen von Basisrenten mit kombinierter Berufsunfähigkeitszusatzversicherung . Viele tragen irrtümlich den gesamten Jahresbeitrag in Zeile 45 unter „freiwilligen eigenständigen Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen" ein. Korrekt ist jedoch: In Zeile 45 gehören ausschließlich Beiträge zur selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung, während der Gesamtbeitrag für kombinierte Lösungen in Zeile 8 einzutragen ist.

„Da das Finanzamt nicht nachträglich darauf hinweist, wie man sich besserstellen könnte, sollte man hier beim Ausfüllen besonders aufmerksam sein. Schließlich wäre es für Versicherte, die durch eine Basisrente mit dazugehöriger Berufsunfähigkeitszusatzversicherung eigentlich von umfassenden Steuervorteilen profitieren, äußerst ärgerlich, durch Fehler beim Eintragen bares Geld zu verschenken“, betont Michael Schwarz, Leiter Absicherung und Vorsorge bei MLP.

Steuer- und Sozialabgabenfreiheit bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

Ein Vorteil für Arbeitnehmer: Beiträge zur geförderten betrieblichen Altersvorsorge (bAV) müssen in der Steuererklärung nicht gesondert angegeben werden. Diese werden bereits automatisch in der Entgeltabrechnung des Arbeitgebers erfasst. Bei Direktversicherungen bleiben Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG DRV) steuerfrei – für 2025 entspricht das 7.728 Euro jährlich. Sozialversicherungsfrei sind vier Prozent der BBG DRV, also 3.864 Euro im Jahr 2025.

Bei alternativen bAV-Durchführungswegen wie Unterstützungskasse oder Direktzusage sind die Beiträge vollständig steuerfrei. Werden die Beiträge vom Arbeitgeber getragen, sind sie in vollem Umgang sozialabgabenfrei. Bei einer Entgeltumwandlung bleiben die Beiträge zusätzlich zu denen einer Direktversicherung bis zu einer Höhe von vier Prozent der BBG DRV sozialabgabenfrei.

„Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) bietet Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erhebliche Vorteile: Sie ermöglicht Steuer- und Sozialabgabenersparnisse sowie oft zusätzliche Arbeitgeberzuschüsse, was sie zu einer attraktiven Option für eine umfassende und breit aufgestellte Vorsorge macht“, weiß Ralf Raube, Vorstand des Geschäftsbereichs TPC Betriebliche Vorsorge in der MLP Gruppe.

Absetzen von Kranken-, Pflege- und sonstigen Versicherungsbeiträgen

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können im Rahmen der Basisabsicherung unbegrenzt steuerlich geltend gemacht werden. Diese sind in der Anlage „Vorsorgeaufwand" in den Zeilen 11 bis 42 einzutragen. Erreichen die absetzbaren Beiträge nicht den Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen von 1.900 Euro (bei Selbstständigen: 2.800 Euro), können zusätzliche Vorsorgeaufwendungen wie private Haftpflicht-, Unfall- oder Berufsunfähigkeitsversicherung bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen abgesetzt werden. Diese werden in den Zeilen 44 bis 48 eingetragen. Bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren werden die individuellen Höchstbeträge zu einem Gesamtbetrag zusammengefasst.

Eltern, die ihren Kindern Unterhalt in Form von Geld oder Sachleistungen gewähren, können die Krankenversicherungsbeiträge dieser steuerlich berücksichtigungsfähigen Kinder als Sonderausgaben ansetzen.

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