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Datum
25.09.2017

Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung – sind Sie versichert?

Außergewöhnliche Wetterphänomene nehmen zu, insbesondere starke Regenfälle. Gegen die Folgen empfiehlt sich, die bestehende Absicherung um einen Elementarschutz zu erweitern: zentrale Fragen und Antworten.

Elementarschaden
(iStock)

„Überschwemmung in Goslar“, „Chaos nach Starkregen in Berlin“, „Hochwasser-Gefahr in Bayern“. Überschriften wie diese häufen sich immer wieder in den Medien. Wetterphänomene wie diese sind längst keine Seltenheit mehr – unabhängig von der Jahreszeit. Umso wichtiger ist es, den Versicherungsschutz für das Eigenheim noch einmal genau unter die Lupe zu nehmen – insbesondere die Absicherung gegen Elementarschäden. Dies gilt umso mehr, seit der Gesetzgeber plant, Staatshilfen nach Hochwasser, Überschwemmung (siehe auch Grafik) oder anderen Naturkatastrophen nur noch Hausbesitzern und Firmen zu gewähren, die sich erfolglos um eine private Elementarschadenversicherung bemüht haben.

Elementarschaden

Sieben wichtige Fragen und Antworten zur Elementarversicherung:

Die Gebäudeversicherung bietet unverzichtbaren Standardschutz. Dieser umfasst Feuer, Blitz-, Sturm- und Hagelschäden sowie Leitungswasserschäden nach einem Rohrbruch. Sogenannte Elementarschäden, die darüber hinausgehen, müssen Hauseigentümer in der Regel zusätzlich versichern. Das sind Schäden durch Überschwemmung, Rückstau, Erdfall, Erdrutsch, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch. Dazu zählt auch Starkregen mit seinen unliebsamen Folgen: Dabei trifft eine große Niederschlagsmenge in kürzester Zeit auf die Erde, was schnell zu anschwellenden Wasserständen führt, die Überschwemmungen oder Bodenerosionen auslösen können.

Bei einem Hochwasser werden die normalen Pegelstände von Flüssen und Bächen über einen längeren Zeitraum hinweg überschritten. Hierbei spricht man von einer Überschwemmung von Grund und Boden. Auslöser können Starkregen oder die Schneeschmelze in den Bergen sein. Bei einem Rückstau hingegen dringt Wasser aus Ableitungsrohren in das Gebäude ein. Das kann etwa passieren, wenn zu viel oberirdisches Gewässer in die Kanalisation eindringt und sich dieses einen alternativen Weg sucht – zum Beispiel ein ins Haus führendes Rohr.

Sicherungen wie Rückstauverschlüsse, -klappen oder Hebeanlagen sind grundsätzlich notwendig, um das Risiko eines Rückstaus zu minimieren. Solche Sicherungen schreiben die Bauordnungen mancher Bundesländer auch explizit bei Neubauten vor. Wichtig: Sollte ein Versicherungsnehmer trotz entsprechender Vorschrift keine Absicherung haben, ist der Versicherungsschutz gefährdet. Doch auch ohne spezielle Vorschrift kann eine mangelhafte Absicherung die Schadensregulierung verhindern. Das hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Diese schließen die Leistung bei fehlendem Rückstauschutz zum Teil aus. Ein Blick ins Kleingedruckte ist daher wichtig (siehe auch Frage 5).

Er muss neben dem gegebenenfalls notwendigen Einbau einer Rückstausicherung:

  • Drainagen (Entwässerungsrohre außen) freihalten,
  • Abflussleitungen von Verstopfungen befreien,
  • eingebaute Rückstauklappen und Hebeanlagen regelmäßig warten.

Ein Check der Versicherungsbedingungen mit einem Experten ist stets empfehlenswert – zu beachten sind im Wesentlichen:

  • Leistungsumfang: Eine gute Police versichert ausnahmslos alle Ursachen für Überschwemmungen: Niederschläge, Ausuferung von Oberflächenwasser, Sturmflut, Rückstau und an die Erdoberfläche gelangendes Grundwasser. Weniger leistungsstarke Versicherungen schließen bestimmte Bereiche aus.
  • Selbstbehalt: In der Regel müssen die Versicherten einen Teil des Schadens selbst tragen. Im Normalfall sind das zehn Prozent, beziehungsweise mindestens 500 und maximal 5.000 Euro. Es gibt aber auch Angebote mit wesentlich höheren Selbstbehalten.
  • Wartezeit: Die meisten Versicherer bieten den Schutz zudem erst nach Ablauf einer Wartezeit an, um zu verhindern, dass sich jemand kurz vor einer Unwettermeldung versichern möchte. Dieser Zeitraum kann nur 14 Tage betragen.

Im Grundsatz: Wer sich nur gegen Stürme und deren Folgen absichern möchte, ist mit der Wohngebäudeversicherung gut bedient und benötigt keine separate Absicherung gegen Elementargefahren. Im Normalfall greift diese bis zu Windstärke 8. Gute Tarife leisten sogar bei Windstärken darüber hinaus.

Die Versicherer arbeiten mit dem sogenannten ZÜRS-System: Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen. Es teilt das gesamte Bundesgebiet in insgesamt vier Gefährdungsklassen ein. Je höher die Klasse, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Elementarschaden kommt. Von dieser Einteilung hängt ab, wie bezahlbar der Elementarschutz ist – und ob man ihn überhaupt bekommt.

Wer wissen will, in welcher Zone sich das eigene Haus befindet, fragt am besten beim Versicherer direkt nach; dabei kann auch der MLP Berater unterstützen. „Wenn der Hauseigentümer bisher noch keine Elementarschäden hatte, bestehen gute Chancen, diese in die bestehende Gebäudeversicherung einzuschließen“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. Gab es dagegen zum Beispiel bereits einen Rückstauschaden, gewährt der Versicherer den Schutz unter Umständen nur unter Auflagen (zum Beispiel den Einbau einer Rückstauklappe) oder nach längeren Wartezeiten.

Zur Kostendeckung eines Elementarschadens, etwa mit Gebäudetrocknung und Mauerwerkinstandsetzung, müssen Versicherte einiges beachten:

  • Sofort den Versicherer informieren, dieser kann unter anderem eigene Gutachter entsenden.
  • Den Vorfall mit Hilfe von Fotos/Videos dokumentieren.
  • Reparaturen nur nach Freigabe des Versicherers ausführen (lassen) – ansonsten werden je nach Fall die Kosten nur teilweise oder nicht übernommen.
  • Generell besteht die Pflicht, Schäden so gering wie möglich zu halten: zum Beispiel Löcher im Dach mit einer Plane abdecken und Wasser aus dem Keller schöpfen oder Trocknungsgeräte installieren.

Tipp: Bei Hochwasser & Co. ist nicht nur das Gebäude an sich in Gefahr. Auch die Einrichtung kann beschädigt werden. „Eine Möglichkeit ist daher, die Hausratversicherung um eine Elementarschadendeckung zu erweitern“, sagt Schwarz. „Wer beispielsweise im 3. Stock wohnt, aber im Keller wertvolle Gegenstände wie Fahrräder lagert, kann ebenfalls über diese Erweiterung nachdenken.“

Weitere Informationen

Noch häufiger als Überschwemmungen sind Leitungswasserschäden – welche Versicherung dann hilft.

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