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Datum
01.06.2014

Allein – aber gut abgesichert für die Zukunft

Wer alleine lebt, muss Risikoschutz und weitere Vorsorgemaßnahmen anders planen als eine Familie. Doch welche Policen sind wichtig für Singles?

Allein, aber gut abgesichert
(Yuri Arcus / fotolia)

Die Bundesregierung stärkt die Familienförderung und diskutiert derzeit intensiv über die Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Paare, aber demgegenüber steht hierzulande eine wachsende Anzahl an Singles. Immerhin lebt jeder fünfte Deutsche nach den aktuellsten Erhebungen des Statistischen Bundesamts alleine. Das sind knapp 16,2 Millionen Menschen. Im Lauf der vergangenen Jahre ist diese Zahl stetig gestiegen. Zum Vergleich: 1993 gab es erst 12,4 Millionen Single-Haushalte – 31 Prozent weniger als heute.

Wer alleine lebt, muss in der Regel auch für sich alleine sorgen. Jeder muss sich gut überlegen, wie zentrale Risiken, etwa Krankheit, Pflege oder der Verlust der Arbeitskraft, am besten abgesichert sind – und wie man fürs Alter ein zusätzliches Finanzpolster ansparen kann. Ein sinnvolles Versicherungs- und Vorsorgepaket für Singles sieht anders aus als eines für Familien. Bei der Haftpflichtpolice kann ein Single beispielsweise nicht auf eine Mitversicherung beim Partner setzen. Andererseits muss man sich dann auch keine Gedanken über Absicherung des Partners im Todesfall machen.

Welche Versicherungen sind für Singles empfehlenswert?

Grundsätzlich gilt: Die existenzbedrohenden Risiken des Lebens sollten abgesichert sein. Dazu zählen Haftpflicht und Berufsunfähigkeit. Daher hat die private Haftpflichtversicherung, die vor Schadensersatzforderungen Dritter schützt, eine hohe Bedeutung sowie die Berufsunfähigkeits(BU)-Police, die die eigene Arbeitskraft absichert.

Die Haftpflichtpolice ist wichtig, wenn der Versicherte andere Menschen verletzt oder fremdes Eigentum beschädigt. Vor allem, wenn Personen zu Schaden kommen, können sich deren Forderungen schnell auf siebenstellige Beträge summieren. Umso wichtiger ist eine ausreichende Deckungshöhe. „Der Schutz für den Versicherungsnehmer gilt nicht nur für berechtigte Ansprüche, sondern auch für unberechtigte Ansprüche Dritter“, so Michael Schwarz. Das gilt beispielsweise bei einer Klage durch einen Dritten, die nicht rechtens ist. Der Versicherer zahlt dann dennoch die anfallenden Anwaltskosten des Versicherten. Informationen zur privaten Haftplfichtversicherung finden Sie hier.

Die BU dagegen sichert das regelmäßige Einkommen ab. Wer aufgrund von Krankheit oder Unfall den Verlust der Arbeitskraft erleidet, muss ohne Zusatzabsicherung mit hohen finanziellen Belastungen rechnen. Denn: Bei Verlust der Arbeitskraft zahlt die Deutsche Rentenversicherung an Arbeitnehmer, die nach dem 1.1.1961 geboren sind, bestenfalls eine niedrige Erwerbsminderungsrente. Sie setzt voraus, dass Betroffene in keinem anderen Beruf – auch deutlich unter den Qualifikationen – weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. „Die Erwerbsminderungsrente ist bei Weitem nicht geeignet, den finanziellen Ausfall vollständig zu kompensieren, sondern stellt höchstens eine minimale Grundabsicherung dar“, erklärt die MLP Expertin. Hinzu kommt: Bei Alleinstehenden gibt es keinen Partner, der den Einkommensausfall finanziell auffangen könnte. „Je früher sich Singles für diese Police entscheiden, desto günstiger ist der Schutz“, erklärt Miriam Michelsen, Leiterin Vorsorge bei MLP. Der Abschluss der Police ist mit einer Gesundheitsprüfung (Fragebogen) verbunden. Je jünger und gesünder die Anfragenden sind, desto niedriger sind in der Regel die Beiträge.

Wie lässt sich richtig für das Alter vorsorgen?

Auch wenn es um ihre finanzielle Versorgung im Alter geht, müssen Singles vorerst ohne Unterstützung eines Partners rechnen. Es gilt also, die private Altersvorsorge frühzeitig auf die eigenen Bedürfnisse für später abzustimmen. Das persönliche Konzept sollte dabei aus verschiedenen Bestandteilen bestehen. Je nach individueller Situation eignen sich dafür staatlich geförderte Maßnahmen wie Riester- und Basis-Rente, die Möglichkeiten der betrieblichen Altersversorgung sowie private Rentenversicherungen. „Eine gezielte und kompetente Beratung umfasst vor allem auch die Betrachtung der persönlichen Lebensplanung und der langfristigen Ziele. Das fließt bei MLP in das ganzheitliche Vorsorgekonzept für jeden Kunden mit ein“, so Miriam Michelsen.

Riester-Rente: Vor allem für Arbeitnehmer bietet sich die staatlich geförderte Vorsorgeform an. Um die Grundzulage von 154 Euro im Jahr zu erhalten, müssen Riester-Sparer mindestens vier Prozent ihres Bruttoeinkommens einzahlen. Darüber hinaus sind Beiträge bis zu maximal 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Das Finanzamt prüft in der sogenannten Günstigerprüfung automatisch, ob die Steuervorteile höher sind als die bereits gezahlten Zulagen. Weiterer Vorteil der Riester-Rente: Sie ist flexibel. Beispiel Berufseinsteiger: Steigt später das Gehalt, lassen sich die anfänglich geringeren Sparraten problemlos aufstocken.

Basis-Rente: Auch sie profitiert von Zuschüssen vom Staat. So erhalten Sparer steuerliche Vorteile für jährliche Einzahlungen. Diese sind 2015 anteilig zu 80 Prozent steuerlich absetzbar: bis zu 16.000 Euro für Singles und 32.000 Euro für Verheiratete. Der Anteil steigt jährlich um zwei Prozentpunkte, bis ab dem Jahr 2025 der Maximalbeitrag von 20.000 Euro bei Alleinstehenden und 40.000 Euro bei Verheirateten vollständig akzeptiert wird. Weiterer Vorteil der Basis-Rente: Sie lässt sich sinnvoll mit einer BU-Police kombinieren. Dadurch können Versicherte ihre Arbeitskraft gezielt absichern und zugleich ein privates Polster für das Alter aufbauen – inklusive staatlicher Förderung für beides zusammen.

Betriebliche Altersvorsorge (bAV): Mit der bAV kann ein Arbeitnehmer in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds Beträge von bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (West) von derzeit 2.904 Euro jährlich steuer- und sozialabgabenfrei für seine spätere Betriebsrentenzahlung ansparen. In der Regel hat jeder gesetzlich rentenversicherte Mitarbeiter einen Rechtsanspruch auf eine bAV.

Private Lebens- und Rentenversicherungen: Ergänzend zu den genannten Maßnahmen können Singles ihre Vorsorgestrategie mit diesen Versicherungen auf noch breitere Beine stellen. Zwar werden die Beiträge in der Ansparphase nicht vom Staat gefördert – dafür profitieren Sparer generell vor allem in der späteren Auszahlungsphase von einer niedrigeren Besteuerung der Privatrente. Hinzu kommt die Flexibilität: Beispielsweise können Versicherte noch kurz vor Vertragsende festlegen, ob das Angesparte als lebenslange Rente, vollständig oder anteilig ausgezahlt werden soll.

Warum ist private Pflegevorsorge so wichtig?

Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird auch die Pflegebedürftigkeit ein immer größeres Risiko für die Deutschen. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Ernstfall nur einen Teil der Kosten. Das kann auf Dauer sehr kostspielig werden. „Besonders wenn keine pflegenden Angehörigen zur Verfügung stehen, ist die richtige Absicherung für den Ernstfall von großer Bedeutung“, rät Clemens Keller. Drei verschiedene Varianten stehen zur Auswahl: die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegerentenversicherung (Pflegerente) und die Pflegekostenversicherung.

Die Pflegetagegeldversicherung zahlt im Leistungsfall einen fest vereinbarten Tagessatz aus, der sich nach der Pflegestufe richtet. Seit 2013 gibt es sie auch in einer staatlich geförderten Variante, als so genannter Pflege-Bahr. Die Regierung fördert diese Policen mit maximal fünf Euro im Monat. „Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber auch allenfalls eine Basisabsicherung, die je nach Bedarf entsprechend aufgestockt werden muss“, sagt Clemens Keller. Bei der Pflegerente erhält der Versicherte eine vereinbarte Monatsrente im Pflegefall. Positiv ist vor allem, dass die Pflegekosten bei beiden Varianten nicht einzeln nachgewiesen werden müssen. Folge: Auch pflegende Angehörige, etwa Bruder oder Schwester, können die Zahlungen beziehen. Die dritte Variante, die Pflegekostenversicherung, erstattet nur die tatsächlich durch Belege nachweisbaren Ausgaben. Auch ist sie in der Regel auf einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt. „Die Leistungen orientieren sich an der gesetzlichen Pflegeversicherung, was sich oft nachteilig auswirkt“, erklärt Clemens Keller. „Um die optimale Lösung zu finden, sollte sich jeder unbedingt persönlich beraten lassen.“

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