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Datum
10.04.2018

Die richtige Versicherung für E-Bike & Co.

Mehr als zwei Millionen Elektrofahrräder unterschiedlicher Leistungsgrade sind inzwischen auf Deutschlands Straßen unterwegs. Unsere Empfehlung: Vor dem Radeln passend absichern!

Die richtige Versicherung für E-Bike & Co.
(mmphoto / fotolia)

Ein Trupp Radler überholt auf dem Feldweg. Ganz schön flott. Kein Wunder – bei näherem Hinschauen sind alle Räder mit einem kleinen Motor ausgestattet. E-Bikes und Pedelecs boomen geradezu in Deutschland. Nach Statistiken des Zweirad-Industrie-Verbandes nahm der Absatz von E-Bikes zwischen 2013 und 2017 um rund 75 Prozent zu. Inzwischen ist sogar schon knapp jedes fünfte neu verkaufte Rad mit einem Hilfsmotor ausgestattet.

Wer auf ein motorisiertes Zweirad umsteigt, sollte allerdings zunächst prüfen, ob er ausreichend abgesichert ist.

Punkt 1: Die richtige Haftpflicht

Sie springt ein, wenn der Radler einen Unfall verursacht und beispielsweise andere Personen verletzt oder Fahrzeuge beschädigt. Welcher Schutz notwendig ist, hängt von der Art des Rades ab (siehe auch Übersicht):

  • Pedelec: Das Pedal Electric Cycle leistet dem Fahrer ausschließlich während des Tretens Unterstützung. Der Motor zur Trethilfe hat maximal 250 Watt und schaltet sich ab, wenn 25 km/h erreicht sind. Verkehrsrechtlich ist das Pedelec einem Fahrrad gleichgestellt. „Daher besteht keine Versicherungspflicht. Die Nutzung des Rads ist in der Regel über die normale private Haftpflichtversicherung abgedeckt“, sagt Michael Schwarz, Leiter Sachversicherungen bei MLP. Die Versicherungssumme sollte jedoch mindestens zehn Millionen Euro betragen. Wichtig: Verfügt das Pedelec über eine zusätzliche Anfahrhilfe, ist ein genauer Blick in die Versicherungsbedingungen nötig. Denn in manchen Policen sind diese Zweiräder ausdrücklich ausgenommen.
  • S-Pedelec: Das sind die flotteren Schwestern des Pedelecs. Sie bringen eine Motorleistung von bis zu 4.000 Watt, mit maximal 400% Tretkraftunterstützung, auf die Straße. Die Tretkraftunterstützung hört zudem erst bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h auf. „Daher benötigt ein S-Pedelec eine Betriebserlaubnis, muss im Gegensatz zum klassischen Pedelec eigens versichert werden und ein Versicherungskennzeichen tragen“, sagt Schwarz.
  • E-Bike: Diese Radtypen können sogar komplett motorbetrieben fahren, der Radler müsste also gar nicht treten. Ihre Motoren leisten zwischen 500 und 4.000 Watt. Rechtlich gelten sie als Kleinkraftrad. Folge: Betriebserlaubnis, gesonderte Versicherung und Versicherungskennzeichen sind Pflicht.

Punkt 2: Schutz gegen Diebstahl

Fahrräder oder Pedelecs bis max. 25 km/h können über die Hausratversicherung mit abgedeckt werden. „Eine spezielle Fahrradversicherung lohnt sich darüber hinaus bei sehr hochwertigen und teuren Rädern“, rät Schwarz. Für versicherungspflichtige E-Bikes und S-Pedelecs hingegen ist eine Kaskoversicherung zu empfehlen. Schwarz: „Sie kommt beispielsweise für Unfallschäden am E-Bike selbst auf und greift auch, wenn es gestohlen wird.“

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