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Sicherheit geben - mit der Vorsorgevollmacht und Verfügungen

Sicherheit geben - mit der Vorsorgevollmacht und Verfügungen

Ob durch Unfall oder Krankheit – jeder kann in die Lage kommen, wichtige Angelegenheiten nicht mehr selbst zu regeln. Besonders im Notfall, wenn schwerwiegende Entscheidungen in Eile getroffen werden müssen, ist dies häufig eine große Last für die nahestehdenen Personen. Für diesen Fall hilft eine Vorsorgevollmacht, mit der Sie einen Menschen Ihres Vertrauens bestimmen, der für Sie persönliche und finanzielle Entscheidungen trifft. Mit einer Patientenverfügung legen Sie zusätzlich fest, welche medizinischen Maßnahmen sie wünschen oder ablehnen.

Warum sind eine Vorsorgevollmacht und Verfügungen wichtig?

Nicht jeder hat direkte Angehörige, die unterstützen werden, wenn Angelegenheiten nicht mehr selbst geregelt werden können. Wenn rechtsverbindliche Erklärungen oder Entscheidungen anstehen, können zudem häufig weder Ehepartner, Lebensgefährten oder Kinder oder gute Freunde die gesetzliche Vertretung automatisch übernehmen. Eine Vorsorgevollmacht schafft hier Klarheit.

Was regelt die Vorsorgevollmacht?

Die Vorsorgevollmacht legt weitreichende Handlungsfelder für den Bevollmächtigten fest. Es sollte darin genau beschrieben werden, wozu die Vollmacht im Einzelnen ermächtigt. Handlungsfelder der Vorsorgevollmacht sind unter anderem Gesundheits- und Vermögensangelegenheiten.

Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in unserer
Broschüre: Finanzielle Ruhestandsplanung.

Wann ist eine Betreuungsverfügung relevant?

Wenn Sie keine weitreichenden Vollmachten ausstellen möchten, können Sie auch lediglich eine Betreuungsverfügung verfassen. Mit der Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Gericht als Betreuer bestellt – oder wer von der Betreuung ausgeschlossen sein soll. Die Betreuungsverfügung kann auch Bestandteil der Vorsorgevollmacht sein, da es Situationen gibt, in denen trotz Vorsorgevollmacht eine Betreuung angeordnet wird.


MLP Berater Holger Stoffregen ist zertifizierter MLP Ruhestandsplaner in Berlin. Erfahren Sie, warum es wichtig ist, mit Vollmachten und Verfügungen für Handlungssicherheit zu sorgen:

Patientenverfügung

Nach dem Willen des Patienten handeln

Zusätzlich zur Vorsorgevollmacht ist es empfehlenswert, mit einer Patientenverfügung für Situationen Vorsorge zu treffen, in denen man selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist. In einer Patientenverfügung legen Sie genau fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie sich im Fall einer Krankheit oder Verletzung wünschen – und welche nicht.

Warum ist die Patientenverfügung wichtig?

Solange Sie selbst über medizinische Maßnahmen entscheiden können, dürfen Ärztinnen und Ärzte Sie nur behandeln, wenn Sie zuvor Ihre Einwilligung für die Behandlung gegeben haben (§630d BGB). Falls Sie aber selbst nicht mehr einwilligungsfähig sind, muss ein Vertreter für Sie entscheiden, ob er in die ärztliche Maßnahme einwilligt oder nicht.

Bei dieser Entscheidung muss der Vertreter Ihre Behandlungswünsche oder Ihren mutmaßlichen Willen feststellen und auf dieser Grundlage entscheiden. Dies kann zu inneren Konflikten bei der Entscheidung führen, aber auch zu Konflikten unter den Angehörigen, falls diese unterschiedlicher Auffassungen sind. Die Patientenverfügung erteilt den Beteiligten in diesem Moment wichtige Auskünfte und hilft so bei schweren Entscheidungen.

Was beinhaltet eine Patientenverfügung?

In der Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an Ärzte oder das Behandlungsteam. In ihr wird festgelegt, für welche konkreten Situationen sie gelten soll und welche medizinischen Maßnahmen Sie sich wünschen oder welche Sie ablehnen.

Wann wird eine Sorgerechtsverfügung benötigt?

Gibt es minderjährige Kinder, so ist neben den genannten Verfügungen auch eine Sorgerechtsverfügung zu empfehlen. Beim Tod eines Elternteils geht bei gemeinsamen Sorgerecht das alleinige Sorgerecht auf den Überlebenden über. Das gilt auch dann, wenn die Partner getrennt leben oder geschieden sind, ohne dass ein Gericht entscheidet.

Bei Vollwaisen dagegen geht das Sorgerecht nicht automatisch auf nahe Verwandte, wie Geschwister oder Großeltern über. Verliert ein Kind seine Eltern, dann entscheidet über das Sorgerecht das Familiengericht. In einer Sorgerechtsverfügung wird der Wunsch über den Vormund des Kindes geklärt. Diesen muss das Gericht bei der Auswahl gemäß § 1176 BGB berücksichtigen.

Weitere Informationen dazu, welche Inhalte die Patientenverfügung regeln kann, wer sie verfassen sollte bzw. ob Vorlagen im Internet sinnvoll sind, erhalten Sie in unserer
Broschüre Finanzielle Ruhestandsplanung.

Sprechen Sie mit einem unserer Ruhestandsplaner. Gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern unterstützen wir Sie dabei, rechtsgültige Dokumente in diesen Bereichen zu erstellen und so Ihre individuellen Vorstellungen zu verwirklichen.

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