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Ein Arzt möchte seine Praxis an seinen Nachfolger verkaufen.

Praxis verkaufen oder abgeben: So gelingt die erfolgreiche Übergabe

Tipps für einen reibungslosen Arztpraxisverkauf

Auf den Punkt gebracht: Finanzberatung für Ärzte

  • Ausreichende Vorbereitungszeit: Beginnen Sie mit der Suche nach einer geeigneten Nachfolge für Ihre Arztpraxis frühzeitig – idealerweise mindestens fünf Jahre vor der geplanten Praxisabgabe. So bleibt ausreichend Zeit, alle rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Aspekte des Verkaufs zu klären und den Übergabeprozess reibungslos zu gestalten und eine geeignete Nachfolge zu finden.
  • Einfluss des Planungsbereichs: Der Standort Ihrer Praxis beeinflusst den Verkauf erheblich. In offenen Planungsbereichen können Sie die Praxis direkt an Ihre Nachfolgerin bzw. Ihren Nachfolger übergeben, ohne öffentliches Ausschreibungsverfahren. In gesperrten Planungsbereichen ist eine Praxisabgabe hingegen nur über ein Nachbesetzungsverfahren möglich.
  • Praxiswert: Die Wertbestimmung Ihrer Praxis ist dient als Orientierung für den Verkaufspreis. In die Berechnung fließen Faktoren wie Umsatz, Praxisvermögen, Patientenstamm, Ausstattung und Standort ein. Ein realistischer Praxiswert erleichtert Ihnen die Verhandlungen mit potenziellen Käuferinnen und Käufern.
  • Steuerliche Optimierung: Möchten Sie Ihre Praxis verkaufen, fallen auf den Gewinn Steuern an. Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann ein Freibetrag genutzt und eine privilegierte Versteuerung in Anspruch genommen werden. Für eine optimale steuerliche Gestaltung des Verkaufs Ihrer Arztpraxis lohnt sich eine frühzeitige Beratung.

Was muss ich bei der Planung meiner Praxisabgabe beachten?

Die eigene Praxis zu verkaufen, ist für viele Ärztinnen und Ärzte nicht nur beruflich ein weitreichender Schritt, sondern häufig auch eine emotionale Entscheidung – schließlich geht es hier nicht selten um ihr Lebenswerk. Ob aus Altersgründen, mit Hinblick auf ein neues berufliches Ziel oder zur Entlastung: Neben dem wirtschaftlichen Erfolg stehen beim Praxisverkauf auch die Versorgung der Patientinnen und Patienten und die Zukunft des Teams im Zentrum.

Damit die Praxisabgabe reibungslos vonstatten geht, ist eine sorgfältige Vorbereitung mit ausreichender Planungszeit wichtig. Planen Sie dafür mindestens fünf Jahre vor dem eigentlichen Verkauf ein. So bleibt genügend Zeit für die Nachfolgersuche.

Am Anfang der Planungsphase hilft es, sich einige grundlegende Fragen zu stellen:

  • Wann möchte ich die Arztpraxis abgeben – und in welchem Umfang?
  • Möchte ich schrittweise aussteigen oder die Arztpraxis direkt verkaufen?
  • Habe ich für meinen Ruhestand ausreichend vorgesorgt?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten habe ich – und was gibt der Zulassungsausschuss vor?
  • Was muss ich konkret tun, um meine Praxis erfolgreich abgeben zu können?

Gut zu wissen - Praxisverkauf oder Praxisabgabe – was ist der Unterschied?

Praxisverkauf oder Praxisabgabe – was ist der Unterschied?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe „Praxisverkauf“ und „Praxisabgabe“ meist synonym genutzt. Aus juristischer Sicht gibt es jedoch Unterschiede.

  • Ein Praxisverkauf bezeichnet einen Betriebsübergang im Sinne des § 613a BGB und umfasst die Übertragung von Eigentum und Vermögenswerten an eine Nachfolge.
  • Eine Praxisabgabe ist allgemeiner und kann sowohl verschiedene Übergabeformen umfassen als auch den gesamten Prozess von der Vorbereitung bis zur Übernahme beschreiben.

Da der juristische Unterschied vor allem Feinheiten betrifft, werden in diesem Artikel beide Bezeichnungen synonym verwendet.

Praxisübergabe in offenen vs. gesperrten Planungsbereichen

Ein wichtiger Faktor für die Planung Ihrer Praxisabgabe sind Sperren bei der Zulassung. Je nachdem, ob Ihre vertragsärztliche Praxis in einem offenen oder in einem geschlossenen Planungsbereich liegt, können Sie diese entweder frei verkaufen oder müssen sie über ein offizielles Nachbesetzungsverfahren für den Vertragsarztsitz abgeben. Für reine Privatpraxen gelten diese Einschränkungen nicht.

Für Praxen in offenen Planungsbereichen gibt es keine Beschränkung bei der Zulassung. Sie können Ihre Arztpraxis abgeben, ohne dass ein Ausschreibungsverfahren über die Kassenärztliche Vereinigung (KV) notwendig ist. Ihre Nachfolgerin bzw. Ihr Nachfolger muss einen Antrag auf Nachbesetzung der Praxis beim Zulassungsausschuss stellen und das Ausschreibungsverfahren abwarten.

In Regionen mit Zulassungssperre dürfen niederlassungswillige Ärztinnen und Ärzte erst zugelassen werden, wenn ein bestehender Kassensitz nachbesetzt wird. Als Praxisinhaberin bzw. Praxisinhaber müssen Sie dafür einen Antrag auf Nachbesetzung bei der Kassenärztlichen Vereinigung stellen. Nach dessen Genehmigung wird die Praxisabgabe öffentlich ausgeschrieben. Die Ausschreibung erfolgt über den Zulassungsausschuss. Stimmt der Ausschuss zu, wird der Vertragsarztsitz von der Kassenärztlichen Vereinigung offiziell ausgeschrieben. Interessierte Praxisnachfolgerinnen und Praxisnachfolger können sich bewerben. Die Auswahl erfolgt nach bestimmten gesetzlichen Kriterien. Dazu zählen vor allem die fachliche Eignung und Erfahrung, aber auch soziale und regionale Aspekte.

Das heißt: Selbst, wenn Sie eine Wunschnachfolge haben, ist diese rechtlich nicht garantiert. Verfällt der Sitz, weil der Nachbesetzungsantrag abgelehnt wird, haben Sie allerdings Anspruch auf Entschädigung.

Eheleute, Kinder oder langjährige Praxispartnerinnen und -partner können in bestimmten Fällen auch ohne Ausschreibung die Praxis übernehmen.

Was sind die einzelnen Schritte beim Praxisverkauf?

Egal, ob Sie Ihre Arztpraxis oder Ihre Zahnarztpraxis verkaufen möchten: Ein strukturierter Ablauf im Anschluss an die Planungsphase ist entscheidend. Die wichtigsten Schritte im Überblick:

Eine Ärztin fragt sich, welche Schritte erforderlich sind, um ihre Praxis zu verkaufen.

Bestandsaufnahme und Zieldefinition

Aufgrund der aktuellen Marktlage ist es wichtig, vor dem Praxisverkauf Ihre eigene Situation sowie die Ausgangsposition der Praxis genau zu analysieren:

  • Überlegen Sie, welche Ziele Sie mit der Praxisabgabe verfolgen – z. B. eine sichere Altersvorsorge.
  • Definieren Sie den Zeitpunkt, zu dem Sie Ihre Arztpraxis abgeben möchten und welche Käuferoptionen infrage kommen (z. B. nur an Kolleginnen/Kollegen oder auch Verkauf an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)).
  • Sammeln Sie alle betriebswirtschaftlichen Kennzahlen, Praxisunterlagen und Verträge, um sich einen ganzheitlichen Überblick zu verschaffen.

Praxisbewertung – Kaufpreis ermitteln

Der Praxiswert ist die Basis für alle folgenden Verhandlungsgespräche. Der Verkaufspreis bemisst sich nach dem Wert – letztendlich müssen sich jedoch die abgebende und die übernehmende Person einigen.

Folgende Faktoren beeinflussen den Praxiswert:

  • Umsätze
  • Gewinne
  • Lage und Verkehrsanbindung der Praxisimmobilie
  • Patientenstamm
  • Bekanntheit
  • Einrichtung und medizinische Geräte
  • Größe der Räumlichkeiten
  • Restlaufzeit des Gewerbemietvertrags

Unser Tipp:

Bei MLP unterstützen wir Sie mit einer Praxiswertschätzung auf Basis des modifizierten Ertragswertverharrens, die sowohl wirtschaftliche als auch immaterielle Werte einbezieht – damit Sie wissen, was Ihre Praxis wert ist, wenn Sie diese verkaufen möchten.

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Nachfolger finden – die richtige Wahl treffen

Eine geeignete Nachfolge zu finden, stellt oft eine der größten Herausforderungen beim Praxisverkauf dar. Das liegt nicht allein am Nachwuchsmangel, sondern auch daran, dass es sich dabei um eine emotionale Entscheidung handelt. Viele Ärztinnen und Ärzte wünschen sich, dass ihre Praxis „in gute Hände“ übergeht.

Folgende Tipps können Ihnen bei der Nachfolgesuche für Ihre Praxis helfen:

  • Überlegen Sie sich, ob Sie Ihre Praxis an eine Kollegin bzw. einen Kollegen übergeben oder an ein Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) veräußern möchten.
  • Schalten Sie Inserate für den Praxiskauf auf Praxisbörsen, in Fachzeitschriften und regionalen Medien.
  • Erstellen Sie ein aussagekräftiges Exposé mit professionellen Fotos, einer Inventarübersicht und überzeugenden Kaufgründen.
  • Aktivieren Sie Ihr persönliches Netzwerk, z. B. über Kolleginnen und Kollegen, Kommunen oder medizinische Fakultäten.
  • Bieten Sie Hospitationen, Praktika oder PJ-Quartale an, um potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger frühzeitig auf Ihre Praxis aufmerksam zu machen.
  • Fangen Sie rechtzeitig an – wer erst ein bis zwei Jahre vor dem Ruhestand beginnt, wird es gerade in ländlichen Regionen schwer haben, den Praxiskauf wie gewünscht umzusetzen.

Wenn Sie Ihre Praxis verkaufen möchten, finden Sie über den MLP Praxenmarkt qualifizierte Interessentinnen und Interessenten und profitieren von der gezielten Vermittlung einer Praxisbörse – bundesweit, kostenfrei und anonym.

Verhandlung und Praxiskaufvertrag

Haben Sie sich über den Kaufpreis und die Übergabemodalitäten geeignet, können Sie den Praxiskaufvertrag aufsetzen. Dieser sollte relevante Punkte wie Praxisinventar, die Übertragung von Personalverträgen, Patientenakten sowie ggf. der Praxisimmobilie regeln. Es ist dabei sinnvoll, die Praxisübergabe vertraglich durch eine versierte Anwaltskanzlei gestalten zu lassen.

Vor dem Verkauf sollte sich Ihre Buchhaltung auf dem aktuellen Stand befinden. Binden Sie Ihre Steuerberatung in den Prozess ein und informieren Sie sie frühzeitig darüber, dass Sie Ihre Praxis verkaufen möchten. Eine nachvollziehbare Buchführung schafft Vertrauen bei den Käufern, denen Sie die Richtigkeit der Angaben in der Regel im Praxiskaufvertrag zusichern müssen.

Übergabe und Abwicklung

Da eine gute Praxisübergabe ihren Fortbestand sichert, ist es sinnvoll, eine mehrwöchige Einarbeitungsphase einzuplanen. So können Sie Ihrer Nachfolgerin bzw. Ihrem Nachfolger den Einstieg in den Praxisalltag erleichtern und Ihren Patientinnen und Patienten einen nahtlosen Übergang ermöglichen.

Der Übergabestichtag sollte der letzte Tag eines Quartals sein – denn der Übergabestichtag der Übernahme beeinflusst nicht nur die Buchhaltung, sondern auch die Abrechnung mit der Kassenärztlichen Vereinigung. Aus steuerlicher Sicht kann auch der Jahresanfang sinnvoll sein, etwa um eine klare Trennung zwischen altem und neuem Geschäftsjahr zu schaffen.

Unser Tipp: Praxisnachfolge professionell gestalten

Die Suche nach einer passenden Praxisnachfolge kann je nach Standort und Fachrichtung herausfordernd sein. Damit Sie Ihre Praxis vertrauensvoll abgeben können, unterstützt Sie MLP mit Erfahrung, Marktkenntnis und einem starken Netzwerk im Gesundheitswesen. Wir begleiten Sie bei der Preiswertschätzung, Käufersuche und Verhandlung, während Sie sich weiterhin auf Ihre Praxis konzentrieren können. Mit MLP an Ihrer Seite finden Sie die richtige Nachfolge und eine faire und marktgerechte Lösung für Ihren Praxisverkauf. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.

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Eine Praxisabgabe oder -übergabe ist ein bedeutender Schritt – sowohl emotional als auch organisatorisch. Wir bei MLP wissen, wie wichtig es ist, die passende Nachfolge zu finden, die Ihr Lebenswerk fortführt. Mit dem MLP Praxenmarkt und unserer individuellen Beratung unterstützen wir Sie dabei, den Verkaufsprozess strukturiert, transparent und erfolgreich zu gestalten.

Anja Feiner, MLP Medizinerberaterin in München XIV

Welche rechtlichen und organisatorischen Aspekte sind zu berücksichtigen?

Haben Sie sich entschieden, Ihre Praxis zu verkaufen, gibt es bestimmte rechtliche und organisatorische Aspekte zu beachten. Im Rahmen des Praxisverkaufs besonders wichtig sind:

  • Information zuständiger Stellen über die Praxisabgabe: Setzen Sie nach Abschluss des Praxiskaufvertrags die Kassenärztliche Vereinigung, Vertragspartner, die Kommune und andere wichtige Stellen über den Praxisverkauf in Kenntnis.
  • Übergabe von Patientenakten: Geben Sie sensible Unterlagen erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (engl. NDA) weiter und legen Sie dabei fest, wer Zugriff erhält. Patientenakten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Patientinnen und Patienten an die Praxisnachfolge übergeben werden.
  • Umgang mit bestehenden Arbeitsverträgen: Da der Verkauf Ihrer Praxis gemäß §613a BGB als Betriebsübergang gilt, bleiben die Arbeitsverträge Ihrer Mitarbeitenden bestehen und werden von der Praxisnachfolge übernommen. Der neue Arbeitgeber hat dabei keine Sonderkündigungsrechte, die Mitarbeitenden allerdings schon.

Potenzielle Käufer diskutieren über die rechtlichen Aspekte beim Verkauf der Praxis.

Wie wird ein Praxisverkauf versteuert?

Möchten Sie Ihre Praxis verkaufen, müssen Sie den Gewinn versteuern. Der zu versteuernde Verkaufsgewinn errechnet sich aus dem Kaufpreis abzüglich der Buchwerte des Praxisvermögens und der Verkaufskosten.

Unter bestimmten Bedingungen können Sie als Ärztin oder Arzt von Vergünstigungen wie einem steuerlichen Freibetrag profitieren – dann fällt die Einkommensteuer erst an, wenn der Gewinn mehr als 45.000 € beträgt. Diesen Freibetrag können Sie jedoch nur einmal im Leben wahrnehmen. Außerdem ist er an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Sie müssen:

  • mindestens 55 Jahre alt sein
  • dauerhaft berufsunfähig sein
  • Ihre bisherige ärztliche Tätigkeit aufgeben

Sie können nicht nur den Freibetrag in Anspruch nehmen, wenn Sie die Praxis verkaufen, sondern auch die Besteuerung zum halben Steuersatz beantragen (unabhängig von den Bedingungen des Freibetrags). Nach dem Verkauf ist es Ihnen dann untersagt, für eine gewisse Zeit eine neue Praxis zu eröffnen, um die Ansprüche nicht zu verlieren. Sie dürfen sich aber anstellen lassen.

Checkliste: Das Wichtigste zur Praxisabgabe zusammengefasst

Alles Wichtige zur Praxisabgabe haben wir Ihnen in unserer Checkliste zusammengefasst.

1. Vorbereitung & Planung

  • Beginnen Sie frühzeitig (mindestens fünf Jahre vor der geplanten Praxisübergabe) mit der Nachfolgeplanung – je nach Standort und Fachrichtung kann die Suche dauern.
  • Lassen Sie den Wert Ihrer Praxis schätzen – idealerweise mit Expertise einer erfahrenen Beratung wie MLP.
  • Stellen Sie relevante Unterlagen und Kennzahlen vollständig und geordnet zusammen.

2. Vertraulichkeit & Datenschutz

  • Sensible Praxisunterlagen sollten erst nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) weitergegeben werden.
  • Legen Sie darin eindeutig fest, wer Zugriff auf vertrauliche Informationen erhält.
  • Patientenakten dürfen nicht ohne Einwilligung der Patientinnen und Patienten übergeben werden. Hier kann eine Übergangskooperation sinnvoll sein.

3. Mitarbeitende & Arbeitsverhältnisse

  • Informieren Sie Ihre Mitarbeitenden transparent darüber, dass Sie planen, die Praxis an eine geeignete Nachfolge zu übergeben, die häufig das Praxispersonal übernimmt.
  • An bestehenden Arbeitsverträgen ändert sich durch den Arztpraxisverkauf nichts – sie gehen automatisch auf die neue Praxisinhaberin bzw. den neuen Praxisinhaber über.

4. Steuerliche Aspekte

  • Der Gewinn aus dem Arztpraxisverkauf unterliegt unter bestimmten Voraussetzungen einmalig steuerlichen Vergünstigungen.
  • Sind die Voraussetzungen (z. B. Mindestalter 55 Jahre, Aufgabe der selbstständigen ärztlichen Tätigkeit) erfüllt, sind Gewinne bis 45.000 € steuerfrei.
  • Holen Sie sich frühzeitig steuerliche Beratung ein, um Freibeträge und Möglichkeiten zur steuerlichen Optimierung bestmöglich zu nutzen.

5. Ablauf & Unterstützung

  • Lassen Sie sich im Verkaufsprozess von Expertinnen und Experten begleiten (juristischer Beistand, Steuerberatung).
  • MLP unterstützt Sie bei der Vorbereitung, Käufersuche und den Verhandlungen der Praxisabgabe mit umfassender Beratung.

Übergeben Sie Ihr Lebenswerk in die besten Hände

Eine frühzeitige Planung und Beratung unterstützt die erfolgreiche Praxisabgabe: Wir von MLP sind als starker Partner an Ihrer Seite – von der Bewertung über die Nachfolgersuche bis zur steuerlich optimierten Übergabe. Vereinbaren Sie jetzt Ihren persönlichen Beratungstermin.

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