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Gefälligkeitsschaden – so zerbricht nur die Vase und nicht die Freundschaft

Gefälligkeitsschaden

So zerbricht nur die Vase und nicht die Freundschaft

Das Wichtigste zum Gefälligkeitsschaden in Kürze:

  • Sie helfen einem Bekannten und machen aus Versehen etwas kaputt: Das ist ein Gefälligkeitsschaden.
  • Für Schäden bei Gefälligkeiten haften Sie in der Regel nicht.
  • Daher springt die Privathaftpflicht nur ein, sofern dieses Risiko im Vertrag eingeschlossen ist.

Was ist ein Gefälligkeitsschaden?

Der etwas sperrige Begriff Gefälligkeitsschaden stammt aus dem Privatversicherungsrecht. Er beschreibt einen Schaden, der im Zuge eines unentgeltlichen Freundschaftsdienstes entsteht. Eine Gefälligkeit ist durch folgende Merkmale gekennzeichnet:

  • Ihre Hilfeleistung erfolgt freiwillig oder auf eine Bitte hin, Sie sind nicht zum Handeln verpflichtet.
  • Für den Freundschaftsdienst erhalten Sie keine Bezahlung.

Wer haftet bei einem Gefälligkeitsschaden?

Bei einem kleinen Hilfsdienst besteht immer die Gefahr, dass etwas kaputt geht. Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit genügt und der Schaden ist entstanden. Zwar haften Sie nach Paragraf 823 BGB für alle Schäden, die Sie einem Dritten zufügen. Aber bei Gefälligkeiten urteilen Richter regelmäßig anders. Sie schränken die Haftung für beide Seiten ein. Solange der Schaden nicht grob fahrlässig oder mit Vorsatz entstanden ist, haftet der helfende Verursacher für den Schaden nicht. Das kann die Beziehung zu den geschädigten Freunden oder Nachbarn stark belasten – besonders, wenn es sich bei dem Schaden um einen teuren Gegenstand handelt.

Versicherung: Gefälligkeitsschaden in der Privathaftpflicht

Eine Haftpflichtversicherung tritt per Definition immer dann in Aktion, wenn ein Schaden entsteht, für den der Verursacher haftet. Weil Sie für einen Gefälligkeitsschaden nicht eintreten müssen, besteht dafür ein Haftungsausschluss. Eine gute Haftpflichtversicherung schließt Gefälligkeitsschäden mit ein und leistet im Falle eines Falles für den Schaden.

Gefälligkeitsschaden: Was ist mit der Selbstbeteiligung?

Haben Sie für Ihre Privathaftpflicht eine Selbstbeteiligung im Schadenfall vereinbart, gilt diese auch bei einem Gefälligkeitsschaden. Bitte beachten Sie, dass viele Anbieter, die Gefälligkeitsschäden mitversichern, für diesen Tarifbaustein eine Selbstbeteiligung verlangen. Außerdem besteht für diesen Punkt meist ein Höchstbetrag, der den Schadenersatz begrenzt. Daher prüfen Sie die Vertragsunterlagen der Versicherung genau oder lassen Sie sich von unseren erfahrenen Mitarbeitern beraten.

Freundschaftsdienst: Wie sieht ein typischer Schaden bei Gefälligkeiten aus?

Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn zu helfen, ist für die meisten Menschen eine Selbstverständlichkeit. Dabei kann es leicht passieren – ein Schreckmoment oder eine kleine Ablenkung reicht aus. Hier stellen wir Ihnen einige „Klassiker“ von Gefälligkeitsschäden vor:

  • Während der Abwesenheit Ihrer Nachbarn legen Sie die Post jeden Morgen auf die Kommode im Eingangsbereich. Aus Versehen stoßen Sie eine wertvolle Vase herunter und verursachen dadurch einen Schaden.
  • Sie unterstützen Ihre Freunde beim Einzug in die neue Wohnung. Dabei rutscht Ihnen der Karton mit dem teuren Porzellan aus der Hand.

Gefälligkeiten nicht unterschätzen

Die meisten Menschen helfen anderen, ohne lange darüber nachzudenken. Hier eine aufgehaltene Tür, dort kurz mit Anpacken bei schweren Einkäufen und das gegenseitige Housesitting im Urlaub sind eine Selbstverständlichkeit. Achten Sie deshalb darauf, dass Ihre Haftpflichtversicherung Gefälligkeitsschäden mit einschließt.

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