Das Wichtigste zum Gefälligkeitsschaden in Kürze:
- Sie helfen einem Bekannten und machen aus Versehen etwas kaputt: Das ist ein Gefälligkeitsschaden.
- Für Schäden bei Gefälligkeiten haften Sie in der Regel nicht.
- Daher springt die Privathaftpflicht nur ein, sofern dieses Risiko im Vertrag eingeschlossen ist.