Das Wichtigste in Kürze:
- Die Familienhaftpflicht springt für Schäden ein, die Sie, Ihr Partner oder Ihre Kinder einem Dritten zufügen.
- Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab.
- Nach der Volljährigkeit bleiben Kinder während der Ausbildungszeit und auch in anderen Fällen weiter in der Familienhaftpflicht versichert.
- Deliktunfähige Kinder bis sieben Jahre sichern Sie optional mit ab.