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Familienhaftpflichtversicherung: Die ganze Familie bestens versichern

Familienhaftpflichtversicherung

Die ganze Familie bestens versichern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Familienhaftpflicht springt für Schäden ein, die Sie, Ihr Partner oder Ihre Kinder einem Dritten zufügen.
  • Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme ab.
  • Nach der Volljährigkeit bleiben Kinder während der Ausbildungszeit und auch in anderen Fällen weiter in der Familienhaftpflicht versichert.
  • Deliktunfähige Kinder bis sieben Jahre sichern Sie optional mit ab.

Was ist eine Familienhaftpflichtversicherung?

Fügen Sie einer anderen Person einen Schaden zu, so haften Sie dafür in unbegrenzter Höhe. Geschieht dies unabsichtlich, übernimmt die Haftpflichtversicherung die entstehenden Kosten. Im Gegensatz zur Privathaftpflicht umfasst die Familienhaftpflicht alle Mitglieder der Familie in häuslicher Gemeinschaft, sodass auch durch Kinder verursachte Schäden übernommen werden. Typische Beispiele für Haftpflichtschäden:

  • Ihr Kind zündelt mit Streichhölzern. In der Folge brennt eine Scheune ab.
  • Beim Besuch bei Freunden verschüttet das Kind Saft und der teure Parkettboden wird beschädigt.
  • Ihr Partner verursacht mit dem Fahrrad einen Verkehrsunfall.
  • Die 15-jährige Tochter zerkratzt beim Inlineskaten ein Auto.

Während die Eltern kleine Sachschäden häufig noch aus eigener Tasche bezahlen können, wird es bei Personenschäden schon schwieriger. Behandlungskosten, Verdienstausfälle, Schadenersatz und Schmerzensgeld schaukeln sich schnell in die Höhe. Eine gute Familienhaftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten für die gesamte Familie. Lassen Sie sich von Ihrem MLP Berater informieren. Er berät Sie gerne über die zur Verfügung stehenden Tarife.

Welche Personen sind in der Familienhaftpflicht versichert?

Die Familienhaftpflicht ist eine Versicherung für die ganze Familie . Immer versichert sind die folgenden Personen:

  • der Versicherungsnehmer
  • der Ehepartner oder Partner der eingetragenen Lebenspartnerschaft
  • alle im Haushalt lebenden Kinder bis zur Volljährigkeit oder Beendigung der Erstausbildung (leibliche Kinder ebenso wie Pflege-, Adoptiv- oder Stiefkinder)

Viele Anbieter bieten ihren Versicherungsschutz optional für einen größeren Personenkreis in Zusammenhang mit Ihrer Familie:

  • Eltern und Großeltern, selbst wenn sie im Pflegeheim leben
  • Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft oder Ehe
  • Au-pair- oder Kindermädchen
  • alleinstehende Geschwister der Eltern
  • Austauschschüler (bei vorübergehendem Aufenthalt in der Familie)

Wie lange sind Kinder in der Familienhaftpflicht versichert?

Ob Ihre Kinder in Ihrer Haftpflicht versichert werden können, hängt von deren Alter und deren beruflichen Status ab. Zu unterscheiden sind folgende Konstellationen.

Deliktunfähige Kinder (bis 7 oder 10 Jahre)

Kinder gelten als deliktunfähig, solange sie das siebte Lebensjahr nicht vollendet haben. Bis zu diesem Alter können sie die Folgen ihres Handelns noch nicht vollumfänglich einschätzen. Sofern Sie als Eltern Ihre Aufsichtspflicht nicht vernachlässigen, sind Sie für den entstandenen Schaden nicht haftbar. Und auch die Privathaftpflicht muss dann nicht leisten. Im fließenden Straßenverkehr gelten Kinder sogar bis zum Alter von zehn Jahren als deliktunfähig. Beschädigt Ihr Kind jedoch ein stehendes Fahrzeug, sind Sie haftbar und die Privathaftpflicht springt ein.

Tipp: Bei vielen Versicherungen können Sie deliktunfähige Kinder als Tarifbaustein gegen Aufpreis mitversichern.

Deliktfähige Kinder bis zum 18. Lebensjahr

Nach Vollendung des siebten Lebensjahres gelten Kinder als deliktfähig und die Eltern können an ihrer Stelle für verursachte Schäden belangt werden. Haben sie eine Familienhaftpflicht abgeschlossen, springt diese bis zur Volljährigkeit der Kinder ein.

Volljährige Kinder bis zur Beendigung der Ausbildungszeit

Insbesondere bei volljährigen Kindern lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen. Bei nahezu allen Versicherern sind volljährige Kinder selbst dann noch kostenfrei weiter in der Familienhaftpflichtversicherung geschützt, wenn sie sich in ihrer ersten Berufsausbildung oder ihrem Erststudium befinden. Dies gilt auch, wenn sie währenddessen nicht im elterlichen Haushalt wohnen. Ebenfalls über das 18. Lebensjahr hinaus bleiben Kinder versichert, die geistig und/oder körperlich behindert sind, selbst wenn sie in einer Pflegeeinrichtung leben.

Je nach Anbieter können auch diese Konstellationen versichert sein:

  • Bundesfreiwilligendienst
  • ökologisches oder soziales Jahr
  • Wartezeiten vor Aufnahme eines Studiums
  • Aufnahme eines Studiums in Anschluss an eine Berufsausbildung
  • direkt nacheinander absolvierte Bachelor- und Masterstudiengänge
  • Arbeitslosigkeit (meist beschränkt auf maximal ein Jahr)

Wann endet die kostenlose Mitversicherung der Kinder?

Die Versicherung in der Familienhaftpflichtversicherung endet entweder mit der Volljährigkeit des Kindes, mit dem Eintritt in das Berufsleben nach der Erstausbildung oder durch eine Heirat.

Was deckt eine Familienhaftpflichtversicherung ab?

Die Haftpflicht für Familien deckt folgende Arten von Schäden ab:

  • Personenschäden: Verletzung oder Gesundheitsschädigung einer anderen Person, die Schmerzensgeldforderungen und hohe Behandlungskosten nach sich ziehen kann
  • Sachschäden: entstandene Schäden an Gegenständen im Besitz eines Dritten
  • Vermögensschäden: finanzielle Schäden des Dritten, die beispielsweise durch Verdienstausfall entstehen

Am besten wählen Sie eine Familienhaftpflichtversicherung, die ideal auf Ihre persönliche Lebenssituation abgestimmt ist. So können Sie auch speziellere Schäden versichern lassen, zum Beispiel den Verlust von Schlüsseln, Mietsachschäden, Baby- und Tiersitting oder die Nutzung von Drohnen. Eine sinnvolle Ergänzung für Familien ist außerdem die Hausratversicherung, die bewegliche Gegenstände im Hausrat vor den Folgen von Leitungswasserschäden oder Einbrüchen schützt.

Wie viel kostet eine Familienhaftpflichtversicherung?

Die Kosten für die Haftpflicht variieren je nach Familienkonstellation, Versicherungssumme und gewählten Leistungen. Entscheiden Sie sich für einen einfachen Basisschutz, bewegen Sie sich in einem Rahmen von 40 bis 60 Euro jährlich. Die Jahresprämie steigt umso stärker an, je mehr der folgenden Faktoren gegeben sind:

  • hohe Deckungssumme (maximaler Leistungsbetrag)
  • geringe Selbstbeteiligung
  • besondere Leistungen (etwa Einschluss deliktunfähiger Kinder, Schlüsselversicherung)

Wünschen Sie sich einen Rundum-Schutz, sollten Sie sich auf Kosten von 90 Euro bis 100 Euro einstellen.

Sie benötigen weitere Informationen zur Familienhaftpflichtversicherung?

Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren MLP Berater. Im gemeinsamen Gespräch legen Sie den idealen Versicherungsumfang fest und finden den günstigsten Anbieter für Ihre Familienhaftpflichtversicherung. Kontaktieren Sie uns jetzt und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Termin!

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