Wann ist eine Kfz-Zulassung notwendig?
Bevor Sie mit Ihrem neuen Auto die ersten Fahrten unternehmen, muss das Fahrzeug angemeldet sein. Eine Teilnahme am Straßenverkehr ist in Deutschland nur mit gültiger Kfz-Zulassung erlaubt. Sie dürfen mit Ihrem nicht zugelassenen Auto zur Kfz-Zulassungsstelle innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks fahren, allerdings nur wenn für diese Fahrten Versicherungsschutz über die Kfz-Haftpflichtversicherung besteht und ausschließlich auf dem direkten und kürzesten Weg. Selbst geringfügige und kurze Umwege sind verboten. Die Kfz-Zulassungsbehörde ist zuständig, wenn Sie:
- ein Fahrzeug anmelden
- ein Fahrzeug innerhalb und von außerhalb Ihres Wohnorts umschreiben lassen
- ein Fahrzeug abgemeldet haben und erneut anmelden
Eine Autoanmeldung ist immer verpflichtend, unabhängig davon, ob es sich um einen Neuwagen oder ein gebrauchtes Auto handelt. Bei der Kfz-Zulassung melden Sie Ihr Fahrzeug auf Ihren Namen und Ihre Adresse an. Dadurch wissen die Behörden, dass Sie der Fahrzeughalter sind und können Ihnen Post zustellen.
Wo melde ich mein Fahrzeug an?
Um Ihr Fahrzeug anzumelden, vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer örtlichen Kfz-Zulassungsstelle. Die Zulassungsdienste sind üblicherweise nur mit vorheriger Terminvereinbarung verfügbar. Denken Sie unbedingt daran, alle erforderlichen Unterlagen mitzubringen. Andernfalls brauchen Sie einen neuen Termin, da die Behörde Ihre Kfz-Zulassung mit unvollständigen Dokumenten nicht abschließen kann.
Gut zu wissen: Sie können bei Bedarf auch eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen. Können Sie nicht selbst persönlich bei der Kfz-Zulassungsstelle erscheinen, ist eine Vollmacht im Original notwendig. Die Vollmacht enthält die persönlichen Angaben (Name und Adresse) des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten. Zudem muss auch das Fahrzeug eindeutig identifizierbar sein (anhand von Hersteller, Typ, Fahrzeug-Identifikations-Nummer und/ oder zukünftiges Kfz-Kennzeichen sowie die eVB-Nummer). Unterschreiben Sie das Dokument und legen Sie eine Kopie Ihres Ausweises bei. Die bevollmächtigte Person muss sich gegenüber der Behörde ebenfalls mit Personalausweis oder Reisepass im Original ausweisen können.
Fahrzeug anmelden mit i-Kfz im Internet
Die internetbasierte Fahrzeugzulassung via i-Kfz erleichtert es Fahrzeughaltern, ihr Auto schnell und bequem anzumelden. Dafür brauchen Sie die Kfz-Zulassungsstelle nicht vor Ort aufzusuchen, sondern nehmen die Anmeldung einfach online vor. Rufen Sie dazu das Online-Portal der zuständigen Zulassungsbehörde auf und folgen Sie den Anweisungen.
Welche Unterlagen brauche ich?
Für die Anmeldung Ihres Neuwagens benötigen Sie die folgenden Dokumente:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass plus Meldebescheinigung)
- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC-Papiere) bei Autos mit EG- Typgenehmigung
Um ein gebrauchtes Fahrzeug anzumelden, sind zusätzlich diese Unterlagen vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Prüfbericht oder Eintrag im Fahrzeugschein zum Nachweis der Hauptuntersuchung
- Sicherheitsprüfung (bei Nutzkraftwagen)
- Kennzeichenschilder Ihres bisherigen Kfz, falls Sie diese wiederverwenden möchten
Hinweis: Minderjährige brauchen außerdem eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten. Firmen, juristische Personen und Vereinigungen müssen einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung zur Anmeldung mitbringen.
Was kostet die Kfz-Anmeldung?
Wenn Sie Ihr Fahrzeug anmelden, entstehen dabei Kosten: Die Gebühren liegen zwischen 10 und 30 Euro. Da die Kosten nicht bundeseinheitlich geregelt sind, können die Preise bei Ihrer Kfz-Zulassungsbehörde eventuell von folgenden Gebühren abweichen:
- ab 26 Euro für die Anmeldung eines Neuwagens
- ab 11 Euro für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens innerhalb des Zulassungsbezirks ohne Halterwechsel
- ab 18 Euro für die Anmeldung eines Gebrauchtwagens innerhalb des Zulassungsbezirks mit Halterwechsel
- ab 26 Euro für Ummeldungen ohne Halterwechsel
- ab 29 Euro für Ummeldungen mit Halterwechsel
Weitere Kosten entstehen gegebenenfalls, falls Sie ein Wunschkennzeichen beantragen oder ein ausländisches Auto anmelden.
Was hat es mit der eVB-Nummer der Kfz-Versicherung auf sich?
Die Kfz-Zulassung eines Fahrzeugs ist nur möglich, wenn Sie Ihr Auto versichert haben. Kümmern Sie sich daher vorab um einen guten
Versicherungsschutz
für Ihr Auto. Eine Kfz-Haftpflicht ist obligatorisch, zusätzlich können Sie eine Voll- oder Teilkaskoversicherung für Ihren Wagen abschließen. Mit der elektronischen Versicherungsbestätigung (kurz: eVB) melden Sie Ihr Fahrzeug an.
Einfach online die Kfz-Versicherung abschließen
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