Fehler bei der Überweisung passieren leicht
Eine Null zu viel beim Betrag oder ein Zahlendreher in der Nummer des Girokontos des Empfängers – eine Fehlüberweisung ist schnell abgegeben oder gesendet. Zwar ist das Risiko dank Online-Banking geringer geworden, denn eine falsche IBAN erkennt das System automatisch. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass sich Fehler einschleichen. Kunden dürfen Lastschriften bis zu acht Wochen lang problemlos zurückbuchen– bei Abbuchungen ohne Mandat sogar 13 Monate. Bei einer Fehlüberweisung muss allerdings schnell gehandelt werden.
Was ist eine Überweisung?
Bei einer Überweisung handelt es sich um eine Anweisung an die Bank. Der Zahlungspflichtige weist die Bank an, den angegebenen Betrag auf das
Girokonto
des Empfängers zu senden. Da das Kreditinstitut auf Anweisung des Kunden tätig wird, hat es keinen Grund, an dessen Willen und der Richtigkeit der Angaben zu zweifeln. Das macht es so schwer, sich die Überweisung zurückzuholen.
Lässt sich eine Überweisung zurückholen?
Die Möglichkeiten, eine Überweisung mit einem Fehler zu stoppen, sind begrenzt. Es gibt folgende Optionen:
- Die Bank, die Ihr Girokonto führt, kann den Auftrag stornieren, sofern noch keine Buchung vorgenommen wurde. Wenn Sie eine beleghafte Überweisung nutzen, ist das Zeitfenster größer. Beim
Online-Banking
ist extreme Schnelligkeit gefragt. Rufen Sie unverzüglich bei Ihrer Bank an, damit die Mitarbeiter die Überweisung zurückholen.
- Ist das Geld bereits dem Konto des Empfängers gutgeschrieben, kann der Bankmitarbeiter die Überweisung nicht zurückholen. Er kontaktiert die Empfängerbank für Sie. Diese bittet den Kontoinhaber, den Betrag zurück zu überweisen. Es gibt keine Garantie, dass dieser Ihrem Wunsch entsprechend reagiert.
Darf der Fehlempfänger das Geld behalten?
Lässt sich eine Überweisung nicht zurückholen, besteht das Risiko, das Geld zu verlieren. Zwar haben Sie gemäß Paragraf 812 BGB einen Herausgabeanspruch gegen den fremden Kontoinhaber, denn der darf sich nicht ohne Rechtsgrund bereichern. Nur hat dieser den Betrag unter Umständen bereits ausgegeben und ist unfähig, ihn zu erstatten.
An dieser Stelle ist die Rechtslage kompliziert. Hat sich der Fehlempfänger beim Geldausgeben bereichert, bleibt der Herausgabeanspruch bestehen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn mit Ihrer Fehlüberweisung etwas gekauft oder Schulden bezahlt werden.
Hat der Empfänger der Fehlüberweisung dagegen den Betrag unwiederbringlich verbraucht, wie beispielsweise für Restaurant, Kino, Reisen und Ähnliches, und legt glaubhaft dar, dass er diese Aktivitäten ohne den plötzlichen Geldsegen unterlassen hätte, ist das Geld verloren. Das beruht auf dem Paragraf 813, Absatz 3 BGB.
Was kostet es, wenn die Bank eine Überweisung zurückholt?
Soll Ihre Bank eine Überweisung zurückholen, darf sie den Aufwand in Rechnung stellen. Jedes Unternehmen legt die Kosten für die Überweisungsrückholung in ihren Gebührentabellen selbst fest. Bei den meisten Kreditinstituten fallen zwischen 8 und 20 Euro an. Überlegen Sie, ob sich der Aufwand bei Kleinbeträgen rechnet. Eine Überweisung zurückzuholen, lohnt sich nicht immer.