Das Wichtigste in Kürze:
- Die gesetzliche Einlagensicherung dient dazu, Ihr Guthaben auf Girokonten und Sparbüchern sowie Tages- und Festgeldkonten in gewissem Umfang zu schützen. Sollte die Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person und pro Geldinstitut geschützt.
- Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es auch eine freiwillige Einlagensicherung, die einen erweiterten Kapitalschutz bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze bietet und an der sich viele Institute beteiligen.