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Einlagensicherung – Schutz Ihrer Einlagen bei Zahlungsunfähigkeit der Bank

Einlagensicherung – Schutz Ihrer Einlagen bei Zahlungsunfähigkeit der Bank

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die gesetzliche Einlagensicherung dient dazu, Ihr Guthaben auf Girokonten und Sparbüchern sowie Tages- und Festgeldkonten in gewissem Umfang zu schützen. Sollte die Bank Insolvenz anmelden, sind Ihre Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro pro Person und pro Geldinstitut geschützt.
  • Neben der gesetzlichen Einlagensicherung gibt es auch eine freiwillige Einlagensicherung, die einen erweiterten Kapitalschutz bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze bietet und an der sich viele Institute beteiligen.

Was ist die Einlagensicherung?

Spätestens seit der Bankenkrise 2008 ist Verbrauchern bewusst, dass selbst Banken dem Risiko von Zahlungsunfähigkeit ausgesetzt sind. Bei einer Bankeninsolvenz stellt sich die Frage, ob und in welcher Höhe Sie Ihre Spareinlagen zurückbekommen. Um die Bürger vor dem Verlust ihrer Spareinlagen zu schützen, hat die Europäische Union einheitliche Standards zur Einlagensicherung eingeführt. Ein europaweites Sicherungssystem gibt es jedoch bislang nicht. Jeder Mitgliedsstaat ist dafür verantwortlich, nationale Sicherungssysteme zu schaffen.

Die meisten Kunden in Deutschland sind doppelt abgesichert. Durch die Kombination aus gesetzlicher und freiwilliger Einlagensicherung profitieren Sie von einem hohen Schutzniveau für Ihr Sparguthaben. Verschiedene Institutionen in Deutschland sind für die Verwaltung der Einlagensicherung zuständig:

  • Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB)
  • Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken
  • Prüfungsverband deutscher Banken
  • Entschädigungseinrichtung öffentlicher Banken
  • Einlagensicherungsfonds öffentlicher Banken
  • Institutssicherung, bspw. das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe und das Sicherungssystem der Volks- und Raiffeisenbanken

Wie funktioniert die Einlagensicherung?

Wenn eine Bank nicht in der Lage ist, Ihre Einlagen auszuzahlen, greift das Entschädigungsverfahren zur Einlagensicherung:

1. Die Finanzaufsicht (BaFin) stellt den Entschädigungsfall gemäß Einlagensicherungsgesetz fest.

2. Das jeweilige Sicherungssystem hat jetzt die Aufgabe, Details zum Verfahren zu veröffentlichen.

3. Das Sicherungssystem kümmert sich um alle Formalitäten zur Auszahlung der geschützten Einlagen.

4. Es erfolgt die Auszahlung des Entschädigungsbetrags.

Das gesamte Verfahren dauert in Normalfall nur bis zu sieben Arbeitstage.

Vermögen, das in Investmentfonds investiert ist, wird nicht durch die Einlagensicherung geschützt. Sollte die Bank, die den Fonds für Sie verwahrt oder verwaltet, insolvent sein, sind Fonds als sogenannte Sondervermögen, die nicht zur Insolvenzmasse der Bank gehören, geschützt. Auf den Wert des Fonds hat die Bankinsolvenz keinen direkten Einfluss.

Wie hoch ist die Einlagensicherung?

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt 100 Prozent Ihrer Einlagen bis zu einer maximalen Höhe von 100.000 Euro. Unter gewissen Umständen erhöht sich der Schutzumfang für die ersten sechs Monate nach der Einzahlung auf bis zu 500.000 Euro, wie beispielsweise beim Verkauf einer selbst bewohnten Immobilie.

Die tatsächliche Einlagensicherung ist aufgrund freiwilliger Sicherungssysteme bei den meisten Banken deutlich höher.

Die Sicherungsgrenze der Banken liegt seit dem 1. Januar 2020 in jedem Fall bei maximal 15 Prozent des Eigenkapitals einer Bank (ab 1. Januar 2025 maximal 8,75 Prozent) und

maximal 5 Millionen Euro für natürliche Personen und rechtsfähige Stiftungen

  • ab 1. Januar 2025: 3 Millionen Euro
  • ab 1. Januar 2030: 1 Million Euro sowie

maximal 50 Millionen für nichtfinanzielle Unternehmen, gemeinnützigen Organisationen, Verbände und Berufsorganisationen ohne Erwerbszweck und anderen in § 6 Absatz 3 des Statuts des Einlagensicherungsfonds genannten Gläubigern

  • ab 1. Januar 2025 30 Millionen Euro
  • ab 1. Januar 2030 10 Millionen Euro

Was ist die Anlegerentschädigung?

Die Einlagensicherung ist nicht zu verwechseln mit der Anlegerentschädigung:

  • Wenn ein Geldinstitut nicht dazu fähig ist, Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften zu begleichen, haben Sie Anspruch auf Anlegerentschädigung.
  • Der Schutzumfang ist auf 90 Prozent Ihrer Forderungen aus Wertpapiergeschäften bis zu einem maximalen Gegenwert von 20.000 Euro begrenzt.
  • Diese Regelung schützt nur Privatpersonen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften. Keinen Anspruch haben dagegen Kreditinstitute und institutionelle Anleger.

Wer haftet bei Zahlungsunfähigkeit einer Bank?

Banken sind Mitglied bei einer Entschädigungseinrichtung (gesetzliche Einlagensicherung) und zusätzlich meist bei den Sicherungsfonds (freiwillige Einlagensicherung). Diese Stellen zahlen Ihre geschützten Einlagen im Entschädigungsfall an Sie aus. Das zahlungsunfähige Geldinstitut haftet dennoch gegenüber den Einlagensicherungseinrichtungen. Diese holen sich das Geld von der Bank zurück.

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