Ab dem 5. Oktober 2025 wird bei jeder Überweisung in der App und im Online Banking geprüft, ob der von Ihnen eingegebene Name des Empfängers mit dem tatsächlichen Namen des Kontoinhabers zur angegebenen IBAN übereinstimmt. Diese Funktion nennt sich "Verification of Payee" (VoP) oder IBAN-Namensabgleich. Diese Prüfung dient der Sicherheit. Für Sie bedeutet das mehr Schutz vor Betrug und weniger Risiko bei Überweisungen.
Wenn Sie eine Überweisung erfassen, geben Sie wie gewohnt den Namen des Empfängers und die IBAN ein. Das System prüft automatisch innerhalb Sekunden, ob der Name zur IBAN passt.
Gibt es eine Abweichung, erhalten Sie einen Hinweis auf die Unstimmigkeit. Der Hinweis erfolgt mit den Ergebnissen:
Nach Erhalt des Ergebnisses können Sie auf dessen Basis entscheiden, ob Sie die Zahlung freigeben, ändern oder löschen möchten.
Die Empfängerprüfung (VOP) ist eine regulatorische Vorgabe für alle Finanzdienstleister und wird Ihnen unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Die Prüfung erfolgt für Zahlungen
Auslandszahlungen und Lastschriften sind nicht betroffen.
Nur sogenannte Zahlungskonten, z. B. Girokonten
Nein, die Entscheidung liegt beim Zahler.
In diesem Fall können Sie die Zahlung trotzdem ausführen, müssen aber das Risiko berücksichtigen. Mögliche Gründe für eine Nichtantwort können technische Probleme, Konto ist aufgelöst, Empfängerbank führt (noch) kein VoP oder ein falsches Format sein.
Ja, ab dem 5.10.2025 können Sie im MLP Banking unter Service & Mehrwerte/Überweisungslimits ein Limit nur für Echtzeitzahlungen festlegen.
Hinweis: Das generelle hinterlegte Auftragslimit für Überweisungen bleibt das maximale Limit für Ihre Zahlungen im Onlinebanking.