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Datum
13.07.2022

Minisolaranlage auf dem Balkon: Richtlinien und Tipps

Wäre es nicht schön, auch im Mietshaus von den Vorzügen einer Solaranlage zu profitieren? Minisolaranlagen für den Balkon kommen hier gerade recht. Allerdings sollten Sie einige Dinge vorab klären, um keinen Ärger mit dem Vermieter zu riskieren. MLP verrät, worauf Sie achten müssen, damit die Minisolaranlage zum Erfolg wird.

Minisolaranlagen
(GettyIMages/cgi0112)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Minisolaranlage auf dem eigenen Balkon kann für niedrigere Energiekosten sorgen.
  • Die Zustimmung des Vermieters sollte auch bei aufgestellten und nicht fest angebrachten Solaranlagen eingeholt werden.
  • Wichtig ist zudem die Haftungsfrage. Hierzu sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Haftpflichtversicherung halten.

Die Minisolaranlage im Überblick

Solaranlagen ermöglichen die Energieerzeugung im Eigenheim. Doch warum sollten nur Eigenheimbesitzer oder Personen mit Garten profitieren? Minisolaranlagen sind die ideale Alternative in der Mietwohnung oder in einem Haus ohne Garten. Sie sind flexibel aufzustellen oder durch eine mitgelieferte Halterung anzubringen. Eine Neigung von etwa 25 Prozent in Richtung Himmel bei der Befestigung gilt als ideal für die Stromgewinnung. Der Balkon oder ein Garagendach kommen für die Positionierung in Frage.

Die Funktionsweise ist einfach: ein Wechselrichter wandelt den von der Anlage erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Der Anschluss an das heimische Stromnetz ist über eine spezielle Schutzkontaktsteckdose möglich.

Vor- und Nachteile von Minisolaranlagen

Die flexible Anbringung durch Halterungen, die im Leistungsumfang der Minisolaranlage integriert sind, macht deren Installation grundsätzlich kurzfristig möglich. Es wird umweltfreundlicher Strom erzeugt und die Anlage ist mit maximal rund 1.000 Euro vergleichsweise kostengünstig.

Förderungen für die Solarenergie lohnen sich in dieser Preisklasse jedoch kaum. Zudem können Sie etwa 15 bis 20 Prozent Ihres jährlichen Strombedarfs damit decken. Wichtig sind auch die Zustimmung des Vermieters, wenn Sie in einer Mietwohnung leben, sowie die Installation durch Experten. Diese erfordert mitunter etwas mehr Aufwand.

Vorbereitung der Anlage

Sie sollten zunächst einen Blick in den Mietvertrag werfen, wenn Sie in einer Mietwohnung auf Minisolar setzen wollen. Ist eine Solaranlage explizit ausgeschlossen? Dann können Sie das Vorhaben abhaken. Wenn nicht, gilt folgende Faustregel: Die Aufstellung einer Anlage ist eher erlaubt als die feste Anbringung, dennoch ist die Genehmigung von Vermieterin oder Vermieter sowie der Hausgemeinschaft einzuholen; allein aufgrund der denkbaren Änderungen der Gebäudeversicherung.

Ein fachgerechter Anschluss ist ebenso zwingend erforderlich wie die Anmeldung beim Netzbetreiber. Ab 600 Watt Leistung der Solaranlage muss das Fachpersonal (Elektrikerin oder Elektriker) eine Anmeldung bei der Bundesnetzagentur vornehmen.

Achten Sie auch darauf, dass Nachbarn nicht geblendet werden und dass Sie die Minisolaranlage ausreichend sichern. Vor allem nicht fest angebrachte Modelle müssen vor Sturmeinflüssen geschützt werden. Klären Sie die Haftungsfrage mit Ihrer Haftpflichtversicherung, denn Sie haften als Halter bei einer Netzüberlastung, einem Brand, einem Absturz des Moduls und allen daraus resultierenden Beschädigungen. Auch Personenschäden sind nicht ausgeschlossen.

Fazit: Minisolaranlage kann sich lohnen

Wenn es der Mietvertrag nicht explizit ausschließt, ist die Aufstellung einer Minisolaranlage in der Regel möglich. Sie sollten trotzdem mit dem Vermieter abklären, ob er damit einverstanden ist. Die Vorteile für den Nutzer sind günstiger Strom und gelebtes Umweltbewusstsein. Der größte Nachteil ist der eventuell anfangs größere Aufwand durch die Installation eines Fachmanns. Zudem sind Haftungsfragen im Schadensfall ein wichtiges Thema.

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