Die EU-Gebäuderichtlinie: Was steckt dahinter und was gilt für Hausbesitzer?
Am 15. Dezember 2021 hat die Europäische Kommission die Überarbeitung der Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden vorgestellt. Bereits im März 2024 hat das EU-Parlament die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinien (englisch: Energy Performance of Buildings Directive, kurz EPBD) verabschiedet. Ziel ist eine Klimaneutralität von Gebäuden bis 2055. Die EPBD ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten, eine Umsetzung innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten muss binnen zwei Jahren erfolgen. Doch was wurde geändert und was bedeuten neuen EU-Gebäuderichtlinien für Hausbesitzer?
Am 28. März 2024 sind die neuen EU-Gebäuderichtlinien in Kraft getreten, deren Vorgaben auf die Klimaneutralität von Immobilien abzielt.
Bis 2055 sollen alle Gebäude klimaneutral sein, zudem sieht die Neufassung eine Solaranlagenpflicht ab 2030 für alle Immobilien vor.
Von den reformierten EU-Gebäuderichtlinien sind sowohl Eigentümer von bestehenden Immobilien als auch Hausbesitzer von Neubauten betroffen.
Die Umsetzungsfrist der neuen Richtlinien für die Energieeffizienz von Gebäuden beträgt zwei Jahre, vorerst sind Sanierungen von schlechten Energiehäusern vorgesehen.
Warum gibt es neue EU-Gebäuderichtlinien?
Um die Ziele der Klimaneutralität zu erreichen, hat das EU-Parlament beschlossen, dass auch die Energieeffizienz von Gebäuden verbessert werden muss. Immerhin sind rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs sowie 36 Prozent der Treibhausgasemissionen auf energetisch überholte Gebäude zurückzuführen.
Bereits Ende 2021 wurden die ersten Vorschläge zur Überarbeitung der Richtlinien für die Energieeffizienz von Gebäuden seitens des EU-Parlaments vorgestellt. Eine Verabschiedung des Beschlusses folgte im März 2024, seit dem 28. Mai 2024 gelten die neuen EU-Gebäuderichtlinien.
Zwar gilt für die Umsetzung der neuen Verordnungen eine Frist von zwei Jahren, dennoch müssen sowohl langjährige als auch frischgebackene Eigentümer sich mit den neuen EU-Gebäuderichtlinien auseinandersetzen. Denn Fakt ist: Das Ende von Gas- und Ölheizungen rückt näher und eine Solaranlagenpflicht steht bevor.
Schon gewusst: Die EU-Gebäuderichtlinien gehören zum klimapolitischen Projekt „Fit for 55“. Die Kampagne dient der Reformierung der Energie- und Klimafragen innerhalb der Europäischen Union.
Was bedeuten die neuen EU-Gebäuderichtlinien für Eigentümer?
Von der Neufassung der EPBD sind zahlreiche Eigentümer betroffen, die sich nun die Frage stellen: Welche Änderungen wurden beschlossen und was bedeuten die Neuerungen für sie?
Neubauten:
Immobilien von öffentlichen Einrichtungen müssen ab 2028 emissionsfrei sein
Klimaneutralität für alle neuen Gebäude gilt bei Errichtung ab 2030
Das bedeutet: Eigentümer von Nichtwohngebäuden müssen bis 2030 einen geringeren Energieverbrauch von 16 Prozent vorweisen als Objekte mit der schlechtesten Energieeffizienz, bis 2033 muss der Energieverbrauch 26 Prozent geringer sein.
Bestandsimmobilien:
Bestehende Nichtwohngebäude und Wohngebäude müssen bestimmte Energieeffizienzklassen erfüllen: 2030 muss es Klasse E und 2033 Klasse D sein.
Bestandswohngebäude müssen bis 2030 den Energieverbrauch um 16 Prozent reduzieren, bis 2035 um 20 bis 22 Prozent.
Solaranlagenpflicht:
Das EU-Parlament hat außerdem eine Solaranlagenpflicht für alle neuen Gebäude beschlossen, sofern die technischen und wirtschaftlichen Voraussetzungen gegeben sind.
Ab 2027 müssen öffentlichen Gebäude und Nichtwohnimmobilien ab Wohnfläche von 250 Quadratmetern eine eigene Solaranlage als Energielieferant nutzen.
Nichtbewohnte Bestandsimmobilien ab 500 Quadratmeter und öffentliche bestehende Gebäude ab 2.000 Quadratmeter benötigen ab 2028 eine Solaranlage.
Die Solaranlagenpflicht für alle bestehenden Gebäude (Ausnahme Wohngebäude) ab 750 Quadratmeter gilt ab 2029. Alle Hausbesitzer sind ab 2030 zur Nutzung der Solarenergie verpflichtet, sofern sie ein neues Haus bauen und die Pläne umsetzbar sind.
Des Weiteren müssen Hausbesitzer sich um eine umweltfreundliche Infrastruktur bemühen. Bis 2031 müssen mehr Ladestationen und Fahrradstellplätzen zur Verfügung stehen.
Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinien umfasst auch, dass 55 Prozent des verringerten Energieverbrauchs durch Gebäuderenovierungen erreicht werden sollen. Eine Klimaneutralität aller Immobilien ist bis 2055 vorgesehen.
Ausgenommen von den neuen EU-Richtlinien für Gebäudeeffizienz sind:
Denkmalgeschützte Immobilien
Werkstätten und Industrieanlagen sowie Gebäude der Landwirtschaft
Immobilien, die für religiöse oder kulturelle Zwecke genutzt werden
Ferienhäuser und teils bewohnte Gebäude
frei stehende Immobilien mit einer Wohnfläche von weniger als 50 Quadratmetern
Objekte, die dem Verteidigungsschutz dienen
Wichtig zu wissen: Das EU-Parlament strebt an, dass alle Wohngebäude bis 2030 über eine Energieeffizienzklasse E verfügen. Bis zum Jahr 2033 soll die Energieeffizienz D bei Immobilien erreicht werden. Rund 14 Millionen Bürger in Deutschland sind von den neuen EU-Gebäuderichtlinien betroffen und zum Handeln aufgefordert.
Was müssen Hausbesitzer jetzt tun?
Die neuen EU-Gebäuderichtlinien sind im Mai 2024 in Kraft getreten. Eigentümer haben zwei Jahre Zeit, die neuen Vorgaben umzusetzen. Vorerst ist die Sanierung von schlecht energetischen Gebäuden geplant. Dabei sollen Förderungen für Haushalte mit geringerem Einkommen zur Verfügung gestellt werden. Dennoch ist bei Hausbesitzern frühzeitiges Handeln erforderlich, damit die Fristen eingehalten werden können.
Wissen Sie nicht, wie energieeffizient Ihr Haus ist? Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um die Energieeffizienz einer Immobilie zu schätzen.
Generell sollten Hausbesitzer über einen Energieausweis verfügen. Der Energieausweis zeigt mithilfe verschiedener Faktoren den Energiebedarf einer Immobilie. Beantragen können Eigentümer den Energieausweis gegen eine Gebühr beim zuständigen Energielieferanten.
Des Weiteren können Sie einen Gutachter zur Einschätzung des Energiebedarfs der Immobilie beauftragen. Die Kosten können je nach Region, Anbieter und Größe der Immobilie variieren und liegen meist zwischen 600 und 1.00 Euro.
Für energieeffiziente Neubauten und Sanierungen gibt es Förderungen bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Die Zuschüsse sind unter anderem für klimafreundliche Neubauten (Mietobjekt und private Selbstnutzung) sowie für energieeffiziente neue Nichtwohngebäude oder Gebäude im Eigentum von Kommunen.
Fazit: Neue EU-Gebäuderichtlinien erfordern Handeln von Eigentümern
Mit dem Beschluss der neuen Richtlinien der Gebäudeeffizienz will das EU-Parlament den Klimaschutz vorantreiben. Die gesetzlichen Vorgaben sind im Mai 2024 in Kraft getreten und müssen binnen einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden. Bis 2055 sollen alle Gebäude klimaneutral sein. Nicht nur Hausbesitzer von bestehenden Immobilien mit schlechter Energieeffizienz sind betroffen. Zum Handeln aufgefordert sind auch Eigentümer von Neubauten. Bei der Errichtung sollen diese Gebäude bis 2028 klimaneutral sein. Besitzer von Bestandsimmobilien haben bis 2030 Zeit, gewisse Energieeffizienzklassen nachzuweisen – bis dahin bleibt Zeit für die Umrüstung. Klasse E soll bis 2030 erreicht sein, Klasse D im Jahre 2033.