Klare Voraussetzungen für die Steuerentlastung
Um Handwerkerkosten auf der Steuererklärung geltend zu machen, müssen einige Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört, dass die Wohnung, in der die Handwerker tätig werden, von Ihnen selbst genutzt wird. Das gilt auch für Immobilien innerhalb der EU, die Sie nur zeitweise bewohnen, wie etwa Zweit- und Ferienwohnungen oder Wochenendhäuser. Außerdem müssen Sie den Auftrag als Privatperson an den handwerklichen Betrieb vergeben.
Entscheidend ist, wo der Handwerksbetrieb tätig wurde. Wenn die Werkstatt oder der entfernt liegende Garten renoviert wurde, ist keine Steuererleichterung möglich: Die Arbeiten müssen entweder auf dem Grundstück des Wohnsitzes oder direkt in Haus und Wohnung erledigt werden.
Diese Arbeiten dürfen Sie steuerlich absetzen
Handwerksleistungen werden nur dann staatlich gefördert, wenn sie in einem bestehenden Haushalt erfolgen. Wird beispielsweise ein alter Carport renoviert oder angestrichen, sind Steuererleichterungen möglich. Beim vollständigen Neubau eines Hauses sind hingegen keine Erleichterungen seitens des Finanzamts vorgesehen.
Folgende Handwerkstätigkeiten können Sie unter anderem absetzen:
- Renovierung oder Wechsel defekter Türen und Fenster
- Malerarbeiten in und am Haus oder in der Wohnung
- Arbeiten an Fassaden oder Dächern
- Pflasterarbeiten im Außenbereich
- Wartungsarbeiten der Heizungsanlage
- Inanspruchnahme eines Schlüsseldienstes oder Schornsteinfegers
- Modernisierung des Sanitärbereichs oder der Küche
- Bodenmodernisierung durch Verlegung neuer Beläge
- Reparatur von Geräten, die im Haus direkt repariert werden
Wichtig: Keine Barzahlung an Handwerksbetriebe
Damit Sie die Kosten von der Steuer absetzen können, ist es wichtig, dass Ihnen die Handwerksbetriebe eine Rechnung ausstellen. Handwerksarbeiten, die bar bezahlt werden, sind nicht von der Steuer absetzbar. Das Finanzamt benötigt eine offizielle Rechnung, auf denen die Material- und Arbeitskosten getrennt voneinander ausgewiesen sind.
Die Behörde selbst wird die Belege zu gegebener Zeit anfordern. Elektronische Zahlungsarten, wozu auch die Bezahlung per Kreditkarte oder Lastschrift gehört, werden mit entsprechender Belegbarkeit ebenfalls anerkannt.
Höchstgrenzen fürs Absetzen
20 Prozent der gesamten Arbeitskosten, die Sie an den Handwerksbetrieb zahlen, können abgesetzt werden, inklusive Mehrwertsteuer. Auch Maschinenkosten, Fahrtkosten und Verbrauchsmittel können Sie geltend machen. Pro Jahr gilt für Handwerkerrechnungen ein Maximalbetrag von 6.000 Euro, sodass Sie höchstens 1.200 Euro an Handwerkerkosten pro Jahr zurückbekommen.
Wichtige Tipps für das Absetzen von Handwerkerkosten
Die Rechnung ist entscheidend, um den Anspruch in der Steuererklärung geltend zu machen. Entsprechend sollten Sie den Handwerker bereits im Vorfeld darüber informieren, dass Sie die Arbeiten später von der Steuer absetzen möchten. Die meisten erfahrenen Betriebe wissen dann bereits, dass Material- und Arbeitskosten getrennt voneinander auszuweisen sind. Ein Blick auf die Rechnung bei der Entgegennahme ist dennoch empfehlenswert.
Wenn Sie Handwerkerkosten steuerlich geltend machen, können Sie diesen Steuerbonus außerdem mit anderen staatlichen Vergünstigungen kombinieren. Haushaltsnahe Dienstleistungen und die Beschäftigung von Minijobbern werden ebenfalls gefördert. Durch eine derartige Kombination in Ihrer Steuererklärung sind so Ersparnisse von bis zu 5.710 Euro pro Jahr möglich.
Fazit: Bis zu 1.200 Euro Handwerkerkosten pro Jahr zurückholen
Insgesamt können Sie bis zu 1.200 Euro an Handwerkerkosten pro Jahr von der Steuer absetzen. Dabei ist es unwichtig, ob es sich um eine selbst genutzte, eigene Immobilie handelt oder eine Mietwohnung. Wichtig ist, dass die Rechnung aufbewahrt wird und dass die Arbeitskosten des Handwerkers in der Rechnung extra ausgewiesen sind.