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Datum
09.12.2024

Ehevertrag: Vor- und Nachteile

„Wie bitte, du möchtest einen Ehevertrag schließen? Da muss ich mir das mit der Hochzeit aber noch mal überlegen!“ Dieses Zitat ist zugegebenermaßen erfunden, dürfte aber so (oder zumindest in ähnlicher Form) schon ziemlich oft im Raum gestanden haben. Wenn Paare die Vermählung planen, steht die Möglichkeit einer Scheidung meist außer Frage. Ein Ehevertrag kommt vielen daher ´unromantisch und überflüssig vor, dennoch kann er eine notwendige Absicherung versprechen.

Hände mit Trauring
(GettyImages/Westend61)

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Ehevertrag lassen sich für den Trennungsfall klare Regelungen treffen und finanzielle Überraschungen vermeiden.
  • Für viele bedeutet ein Ehevertrag eine emotionale Hürde, für die noch dazu Geld aufgewendet werden muss (Notar oder Anwalt).
  • Doch jede schriftliche Regelung lässt Raum für individuelle Vereinbarungen – und sorgt im Fall der Fälle für Sicherheit.

Was das Ende einer Ehe bedeutet

Verliebt, verlobt, verheiratet – ein Eigenheim geerbt und dort eingezogen, bevor die Kinder auf die Welt gekommen sind. Klassischer Werdegang einer Familie, doch dann platzt der Traum: Es kommt zur Scheidung. In Deutschland betrifft das jede dritte Ehe.

Neben der emotionalen Belastung und der Frage nach dem Sorgerecht wird leider auch oft Geld zu einem Thema, das viel Unsicherheit auslösen kann. Wer behält das Haus, wie wird der Partner ausbezahlt? Oder soll die Immobilie veräußert und der Erlös geteilt werden? Diese und andere Fragen stehen häufig im Raum – und hier kann ein Ehevertrag für Klarheit sorgen.

Ein Ehevertrag klärt finanzielle Risiken

Zugewinn, Versorgungsausgleich, Unterhalt, Rente: Ein detailliertes Dokument beseitigt mögliche Unsicherheiten bei der Frage nach der finanziellen Absicherung im Falle der Trennung. Wer zum Beispiel aufgrund Kindererziehung und Haushalt in Teilzeit gearbeitet hat, kann nach einer Scheidung Anspruch auf die Hälfte des Vermögens des arbeitenden Partners erheben.

Unter diesen Umständen ist ein Ehevertrag durchaus eine sinnvolle Sache. Doch stellt sich für viele die Frage: Wie startet man in dieses Thema bzw. wie sollte man es ansprechen? Hier empfiehlt es sich, den richtigen Moment abzupassen; ein emotional aufgeladener Augenblick ist sicher nicht zu empfehlen. Ein guter Zeitpunkt wäre, wenn Sie sich gerade sowieso über finanzielle Dinge unterhalten. Fallen Sie jedoch auch dann nicht mit der Tür ins Haus, sondern schneiden Sie das Thema zunächst vorsichtig an. Vielleicht hat der Partner ja auch schon darüber nachgedacht? Oder Sie kennen Beispiele aus dem Familien- oder Freundeskreis, in denen sich eine Absicherung gelohnt hätte?

Sobald Sie die Karten auf den Tisch gelegt haben, sollten Sie Argumente und Ziele nennen, die Sie mit einem solchen Vertrag verbinden. Antworten Sie ehrlich und genau auf die zu erwartenden Fragen – aber bedenken Sie dabei immer, dass Ihr Partner mit Ihnen auf Augenhöhe ist. Und womöglich stellen Sie ja fest, dass Sie mit dem Gedanken an einen Ehevertrag auch nicht allein dastehen.

Geerbtes Eigenheim und Scheidung

Damit zurück zum angeführten Beispiel vom Anfang: das geerbte Eigenheim. Einem solchen Fall wohnt ein enormes Streitpotenzial inne, insbesondere dann, wenn einer der ehemalige Partner weiter in dem Haus wohnen bleibt. Denn wird die Immobilie verkauft und beide ziehen aus, kann der Erlös einfach geteilt werden. Doch angenommen, der andere Partner zieht in eine Mietwohnung – muss er jetzt die Kosten dafür allein tragen?

Für Fälle wie diesen können Sie in einem Ehevertrag von vornherein festlegen, wie Sie bei einer Scheidung bzw. Trennung verfahren. Sogar für unverheiratete Paare gibt es die Option eines Partnerschaftsvertrags. Auch für Immobilien, die Sie gemeinsam erworben haben, können Sie in dem Schriftstück festlegen, wie es nach der Trennung weitergehen soll: Wer bleibt im Haus, wer muss den Kredit weiterbezahlen, muss eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden? Im Prinzip können Sie je nach Bedarf Regelungen zu sämtlichen Gütern aufnehmen, also auch Möbel, Autos und sonstige Wertgegenstände.

Ansprüche bestehen auch nach einer Scheidung

Die landläufig vorherrschende Meinung ist, dass alle Ansprüche nach einer Scheidung erloschen sind. Das allerdings entspricht keineswegs den Tatsachen: Unterhaltspflichten sind nämlich gesetzlich festgelegt. Oft wird das von den betroffenen Ex-Partnern zu spät realisiert, manchmal erst Jahre später – wenn entweder die einen merken, welche gesetzlichen Ansprüche sie gehabt hätten oder wenn die anderen nachzahlen müssen.

Fazit: Eheverträge bieten Absicherung

Ein Ehevertrag bietet inhaltlich enorm viele Vorteile, ist in der Wahrnehmung jedoch oft negativ behaftet. So kann eine solche Abmachung im Vorfeld ein Gefühl der Unsicherheit auslösen. Auch in der gesellschaftlichen Wahrnehmung kommt der Ehevertrag eher schlecht weg. Wer diese Hürden überwindet und sich für eine Absicherung entscheidet, genießt dessen Vorteile: Vorsorge für den Scheidungsfall, juristische Klarheit in Erb- und Unterhaltsfragen und vieles mehr. Und sollten sich Lebensumstände in der Ehe ändern, können beide Partner den Vertrag in Übereinkunft ändern.

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