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Datum
04.01.2024

Änderung ab 2024: Das Nebenkostenprivileg fällt weg

In Deutschland war es viele Jahre üblich, dass Vermieterinnen und Vermieter die Gebühren für Kabelfernsehen über die Nebenkosten abrechnen konnten – ganz gleich, ob Mieterinnen und Mieter den Kabelanschluss genutzt haben oder nicht. Mit dem Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs gelten ab Juni 2024 Änderungen: Mieter haben die freie Wahl beim TV-Empfang.

Das Nebenkostenprivileg fällt weg
(GettyImages/Juanma Hache)

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermieter von Wohnungen in Mehrfamilienhäusern konnten die Kosten für Kabel-TV dank Nebenkostenprivileg bisher über die Betriebskosten abrechnen.
  • Egal ob Mieter den Kabelanschluss genutzt haben oder nicht, sie mussten die Gebühren für den TV-Empfang bezahlen.
  • Die Umlage der Kabelanschlussgebühren auf alle Mieter entfällt mit dem Gesetz zur Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, sodass jeder Mieter freie Wahl hat.
  • Alternativen zum Kabelanschluss wie Antennen-TV, Satellitenfernsehen, TV übers Internet oder Streamingdienste stehen zur Auswahl.

Was ist das Nebenkostenprivileg?

Das Nebenkostenprivileg beschreibt die Umlagefähigkeit der Kabelanschluss-Gebühren in der Betriebskostenabrechnung (2 Nr. 15 Betriebskostenverordnung). Durch diese Regelung konnten Eigentümer und Hausverwaltungen in Deutschland über sogenannte Mehrnutzerverträge mit Kabelnetzbetreibern die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkosten der Mieter abrechnen und die Gebühren an den Anbieter weiterleiten. Auch wenn Mieter den Kabelanschluss nicht genutzt haben, mussten sie die Kosten tragen. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gilt das Gesetz der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs, sodass diese Möglichkeit entfällt.

Warum wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?

Mit Einführung des Kabelfernsehens in Deutschland vor rund 40 Jahren konnten anstelle von maximal fünf analogen Fernsehprogrammen über den Kabelanschluss bis zu 30 analoge TV-Sender empfangen werden – damals eine echte Innovation. Doch Fakt ist: Die Zeiten haben sich gewandelt und digitales Fernsehen, Internet-TV und Streaming-Dienste haben den Kabelanschluss längst überholt.

Trotz der vielen modernen Alternativen zum Kabelanschluss kommt für viele Mieter kein Wechsel des TV-Übertragungsweges infrage. Aber nicht, weil sie nicht wollen, sondern weil sie die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung bezahlen müssen. Was bleibt, ist die Nutzung des Kabelanschlusses oder doppelte Kosten für den Fernsehempfang, sofern ein anderer Anbieter genutzt wird.

Mit der Abschaffung des Nebenkostenprivilegs und der endenden Übergangsfrist zum 30. Juni 2024 dürfen Eigentümer und Hausverwaltungen die Kabelanschlussgebühren nicht mehr in die Nebenkostenabrechnung einfließen lassen, wenn Mieter einen alternativen Übertragungsweg für die Fernsehübertragung nutzen.

Nebenkostenprivileg Grafik

Wird Kabelfernsehen durch die Abschaffung des Nebenkostenprivilegs teurer?

Laut Verbraucherzentrale sollen die Kosten für Kabel-TV nicht explodieren. Das ist aufgrund des großen Wettbewerbs nicht möglich, weil die Kunden dann erst recht wegbleiben. Eine Erhöhung der Gebühren von bis zu drei Euro pro Monat gilt als realistisch. Für Mieter mit Einzelnutzungsvertrag würden die Kabelanschlussgebühren bei maximal zehn Euro pro Monat liegen.

Ob bei dieser Preiserhöhung viele Verbraucher zu Kabelanschluss-Alternativen wechseln, wird sich zeigen. Schließlich ist die freie Wahl des Anbieters in Deutschland schon heute in verschiedenen Bereichen üblich, etwa bei Dienstleistern von Telefonie und Internet. Dank hoher Nachfrage herrscht ein großer Wettbewerb, sodass es günstige Tarife für Verbraucher gibt.

Was bedeutet die Streichung des Nebenkostenprivilegs für Eigentümer?

Nicht ganz so einfach ist die freie Anbieterwahl über den TV-Empfang für Besitzer von Eigentumswohnungen in Wohnanlagen mit mehreren Parteien. Denn hier entscheidet die Eigentümergemeinschaft über eine Kündigung der laufenden Mehrnutzungsverträge mit Kabelnetzbetreibern.

Das Sonderkündigungsrecht endet zum 30. Juni 2024. Bis dahin können Mehrnutzungsverträge durch Beschluss der Eigentümergemeinschaft gekündigt werden. Aber: Ohne fristgerechte Kündigung laufen die Verträge weiter. Das bedeutet, Eigentümer tragen die Kosten für den TV-Empfang weiter.

Welche Alternativen zum Kabelfernsehen gibt es?

Bei dem vielseitigen Angebot an TV-Übertragungswegen sind viele Verbraucher überfordert, welcher Anbieter der richtige für sie ist. Nachfolgend eine Übersicht von alternativen Anbietern zum Kabelfernsehen:

Mit DBV-T2 HD können über Zimmer- oder Dachantennen bis zu 40 HDTV-Sender empfangen werden. Besitzer eines Internet-Receivers oder internetfähigem TV-Gerät können zudem weitere Sender über das Internet abrufen.

Fernsehen über das Internet ist über einen VSDL-Anbieter möglich. Die Kosten für einen VDSL-Anschluss liegen bei etwa fünf Euro pro Monat. Ein Receiver ist erforderlich, der beim jeweiligen Anbieter gekauft oder gegen eine monatliche Gebühr gemietet werden muss.

Streamingdienste ermöglichen Fernsehen über Internet. Um einen Streamingdienst zu nutzen, ist ein breitbandiger Internetanschluss, ein Smart-TVs mit entsprechender App oder bei älteren Geräten ein HDMI-Stick erforderlich. Auch auf Smartphones oder Tablets kann gestreamt werden. Die Kosten fürs Streaming variieren je nach Anbieter. Alternativ gibt es oftmals zeitlich begrenzte oder kostenfreie Zugänge oder eine kostenlose Nutzung mit Werbung.

Viele Programme und geringe monatliche Kosten haben Nutzer von Satellitenfernsehen. Über eine Satellitenanlage sind alle geläufigen TV-Sender frei und unverschlüsselt verfügbar. Die Kosten der Satellitenanlage (Satellitenschüssel, Receiver und Signalumsetzer) liegen je nach Gerät zwischen 600 und 2.000 Euro, Montage- und Materialkosten exklusive. Beachten müssen Mieter jedoch, ob die Installation einer Satellitenschlüssel erlaubt ist.

Fazit: Freie Wahl beim TV-Empfang für Mieter dank Streichung des Nebenkostenprivilegs

Zwar haben Verbraucher schon heute die Möglichkeit, den Anbieter für ihren TV-Empfang selbst wählen, allerdings mussten viele Mieter die Kosten für Kabel-TV zusätzlich über die Nebenkostenabrechnung bezahlen. Mit Abschaffung des Nebenkostenprivilegs dürfen Vermieter die Kabelanschlussgebühren nicht mehr in die Betriebskosten einfließen lassen. Eigentümer, die laufende Mehrnutzungsverträge mit Kabelnetzbetreibern nicht fristgerecht kündigen, zahlen aus eigener Tasche weiter.

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