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Richtig vorsorgen - wie steht es um Ihre Versicherungen?

Richtig vorsorgen - wie steht es um Ihre Versicherungen?

Wenn Sie sich mit Ihrem künftigen Ruhestand auseinandersetzen, sollten Sie das Thema Versicherungen nicht außer Acht lassen. Denn diese sollten auch nach Eintritt ins Rentenalter weiter zu Ihrer Lebenssituation passen. Auf manches, zum Beispiel den Arbeitsrechtsschutz, können Sie dann sicher verzichten.

Bei anderen Versicherungen gibt es vielleicht günstige Alternativen oder bessere Leistungen. Etwa eine spezielle Unfallversicherung , die im Ernstfall mit einer Kapitalauszahlung und gezielten Hilfeleistungen unterstützt.

Pflege absichern

Auch eine mögliche Pflegebedürftigkeit im Alter ist ein wichtiges Thema. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt im Pflegefall oft nicht einmal die laufenden Kosten ab. Diese Lücke schließt die private Pflegevorsorge .

Um bei Pflegebedarf gut abgesichert zu sein sollten Sie die Entscheidung treffen, ob für Sie eine Pflegerentenversicherung in Frage kommt, die über ein sehr umfassendes Leistungsspektrum verfügt oder ob Sie auf einen grundlegenden Schutz durch eine Pflegetagegeldversicherung setzen sollten. Ihr MLP Berater berät Sie gerne dazu.


MLP Beraterin Silke Schöddert, zertifizierte MLP Ruhestandsplanerin in Tübingen, erklärt, wie bei der Ruhestandsplanung mit MLP die Themen Gesundheit und Pflege eingebunden werden:

Kommt es zu einem Pflegefall in der Familie und die betroffene Person kann die Kosten dafür nicht selbst tragen, muss unter bestimmten Bedingungen der Ehepartner oder Verwandte in direkter Linie finanziell dafür aufkommen. In einigen Fällen sind also die Kinder zum Unterhalt für ihre Eltern verpflichtet.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserer
Broschüre Finanzielle Ruhestandsplanung

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Gesprächstermin mit einem unserer MLP Ruhestandsplanern. In der Beratung erfahren Sie passend zu Ihrer individuellen Situation, was beim Thema Pflege zu beachten ist und wie Sie hierbei für finanzielle Sicherheit sorgen.

Elternunterhalt

Müssen meine Kinder für mich aufkommen?

Die Auseinandersetzung mit einer möglichen Pflegebedürftigkeit ist kein schönes, aber ein wichtiges Thema. Denn viele Menschen sind im Alter auf Pflege angewiesen - sei es auf eine Betreuung in den eigenen vier Wänden oder im Alters- oder Pflegeheim.

Beide Varianten werden optimaler Weise über das Einkommen der pflegebedürftigen Person finanziert. Reichen Rente, Zinseinkünfte und Zahlungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, werden die monatlichen Zahlungen aus dem eigenen Vermögen heraus beglichen. Davon ausgenommen ist lediglich ein Schonvermögen des Pflegebedürftigen, das sich unter anderem aus dem persönlichen Hausrat, einer angemessenen Immobilie und Altersvorsorgekapital i. S. von § 10a EStG zusammensetzt.

Doch was, wenn das Geld aufgezehrt ist? Im Folgenden erfahren Sie alles, was Sie über Schonvermögen, Mindestselbstbehalt und Co. wissen müssen.

Pflegefall in der Familie: Wer muss zahlen?

Zum Unterhalt verpflichtet sind Verwandte in gerader Linie. Laut gesetzlicher Rangfolge hat zunächst der Ehegatte für den Pflegebedürftigen aufzukommen. Dann werden die Kinder belangt. Und schließlich stehen „sonstige Verwandte“ (etwa Eltern oder Enkel) in der Pflicht. Nicht unterhaltspflichtig sind Verwandte in der seitlichen Linie wie Geschwister oder Verschwägerte.

Elternunterhalt: Kinder kommen für die Pflege auf

Sind die finanziellen Mittel des Pflegebedürftigen erschöpft, müssen also häufig die (erwachsenen) Kinder den Elternunterhalt bestreiten. In der Regel gleicht zunächst das Sozialamt die Deckungslücke aus, nimmt dann aber die Kinder in Zahlungsregress. Dafür wird geprüft, ob sie Elternunterhalt leisten können. Hierbei gilt der Grundsatz, dass sie nicht in ihrem Lebensstandard eingeschränkt werden sollen. Dieser Betrag ist seit dem 1.1.2020 jedoch auf ein Jahreseinkommen von 100.000 EUR angehoben, sodass es nicht mehr von so großer Bedeutung ist, wie noch vor einigen Jahren.

Entscheidungsrecht bei sich behalten

In den Vordergrund ist seitdem die eigenbestimmte Auswahl des Pflegeheims gerückt. Denn wenn das Vermögen aufgebraucht ist und das Sozialamt die Kosten übernimmt, hat der Pflegebedürftige bzw. seine Angehörigen auch kaum noch mehr das Entscheidungsrecht, in welchem Seniorenheim der zu Pflegende untergebracht wird. Dann ist es vielleicht nicht mehr das schöne Heim mit gutem Ruf, gepflegtem Programm und Unterbringung in Einbettzimmern. Oder das Heim, in dem der Angehörige schon einige Bewohner kennt und der Anschluss leichter fällt.

Schützen Sie sich und Ihre Kinder!

Private Versicherungslösungen helfen Ihnen, sich vor monatlichen Zahlungen für das Alters- oder Pflegeheim und Ihre Kinder vor dem Zugriff des Staates auf Einkommen und Vermögen zu schützen: Mit der richtigen Pflegevorsorge etwa werden Zahlungen an das Alters- oder Pflegeheim direkt vom Pflegeversicherer bezahlt.

Kinder können gemeinsam eine Pflegeversicherung für die Eltern abschließen und sich damit vor Vermögens- und Einkommensverlusten schützen. Wer bereits Elternunterhalt zahlt, kann prüfen lassen, ob sich das für die Unterhaltsberechnung relevante Einkommen mit einer eigenen privaten Altersvorsorge reduzieren lässt. Außerdem haben Sie oder Ihre Angehörigen selbst die Entscheidung über die Auswahl des Pflegeheims in der Hand.

Ihr MLP Berater zeigt Ihnen, welche Pflegevorsorge zu Ihrer individuellen Situation am besten passt und welche Altersvorsorgelösungen möglich sind. Sie sind deutschlandweit für Sie da – persönlich oder über die Videoberatung.

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