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Lächelnde Ärztin am Schreibtisch

Berufshaftpflicht für Ärzte und Zahnärzte

Die jeweiligen Berufsordnungen verpflichten Ärzte und Zahnärzte dazu, sich gegen Haftpflichtansprüche aus der beruflichen Tätigkeit zu versichern. Diese Haftpflichtrisiken werden durch die Berufhaftpflichtversicherung abgesdeckt.