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Regress gegen Arzt: Regressforderungen vermeiden und durch Regressversicherungen absichern

Regress gegen den Arzt

Regressforderungen vermeiden und durch Regressversicherungen absichern

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ärzte unterliegen dem Wirtschaftlichkeitsgebot nach § 12 Sozialgesetzbuch V – dieses gilt als Maßstab für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
  • Ärzte können mit Regressansprüchen konfrontiert sein, wenn sie zu viele Leistungen abrechnen.
  • Eine Regressversicherung schützt Sie vor hohen Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.

Was bedeutet Regress gegen den Arzt?

Zu den Grundprinzipien der gesetzlichen Krankenversicherung gehört das Wirtschaftlichkeitsgebot. Der Rechtsbegriff ist im Gesetz (§ 12 SGB V) definiert und gibt vor, welche Leistungen ein Patient beim Arzt beanspruchen bzw. die Praxis abrechnen darf. Krankenkassen zahlen medizinische Behandlungen und Medikamente nur, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“

Wenn sich Ärzte nicht an das Gebot halten, haben sie mit Regressforderungen zu rechnen. In diesem Fall muss die Praxis nicht anerkannte Leistungen und ärztliche Verordnungen zurückzahlen. Das Wirtschaftlichkeitsgebot bezieht sich sowohl auf Früherkennungsmaßnahmen sowie Diagnostik und Therapie als auch auf Verordnungen von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln. Regelungen dazu finden sich in den Prüfungsvereinbarungen der Bundesländer.

Wer ist für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zuständig?

Die Wirtschaftlichkeitsprüfung ist Aufgabe der Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen. Die Gemeinsamen Prüfungseinrichtungen (GPE) kontrollieren im Rahmen stichprobenartiger Prüfungen oder prüfen gezielt bei Überschreitung gewisser Richtgrößen. Bei der Prüfung geht es darum, welche Leistungen die Praxis abgerechnet hat (zum Beispiel Anzahl der Hausbesuche) und welche Verordnungen vom Arzt ausgestellt wurden (wie etwa ein Rezept für Medizin). Regress kann dabei eine Rolle spielen, wenn die Abrechnungen als unwirtschaftlich eingestuft werden.

Wie läuft das Verfahren bei einem Regress ab?

Wenn die Prüfungsstelle abgerechnete Leistungen und Verordnungen als „unwirtschaftlich“ ansieht, leitet die Prüfungsstelle ein Regressverfahren ein. Der Arzt hat in diesem Fall die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben und dabei unter anderem auf Praxisbesonderheiten einzugehen, wie beispielsweise die Betreuung einer überdurchschnittlich hohen Anzahl an älteren Patienten in seiner Praxis. Regress kann dabei zu einer ernstzunehmenden Bedrohung für die Praxis werden.

Wenn der Prüfungsausschuss dennoch einen Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot feststellt und Regress anmeldet, kann der Mediziner schriftlich Widerspruch einlegen. In nächster Instanz entscheidet der Beschwerdeausschuss nach mündlicher Verhandlung über den Regress. Wenn auch der Beschwerdeausschuss gegen den Arzt entscheidet, bleibt dem Arzt nur noch die Klage vor dem Sozialgericht. Das Gericht prüft allerdings weniger, ob die Regressforderungen gerechtfertigt sind – es untersucht vielmehr die Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Regress kann somit zu einem langwierigen Prozess führen.

Wie sollte ein Arzt auf Regressforderungen reagieren?

Wenn die Kassenärztlichen Vereinigungen abgerechnete Leistungen von Ihnen zurückfordern, können Sie von Ihrem Recht zur Stellungnahme Gebrauch machen. Nehmen Sie in jedem Fall eine anwaltliche Beratung in Anspruch, bevor Sie Ihre Beweise vorlegen und sich auf Praxisbesonderheiten berufen. Es ist außerdem wichtig, die Fristen für Stellungnahmen, Widersprüche und Klagen einzuhalten. Regressforderungen sollten immer gründlich geprüft werden, denn Regress kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, weshalb eine sorgfältige Prüfung unerlässlich ist.

Warum ist ein Regressschutz sinnvoll?

Regresse können unter Umständen existenzbedrohend für eine Praxis sein, denn Regress wird zu einem immer häufigerem Thema in der ärztlichen Praxis. Ärzte können viele Regressfälle vermeiden, indem sie auf eine ausführliche Dokumentation ihrer medizinischen Indikationen achten. Empfehlenswert ist es außerdem, den Fachgruppendurchschnitt nicht außer Acht zu lassen und die Zahlen regelmäßig abzugleichen. Einige Praxen unterliegen dennoch einem erhöhten Risiko für Regress – etwa weil sie aufgrund ihrer Praxisbesonderheiten deutlich mehr Therapien verordnen als der Durchschnitt. Regress kann somit ein ständiges Risiko darstellen.

Eine Regressversicherung bietet Schutz, falls es zu einem Regress gegen den Arzt kommt. Die Versicherung übernimmt die Forderungen bis zur jährlichen Höchstgrenze und wehrt unberechtigte Ansprüche vor Gericht ab, wie beispielsweise passive Rechtsschutzfunktion im Rahmen einer Arzthaftpflichtversicherung . Ärzte sollten sich deswegen nicht nur gegen medizinische Fehler absichern, sondern auch gegen potenzielle Regress-Anforderungen. Regress kann durch eine Versicherung abgefedert werden, um die Praxis zu schützen.

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