Kanzleiabsicherung
Schäden am Kanzleiinventar, Abhandenkommen von Schlüsseln, die persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführung oder der Ausfall einer Schlüsselperson können den Kanzleiablauf drastisch beeinflussen.
Schäden am Kanzleiinventar, Abhandenkommen von Schlüsseln, die persönliche Inanspruchnahme der Geschäftsführung oder der Ausfall einer Schlüsselperson können den Kanzleiablauf drastisch beeinflussen.
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Ihre Kanzleiabsicherung sollte Folgendes beinhalten:
Fällt eine Schlüsselperson langfristig oder dauerhaft aus, kann das - zusätzlich zu den persönlichen Aspekten - erhebliche finanzielle Einbußen für die Kanzlei bedeuten. Die Einbußen sind umso deutlicher, je größer der Anteil war, den der Mitarbeiter am Unternehmenserfolg hatte. Dafür benötigt die Kanzlei „Krisenkapital“, um die direkten und indirekten Folgekosten dieses Verlustes, wie z. B. die Auszahlung der Erben eines verstorbenen Gesellschafters, zu decken.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die persönliche Absicherung des Kanzleiinhabers. Auch in schweren Lebensphasen fallen Fixkosten an und Kapitaldienste müssen weiterhin geleistet werden. Beratungsthemen sind hier u. a. das Krankentagegeld, die Absicherung gegen schwere Krankheiten und die Berufsunfähigkeitsversicherung.
Wer Verantwortung übernimmt und Entscheidungen fällt, ist auch dem Risiko ausgesetzt, Fehler zu machen und dafür in Haftung genommen zu werden. Das gilt auch für Vorstände, Geschäftsführer, und Aufsichts- oder Beiräte. Die Risiken können durch eine D&O-Absicherung sinnvoll reduziert werden.