Entgegen einer häufigen Annahme handelt es sich bei der Berufshaftpflicht-Police nicht um ein Rundum-sorglos-Paket. Sie ist Spezialmaterie. MLP kennt die Stärken und Schwächen der Marktangebote genau und hilft Ihnen, Ihre Berufshaftpflichtpolice unter Berücksichtigung der Rechtsprechung und der Kanzleiform individuell zu optimieren.
Es lohnt sich, die Verträge regelmäßig auf Risikoausschlüsse und Leistungseinschränkungen zu überprüfen und gegebenenfalls Schwachstellen zu beheben. Denn der Umfang der Leistungspflicht orientiert sich im Schadensfall nicht am Zeitpunkt der Aufdeckung, sondern am Zeitpunkt des Verstoßes.
Wesentliche Fragestellungen:
- Kanzleirechtsform und Haftung
Ist eine PartGmbB oder Berufs-GmbH in Bezug auf die Haftung und die damit verbundene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll? - Allgemeine Auftragsbedingungen (AAB)
Werden mit Blick auf den Deckungsumfang wirksame AGB gem. § 67a StBerG, § 54a WPO oder § 52 BRAO verwendet? Besteht Haftungsbegrenzung für jede Form der Fahrlässigkeit? - Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Welcher rechtsgültige Stand ist Ihrem Vertrag hinterlegt? Lassen sich hier Verbesserungen erzielen? - Wissentliche Pflichtverletzung
Laut AVB (§ 4, Nr. 5) besteht kein Versicherungsschutz bei sogenannter „wissentlicher Pflichtverletzung“. Wie ist der Abwehrschutz bei Ihrem Vertragswerk geregelt? - Objektdeckung
Wächst Ihre Berufshaftpflichtversicherung mit Ihrer Kanzlei? Passt die vereinbarte Deckungssumme noch zum Haftungsrisiko?
Rechtsschutzversicherung inklusive Spezial-Strafrechtsschutz
Rechtsstreitigkeiten der Kanzlei führen oft zu Verfahren, bei denen ein Fachanwalt und kundige Sachverständige entscheidend sind. Daher empfiehlt sich eine Rechtsschutzversicherung inklusive eines Spezial-Strafrechtsschutztarifs.
Die Kosten für Verteidiger und Sachverständige werden je nach Vertragstyp übernommen bei:
- Streitigkeiten im Arbeitsrecht oder
- Honorarangelegenheiten
- einem ungerechtfertigten Vorwurf einer beruflich verursachten Ordnungswidrigkeit
- einer fahrlässigen Verletzung von Strafbestimmungen
- standesrechtlichen Verfahren
Über den Spezial-Strafrechtsschutz besteht zudem Versicherungsschutz für den Vorwurf reiner Vorsatzdelikte wie Steuerhinterziehung, Subventionsbetrug oder die Verletzung der Buchführungspflichten.