In Deutschland ist die Einlagensicherung durch einheitliche EU-Vorgaben strikt geregelt. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet das Einlagensicherungsgesetz . Jedes Kreditinstitut ist demnach per Gesetz verpflichtet, einem Entschädigungssystem anzugehören. Diese harmonisierte Einlagensicherung der EU basiert auf folgenden gesetzlichen Eckpunkten:
- Sicherungsgrenze: Die Einlagensicherung gilt bis zu einem Betrag von 100.000 € pro Person und Bank.
- Höhere Deckungsvorsorge: In besonderen Fällen (z. B. nach einem Immobilienverkauf) kann dieser rechtlich abgesicherte Betrag vorübergehend auf bis zu 500.000 € steigen.
- Auszahlungsfrist: Das EinSiG sieht vor, dass im Entschädigungsfall eine Erstattung der Mittel innerhalb von sieben Arbeitstagen an die Kundinnen und Kunden erfolgt.
- Einheitlicher Standard: Innerhalb der EU gelten harmonisierte Regeln zur Einlagensicherung. Dadurch besteht bei jeder regulierten Bank eine gesetzliche Mindestabsicherung für Einlagen.